Kosten in Malta
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fall-studie  | 
 Erstinstanzliches Verfahren  | 
 Rechtsmittelverfahren  | 
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 Gerichts-gebühren nach Eingang der Klage/des Antrags  | 
 Ausfertigungs-gebühren  | 
 Andere Gebühren  | 
 Eingangs-gebühren  | 
 Ausfertigungs-gebühren  | 
 Andere Gebühren  | 
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 Fall A  | 
 Mindestens 712,77 EUR (hängt auch von der Höhe der Forderung ab)  | 
 Nicht anwendbar  | 
 195,65 EUR  | 
 Nicht anwendbar  | 
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 Fall B  | 
 Mindestens 712,77 EUR (hängt auch von der Höhe der Forderung ab)  | 
 Nicht anwendbar  | 
 195,65 EUR  | 
 Nicht anwendbar  | 
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Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
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 Fall-studie  | 
 Rechtsanwalt  | 
 Gerichtsvollzieher  | 
 Sachverständiger  | 
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 Besteht Anwaltszwang?  | 
 Durchschnittliche Kosten  | 
 Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?  | 
 Kosten vor Urteilsver-kündung  | 
 Kosten nach Urteilsver-kündung  | 
 Muss der Sachverständige in Anspruch genommen werden?  | 
 Kosten  | 
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 Fall A  | 
 JA  | 
 Hängt von der Höhe der Forderung ab  | 
 Nein  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nein, ist aber in diesem Fall sehr wahrscheinlich  | 
 Hängt von der Höhe der Forderung ab  | 
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 Fall B  | 
 JA  | 
 Hängt von der Höhe der Forderung ab  | 
 Nein  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nein, ist aber in diesem Fall sehr wahrscheinlich  | 
 Hängt von der Höhe der Forderung ab  | 
 
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fall-studie  | 
 Zeugenentschädigung  | 
 Sicherheitsleistung  | 
 Andere Gebühren  | 
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 Zeugenent-schädigung  | 
 Sicherheitsleistung  | 
 Andere Gebühren  | 
 Zeugenent-schädigung  | 
 Sicherheitsleistung  | 
 Andere Gebühren  | 
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 Fall A  | 
 NEIN  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar, da die Forderung nicht beziffert ist  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
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 Fall B  | 
 NEIN  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar, da die Forderung nicht beziffert ist  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
 
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie  | 
 Prozesskostenhilfe  | 
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 Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?  | 
 Wann wird Prozesskostenhilfe vollumfänglich gewährt?  | 
 Voraussetzungen?  | 
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 Fall A  | 
 Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller von Sozialleistungen oder dem Mindestlohn lebt und nicht mehr als eine Immobilie besitzt  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
| 
 Fall B  | 
 Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller von Sozialleistungen oder dem Mindestlohn lebt und nicht mehr als eine Immobilie besitzt  | 
 Nicht anwendbar  | 
 Nicht anwendbar  | 
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 Fallstudie  | 
 Erstattung  | 
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 Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?  | 
 Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?  | 
 Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?  | 
 Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?  | 
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 Fall A  | 
 JA  | 
 Abhängig vom Urteil  | 
 Private Beratungen mit dem Rechtsanwalt (außergerichtliche Kosten)  | 
 Nicht anwendbar  | 
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 Fall B  | 
 JA  | 
 Abhängig vom Urteil  | 
 Private Beratungen mit dem Rechtsanwalt (außergerichtliche Kosten)  | 
 Nicht anwendbar  | 
 
Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher
Fall-studie  | 
 Übersetzung  | 
 Dolmetschen  | 
 Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen?  | 
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 Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?  | 
 Ungefähre Kosten  | 
 Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig  | 
 Ungefähre Kosten  | 
 Beschreibung  | 
 Ungefähre Kosten  | 
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 Fall A  | 
 Wenn nur eine der Parteien Englisch spricht  | 
 17,47 EUR  | 
 Wenn ein Zeuge weder Englisch noch Maltesisch spricht  | 
 Zwischen 11,65 EUR und 58,23 EUR je Stunde  | 
 Kosten für die Zustellung an im Ausland lebende Parteien  | 
 Abhängig von den Gebühren in anderen Mitgliedstaaten  | 
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 Fall A  | 
 Wenn nur eine der Parteien Englisch spricht  | 
 17,47 EUR  | 
 Wenn ein Zeuge weder Englisch noch Maltesisch spricht  | 
 Zwischen 11,65 EUR und 58,23 EUR je Stunde  | 
 Kosten für die Zustellung an im Ausland lebende Parteien  | 
 Abhängig von den Gebühren in anderen Mitgliedstaaten  |