Wie findet man einen Anwalt?
Sie haben das uneingeschränkte Recht, in allen Sachen einen Anwalt hinzuzuziehen. Sie können einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen oder sich an die Luxemburgische Anwaltskammer wenden, bei der Sie eine Liste erhalten, aus der Sie sich dann einen Anwalt aussuchen können.
Treffen Sie keine Wahl oder hält der Präsident der Anwaltskammer (Bâtonnier de l’Ordre des Avocats) Ihre Wahl für unangemessen, ernennt er einen Anwalt für Sie. Falls der Anwalt nicht verhindert ist oder sich in einem Interessenkonflikt befindet, muss er das ihm übertragene Mandat übernehmen.
Wenn Sie in Haft sind, können Sie beim Untersuchungsrichter zu Beginn des Verfahrens beantragen, Ihnen einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen oder den Anwalt ihrer Wahl hinzuzuziehen.
Wer muss die Anwaltskosten tragen?
Der Anwalt legt seine Gebühren frei fest. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, um einen Anwalt zu bezahlen, können Sie bei der Informations- und Betreuungsstelle des Gerichts Prozesskostenhilfe beantragen.
Eine solche Informations- und Betreuungsstelle gibt es bei den Gerichten in Luxemburg, Diekirch und Esch-sur-Alzette.
- Luxemburg: Cité Judiciaire, Bâtiment CR, L-2080, Luxemburg, Tel : 22 18 46
- Diekirch: bei der Aler Kiirch, B.P.66 L-9201 Diekirch, Tel: 80 23 15
- Esch-sur-Alzette: place de la Résistance, L-4002 Esch/Alzette, Tel: 54 15 52
Sie gelten als bedürftig, wenn Ihr Einkommen das gesetzlich garantierte Mindesteinkommen nicht übersteigt.