Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Das Strafverfahren besteht in der Regel aus folgenden Abschnitten:
- Ermittlungsverfahren
- Prüfung der Anklagepunkte
- Hauptverfahren
- Vollstreckung des Urteils
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen lediglich der Orientierung.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:
1 – Wie man Rechtsberatung erhält
2 – Ihre Rechte während der Ermittlungen
- Vernehmung
- Festnahme
- Erste Anhörung vor Gericht
- Vor der Hauptverhandlung
- Beschwerde wegen des Vorgehens der Polizei
- Sprachliche Rechte
3 – Ihre Rechte während der Hauptverhandlung
4 – Ihre Rechte nach der Urteilsverkündung