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Elterliche Kindesentführung

Ihr Partner und Sie haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten? Sie haben Kinder und wollen sich trennen? Vielleicht wollen Sie mit Ihrem Kind in Ihr Heimatland zurückkehren. Wenn Sie das ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder des Gerichts tun, verstoßen Sie womöglich gegen das Gesetz.

Informieren Sie sich über die Rechtslage und was Sie tun können, wenn Ihr Kind vom anderen Elternteil entführt worden ist.

Allgemeine Informationen

Wenn sich Eltern aus verschiedenen Ländern trennen, kann dies zu heiklen Situationen führen, insbesondere wenn auch Kinder betroffen sind. Wenn ein Elternteil mit dem Kind in ein anderes Land umziehen und sich dort niederlassen möchte, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen. In vielen Fällen kann die grenzüberschreitende Verbringung eines Kindes ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder ohne eine gerichtliche Entscheidung als rechtswidrig angesehen werden.

Bearbeitung von Fällen der Kindesrückgabe durch die Zentralen Behörden

Wurde Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung oder unter Verstoß gegen eine Gerichtsent-scheidung in ein anderes EU-Land verbracht?
Die Zentralen Behörden können Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Schritte zu un-ternehmen, um ein Gerichtsverfahren einzuleiten und die Rückgabe Ihres Kindes zu erwirken.

Bearbeitung von Fällen der Kindesrückgabe durch die Gerichte

Wurde Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung oder unter Verstoß gegen eine Gerichtsent-scheidung in ein anderes EU-Land verbracht?
Im EU-Recht ist ein System der justiziellen Zusammenarbeit vorgesehen, um für die sofortige Rückgabe des Kindes in den Mitgliedstaat seines gewöhnlichen Aufenthalts zu sorgen.

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