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Grundbücher in den Mitgliedstaaten

Polen

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das polnische Grundbuch.

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Polen
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Welche Informationen bietet das polnische Grundbuch?

Das polnische Grundbuch (rejestr ksiąg wieczystych) wird nach Maßgabe des Gesetzes über Grundbücher und Hypotheken geführt.

Nach diesem Gesetz werden im Grundbuch die Rechtsverhältnisse an Grundstücken erfasst. Die Grundbücher enthalten folgende Angaben:

  • Bezeichnung des Grundstücks (einschließlich der Flurstücke);
  • Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter;
  • dingliche Rechte anderer Personen;
  • Art und Höhe der Grundpfandrechte.

Grundbücher sind öffentliche Urkunden und für jedermann einsehbar. Seit Juni 2010 ist der Zugriff auf Grundbücher auch elektronisch durch Eingabe der Grundbuchnummer möglich.

Ferner kann jedermann einen Grundbuchauszug oder eine Bescheinigung über die Löschung eines Grundbucheintrags beantragen.

Ist die Einsichtnahme in das polnische Grundbuch kostenlos?

Für die Grundbucheinsicht werden keine Gebühren erhoben.

Die Erteilung eines Grundbuchauszugs oder einer Bescheinigung über die Löschung eines Grundbucheintrags ist dagegen gebührenpflichtig.

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