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1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

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Welche Informationen erhalte ich von den Behörden nach der Straftat (z. B. der Polizei, der Staatsanwaltschaft) noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Sobald Sie sich zum ersten Mal an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft (Ministério Público) wenden, haben Sie das Recht, über Folgendes informiert zu werden:

  • welche Form der Unterstützung – z. B. medizinische Hilfe, psychologische Unterstützung, professionelle Unterstützung und ggf. eine Notunterkunft – Ihnen zur Verfügung steht und wer sie leisten kann,
  • wie und wo Sie eine Beschwerde einreichen oder eine Straftat anzeigen können,
  • wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Schutz erhalten können,
  • wie Sie die Prozesskostenhilfe und Rechtsberatung beantragen können,
  • wie und unter welchen Bedingungen Sie eine Entschädigung vom Täter verlangen können,
  • wie und unter welchen Bedingungen Sie im Falle von Gewalttaten oder häuslicher Gewalt eine Entschädigung vom Staat verlangen können,
  • wie Sie Dolmetsch- und Übersetzungsdienste in Anspruch nehmen können,
  • die Kontaktdaten der Behörden, an die Sie sich als Opfer wenden müssen, um Informationen über den Fall zu erteilen oder zu erhalten,
  • wie und unter welchen Bedingungen Sie die Kosten für die Teilnahme an einem Strafverfahren erstattet bekommen können.

Diese Informationen können sich je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und persönlichen Umständen sowie der Art der Straftat unterscheiden, und zusätzliche Informationen können in anderen Phasen des Verfahrens bereitgestellt werden.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben und in Portugal Opfer einer Straftat geworden sind und diese dort nicht angezeigt haben, können Sie bei den Behörden Ihres Wohnsitzlandes Anzeige erstatten. Die Behörden in Ihrem Wohnsitzland leiten die Anzeige unverzüglich an die zuständigen Behörden des Landes weiter, in dem die Straftat begangen wurde.

Wenn Sie in einem anderen EU- oder Nicht-EU-Land wohnen, können Sie Aussagen für eine spätere Verwendung machen, d. h. die im Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden können, damit Sie nicht nach Portugal zurückkehren müssen. Sollten Sie jedoch erneut aussagen müssen und sich nicht mehr in dem Land befinden, in dem die Straftat begangen wurde, können Sie per Telefon oder Videokonferenz von Ihrem Wohnsitzland aus vernommen werden.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Wenn Sie angeben, dass Sie über alle im Strafverfahren getroffenen Entscheidungen informiert werden möchten, haben Sie zusätzlich zu den vorgenannten Informationen das Recht, über die Folgemaßnahmen zu Ihrer Anzeige, einschließlich der Entscheidung über die Anklageerhebung gegen die beschuldigte Person oder über die Einstellung oder vorübergehende Aussetzung des Verfahrens sowie über die verhängten Zwangsmaßnahmen informiert zu werden. Sie haben ferner das Recht, über Tag, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung sowie über das Urteil informiert zu werden.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Ja. Wenn Sie der portugiesischen Sprache nicht mächtig sind und an einer Verfahrenshandlung teilnehmen müssen, kann Ihnen die für die Verfahrenshandlung zuständige Behörde einen Dolmetscher bestellen, der Portugiesisch und die von Ihnen gesprochene Sprache beherrscht.

Die Beiziehung eines Dolmetschers ist kostenlos.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Nach Aushändigung des Standarddokuments (in dem Ihre Rechte und Pflichten als Opfer aufgeführt sind) erhalten Sie eine klare und verständliche Erläuterung Ihrer Rechte und Pflichten, die Ihren individuellen (kulturellen, intellektuellen usw.) Merkmalen angepasst ist, und Sie werden u. a. auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Bestellung eines Dolmetschers hingewiesen, wenn Sie nicht über portugiesische Sprachkenntnisse verfügen oder wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder eines Unvermögens andere Kommunikationsbedürfnisse haben.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Die Kriminalpolizeibehörden, die Staatsanwaltschaft und die verschiedenen Hilfseinrichtungen für Opfer.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Sie werden die Informationen über die Ihnen zur Verfügung stehenden Hilfseinrichtungen erhalten, damit Sie diese bei Bedarf in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, werden Sie über Ihr Recht auf Unterstützung durch eine Einrichtung für Opfer von häuslicher Gewalt informiert. Nachdem Sie zugestimmt haben, professionelle Hilfe von einer Hilfseinrichtung an Ihrem Wohnort (oder Arbeitsplatz oder einem anderen Ort) in Anspruch zu nehmen, nimmt die Kriminalpolizei Kontakt zu dieser Einrichtung auf.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Es wird ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, insbesondere im Hinblick auf Ihre Sicherheit und den Schutz Ihrer Privatsphäre, sofern die zuständigen Behörden der Ansicht sind, dass eine ernsthafte Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen und erneuter Viktimisierung besteht oder es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass Ihre Privatsphäre beeinträchtigt werden könnte. Deshalb wird darauf geachtet, dass der Kontakt zwischen Ihnen, Ihrer Familie und dem/den Verdächtigen oder dem/den Angeklagten während des Verfahrens überall vermieden wird, insbesondere in den Gerichtsgebäuden. Sie haben das Recht, in einem informellen und privaten Rahmen angehört zu werden, und können per Videokonferenz vernommen werden.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, sie können die Opferhilfe in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob Sie eine Anzeige oder Beschwerde eingereicht haben.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Der Schutz und die Sicherheit des Opfers können durch die Anwendung einer oder mehrerer Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Angeklagten gewährleistet werden. Eine Zwangsmaßnahme ist eine Beschränkung der Freiheit des Angeklagten, die im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt werden kann, wenn Fluchtgefahr oder eine Gefahr bei der Erhebung und Sicherung von Beweisen für die Straftat, eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und/oder die Gefahr der Fortsetzung einer kriminellen Handlung besteht.

