Gerichtsorganisation
Alle Gerichte der Republik Slowenien sind ordentliche Gerichte und handeln nach den Grundsätzen der Verfassungsmäßigkeit, Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit.
Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung
Das einheitliche Gerichtssystem setzt sich zusammen aus der allgemeinen und der Fachgerichtsbarkeit.
- Zur allgemeinen Gerichtsbarkeit zählen 44 Kreis-, 11 Bezirks- und 4 Obergerichte sowie der Oberste Gerichtshof.
- Zur Fachgerichtsbarkeit gehören drei Arbeitsgerichte, ein normales und ein höheres Arbeits- und Sozialgericht (die für arbeitsrechtliche beziehungsweise Sozialversicherungsstreitigkeiten zuständig sind) sowie der Verwaltungsgerichtshof, der für Verwaltungssachen zuständig ist und den Status eines Obergerichts hat.
Die Staatsanwaltschaft nimmt in der Justiz eine Sonderstellung ein, da sie einerseits eine unabhängige staatliche Behörde und andererseits Teil der Exekutive ist. Der Generalstaatsanwalt wird von der Staatsversammlung ernannt.
Das Verfassungsgericht ist als oberste Justizbehörde für den Schutz des Prinzips der Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit sowie der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zuständig. Es kann Akte der Legislative verwerfen, indem es ein Gesetz ganz oder teilweise für nichtig erklärt (aufhebt).
Die Verfassungsrichter werden von der Staatsversammlung auf Vorschlag des Präsidenten der Republik ernannt. Die neun Richter werden für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Kein Staatsorgan ist befugt, sich in die Arbeit oder Entscheidungen der Richter des Verfassungsgerichts und der ordentlichen Gerichte einzumischen.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen über die Gerichte in Slowenien finden Sie auf der offiziellen Website des Obersten Gerichtshofes.