Verkehrsdelikte werden nach der Straßenverkehrsordnung abgehandelt; es geht dabei vorwiegend um Zuwiderhandlungen in Zusammenhang mit Alkoholkonsum, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Verhalten bei Unfällen.
Welche Zuwiderhandlungen in Zusammenhang mit Alkoholkonsum gibt es?
Hier ist nach dem Blutalkoholgehalt zu differenzieren. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 g pro Liter Blut (5 ‰) macht man sich strafbar. Ab diesem Schwellenwert ist das Tribunal de police (Amtsgericht) zuständig (schwere Ordnungswidrigkeit) und bleibt es auch bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,2 g pro Liter Blut; ab diesem Wert fällt die Sache in die Zuständigkeit des Tribunal correctionnel (Landgerichts) (Delikt).
Im Gesetz ist auch der Fall deutlicher Anzeichen der Trunkenheit geregelt. Wenn Sie also einen Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 g pro Liter Blut haben, aber deutliche Anzeichen der Trunkenheit aufweisen, werden Sie so behandelt, als hätten Sie mindestens 0,5 g Alkohol pro Liter Blut. Gleiches gilt für einen Blutalkoholgehalt zwischen 0,5‰ und 1,2‰: Weisen Sie in diesem Fall als Fahrer deutliche Zeichen der Trunkenheit auf, werden Sie behandelt, als läge Ihr Blutalkoholgehalt bei mindestens 1,2‰
Welche Sanktionen können gegen Sie verhängt werden?
Es sind folgende Strafen möglich: Freiheitsstrafe, Bußgeld/Geldstrafe, Fahrverbot (vorläufiger, endgültiger oder sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis) oder Einziehung. Die Sanktionen hängen von der Schwere der Zuwiderhandlung ab.
Welche Zuwiderhandlungen gibt es in Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen?
In Zusammenhang mit der Geschwindigkeit gibt es drei Zuwiderhandlungen:
Ordnungswidrigkeit
Hierunter fallen alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in keine andere Kategorie fallen. Als Sanktion ist eine gebührenpflichtige Verwarnung zu zahlen, und damit ist die Angelegenheit erledigt.
Schwere Ordnungswidrigkeit
Hier wird als Sanktion eine Geldbuße (25 bis 500 EUR) verhängt.
Schwere Geschwindigkeitsüberschreitung (nur im Wiederholungsfall nach einer schweren Ordnungswidrigkeit)
Als Sanktionen sind eine Geldstrafe (500 bis 10 000 EUR) und eine Freiheitsstrafe (acht Tage bis drei Jahre) oder eine dieser beiden Strafen vorgesehen.
Nähere Auskünfte über die Schwellenwerte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Zuordnung zu bestimmten Kategorien nach Schwere finden Sie beim Verkehrsministerium
Welche Zuwiderhandlungen gibt es in Zusammenhang mit dem Verhalten bei Unfällen?
Fahrerflucht
Bei einem Unfall müssen Sie unabhängig von der Art oder der Höhe des Schadens so lange am Unfallort bleiben, bis die nötigen Feststellungen getroffen wurden; ansonsten machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig.
Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort können Sie zu einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe und zum Verlust der Fahrerlaubnis verurteilt werden.
Unterlassene Hilfeleistung
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar, wenn Sie, ohne dass Sie sich oder andere in große Gefahr bringen, vorsätzlich einer in großer Gefahr befindlichen Person nicht zu Hilfe kommen, wenn Sie entweder selbst die Lage dieser Person erkannt haben oder Ihnen ihre Lage von denjenigen geschildert wurde, die Sie um Ihr Eingreifen gebeten haben.
Bei unterlassener Hilfeleistung kann gegen Sie eine Freiheitsstrafe zwischen acht Tagen und fünf Jahren und eine Geldstrafe zwischen 251 und 10.000 EUR oder nur eine dieser beiden Strafen verhängt werden.
Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
Eine solche Sache wird wie jede andere nicht mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehende Sache vor Gericht verhandelt.