Es kann auch eine Sonderregelung für den Zeugenschutz angewandt werden, insbesondere zum Schutz des Opfers und seiner Familie vor Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterung oder weiteren Straftaten, einschließlich Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das emotionale und psychische Wohlbefinden sowie die Würde des Opfers gefährden können.

Wer kann mir Schutz bieten?

Die Kriminalpolizeibehörden, die Staatsanwaltschaft und das Gericht.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Ihr Anliegen wird je nach Verfahrensphase von den Kriminalpolizeibehörden, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht geprüft.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Ja, wie bereits erwähnt, erhalten Sie sowie Ihre Familie oder andere Ihnen nahestehende Personen einen angemessenen Schutz – unter Berücksichtigung der Verfahrensphase –, wenn die Behörden eine ernsthafte Gefahr oder deutliche Anzeichen dafür feststellen, dass Ihre Sicherheit und Privatsphäre ernsthaft und vorsätzlich beeinträchtigt sein könnten.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

  • Die Vernehmung erfolgt möglichst bald und an einem Ort, an dem sich das Opfer wohlfühlt. Muss das Opfer mehr als einmal vernommen werden, so sollte die Vernehmung auf Wunsch des Opfers von derselben Person durchgeführt werden.
  • Es wird darauf geachtet, dass jeglicher Kontakt mit dem Angeklagten vermieden wird, und es werden zum Beispiel für Zeugenaussagen die geeigneten technischen Mittel, insbesondere Video- oder Telefonkonferenzen, eingesetzt.
  • Es werden Aussagen angehört, die für eine spätere Verwendung gemacht wurden.
  • In Fällen von Opfern sexueller Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt oder Gewalt in der Partnerschaft werden die Vernehmungen auf Wunsch des Opfers von einer Person des gleichen Geschlechts wie das Opfer durchgeführt, außer wenn sie von einem Richter oder Staatsanwalt durchgeführt werden.
  • Der Richter kann den Ausschluss der Öffentlichkeit der Verhandlung bestimmen.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Minderjährige gelten unabhängig von der Straftat, der sie zum Opfer gefallen sind, als besonders schutzbedürftige Opfer.

Abgesehen von den Rechten, die besonders schutzbedürftigen Opfern zustehen, werden minderjährige Opfer immer von einem gesetzlichen Vertreter oder, bei einem Interessenkonflikt mit ihren gesetzlichen Vertretern, von einem Rechtsanwalt begleitet. Sie sollten immer in einem informellen Rahmen vernommen werden und können auch von einem Opferbetreuer und/oder Psychologen begleitet werden.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Im Fall des Todes eines Familienangehörigen haben auch Personen, die nach zivilrechtlichen Vorschriften unterhaltsberechtigt sind, und Personen, die mit dem Opfer in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben, Anspruch auf Entschädigung, und sie können auch eine Vorauszahlung der Entschädigung durch den Staat erhalten.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Als Opfer und als Familienangehöriger eines Opfers haben Sie das Recht auf Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterung oder weiteren gegen Sie gerichteten Straftaten. Sie haben das Recht auf Schutz vor Handlungen, die eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre körperliche Unversehrtheit, Ihr emotionales und psychisches Wohlbefinden und Ihre Würde darstellen, wenn Sie als Zeuge aussagen. Wenn die Behörden eine ernsthafte Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen oder deutliche Anzeichen dafür feststellen, dass Ihre Sicherheit und Privatsphäre ernsthaft und vorsätzlich verletzt sein könnten, wird Ihnen sowie Ihrer Familie oder anderen Ihnen nahestehenden Personen ein angemessenes Schutzniveau gewährt.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Ja. In Fällen, bei denen eine geringfügige oder weniger schwerwiegende Straftat vorliegt, wie etwa Drohungen, geringfügige Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, ist in den Rechtsvorschriften eine Mediation zwischen dem Opfer und dem Angeklagten vorgesehen, sofern Letzterer die Straftat bereits eingeräumt hat.

So kann die Staatsanwaltschaft in der Ermittlungsphase aus eigener Initiative oder auf Antrag des Opfers und des Angeklagten den Fall an die Mediationsstelle verweisen und diese darüber informieren, dass sie von einem Mediator kontaktiert werden.

Das Mediationsverfahren ist kostenlos, vertraulich und freiwillig, d. h., Sie nehmen nur teil, wenn Sie es wünschen, und können sich jederzeit zurückziehen.

Wird keine Einigung erzielt, wird das Strafverfahren fortgesetzt.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Auf der Website https://www.pgdlisboa.pt/leis/lei_main.php.

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