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Beschuldigte (Strafverfahren)

Luxemburg

Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt. Informationen über geringfügige Vergehen, wie etwa Verkehrsdelikte, für die üblicherweise nur eine Geldbuße vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 5. Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.

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Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Im Folgenden werden kurz die üblichen Phasen eines Strafverfahrens dargestellt.

  • Das Verfahren nimmt seinen Anfang mit der Anzeige einer Zuwiderhandlung, mit der Strafanzeige eines Opfers oder der Aufnahme eines Verbrechens oder Delikts durch die Polizei.
  • Der Staatsanwalt ordnet eine Voruntersuchung an.
  • Die Polizei befragt die Verdächtigen und kann sie für höchstens 24 Stunden vorläufig festnehmen.
  • Befasst der Staatsanwalt einen Untersuchungsrichter, beschließt er, Sie zu beschuldigen, Sie also offiziell der Begehung einer Zuwiderhandlung zu beschuldigen, und vernimmt Sie daraufhin.
  • Der Richter kann Sie von der Polizei festnehmen lassen und Sie in Haft nehmen: Sie haben das Recht, bei der Chambre du conseil des Tribunal d'arrondissement (Bezirksgerichts) Ihre vorläufige Freilassung zu beantragen.
  • Der Untersuchungsrichter führt das Ermittlungsverfahren durch und sammelt Sie belastende und entlastende Beweise.
  • Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens übermittelt der Untersuchungsrichter die Akte dem Staatsanwalt, der dann entweder die Einstellung des Verfahrens (Ende der Strafverfolgung) beschließt oder Sie an ein Gericht zur Aburteilung überweist. Gegen diese Überweisung können Sie Rechtsmittel einlegen.
  • Sie werden zur mündlichen Verhandlung vor ein für Strafsachen zuständiges Gericht geladen.
  • Sie werden freigesprochen oder verurteilt.
  • Sie haben das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen und sich einer neuen Verhandlung vor einem Berufungsgericht zu stellen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 – Wie man Rechtsberatung erhält

2 – Ihre Rechte während des Ermittlungsverfahrens

  • Vernehmung / Voruntersuchung durch die Polizei
  • Festnahme (einschließlich mit Europäischem Haftbefehl)
  • Vernehmung durch den Untersuchungsrichter und Inhaftierung
  • Verhandlung vor der Chambre du conseil, bei der über Ihre Freilassung entschieden wird
  • staatsanwaltliches / richterliches Ermittlungsverfahren und Rechte der Verteidigung
  • Abschluss des Ermittlungsverfahrens und Überweisung vor das Gericht

3 – Ihre Rechte vor Gericht

4 – Ihre Rechte nach der Urteilsverkündung

5 – Verkehrsdelikte und sonstige geringfügige Vergehen

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