Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?
Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen werden von NRO unterstützt, die zu diesem Zweck Zuschüsse aus dem Fonds für Opfer- und Resozialisierungshilfe erhalten. Die Zuschüsse werden vom Justizminister gewährt.
Die Opfer werden über die Verfügbarkeit dieser Hilfe informiert, bevor sie ihre erste Aussage machen.
Eine Liste aller Organisationen, die Subventionen für die Opfer und ihre Angehörigen erhalten haben, sowie Informationen (auf Polnisch) darüber, was die Hilfe umfasst, finden Sie auf der Website des Justizministeriums Co robimy - Dla obywateli - Udzielamy pomocy - Fundusz Sprawiedliwości - Pomoc pokrzywdzonym.
Hotline der Opferhilfe
Derzeit gibt es in Polen keine landesweite Hotline der Opferhilfe (Linia Pomocy Pokrzywdzonym). + 48 222 309 900.
Ist die Opferhilfe kostenfrei?
Die Opferhilfe wird kostenlos angeboten.
Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?
Die Behörden informieren die Opfer über die Orte, an denen sie Unterstützung erhalten. Einige Opfergruppen haben aufgrund ihres Alters und ihrer finanziellen Situation Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Opfer von Straftaten haben nach den allgemeinen Bestimmungen Anspruch auf medizinische Hilfe.
Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?
Die aus dem Fonds für Opfer- und Resozialisierungshilfe finanzierten NRO bieten den Opfern rechtliche, psychologische und finanzielle Hilfe an, z. B. Essensmarken oder Hilfe bei den Kosten für Lebensmittel und Kleidung, Unterwäsche, Schuhe, Reinigungs- und Hygieneartikel, vorübergehende Unterbringung oder Unterkunft, Bildung und Ausbildung, Maßnahmen zur Anpassung einer Wohnung oder eines Hauses an die Bedürfnisse der Opfer von Straftaten und Reisekosten.
Eine andere Art der Unterstützung ist die Finanzierung der Dienste eines Dolmetschers, einschließlich eines Gebärdensprachdolmetschers.
Die medizinische Hilfe umfasst die Übernahme der Kosten für medizinische Versorgung, Medikamente und medizinische Geräte, die zur Behandlung der durch die Straftat entstandenen Gesundheitsschäden erforderlich sind.