Rechte der Beschuldigten in Strafverfahren
Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt.
Nach österreichischem Recht kann eine Straftat nur begehen, wer gegen eine ausdrückliche Gesetzesnorm verstößt, die bereits zum Zeitpunkt der Handlung in Kraft war. Das Strafverfolgungsrecht ist ein Recht des Staates. Die Staatsanwaltschaft und unter deren Leitung die Kriminalpolizei sowie die Gerichte haben den Sachverhalt zu ermitteln und alle Umstände aufzuklären, die für die Beurteilung des Sachverhalts von Bedeutung sind.
In den folgenden Informationsblättern erfahren Sie, welche Rechte Ihnen als Beschuldigter bzw. Beschuldigtem im Falle eines in Österreich gegen Sie geführten Strafverfahrens zustehen. Dabei werden die wichtigsten Verfahrensabschnitte, in denen Ihnen jeweils unterschiedliche Rechte zustehen, zusammenfassend dargestellt, damit Sie rasch die notwendigen Informationen erlangen können.
Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Das Strafverfahren besteht in Österreich grundsätzlich aus drei Verfahrensabschnitten:
- Ermittlungsverfahren
- Hauptverfahren
- Rechtsmittelverfahren
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie hier umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten.
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Meine Rechte während des Ermittlungsverfahrens