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Sachverständigen finden

Informationen zur Suche nach Sachverständigen in den EU-Mitgliedstaaten.

Sachverständige sind Personen, die vom Gericht oder von den Parteien bestellt werden, um während eines Gerichtsverfahrens ihr Fachwissen zu einem bestimmten Thema einzubringen. Sachverständige sind gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig, selbst wenn sie von den Parteien bestellt wurden.

In der Regel sind die Pflichten und Aufgaben der Sachverständigen in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegt. In den meisten Ländern bestehen Anforderungen (Ausbildung, Fortbildung und/oder Zertifizierung) für die Anerkennung als Sachverständige in Gerichtsverfahren. Derzeit sind die mitgliedstaatlichen Anforderungen an (gerichtliche) Sachverständige nicht aufeinander abgestimmt, und die nationalen Nomenklaturen unterscheiden sich erheblich voneinander.

Es gibt viele Arten von Sachverständigen:

  • Sachverständige Zeugen sollen Sachverhalte auslegen und/oder eine Stellungnahme auf der Grundlage ihres Fachwissens oder ihrer Erfahrung abgeben, um die Argumente der Parteien klarzustellen.
  • Technische Sachverständige haben zu technischen oder wissenschaftlichen Fragen Stellung zu nehmen.
  • Rechtssachverständige können zu Vorschriften, Verfahren und Rechten konsultiert werden, die für ausländisches Recht gelten.
  • Sonstige Sachverständige.

Die nationalen Merkblätter zu Sachverständigen und Gutachten enthalten Informationen über bestehende nationale Sachverständigenverzeichnisse und -register, zwingende Anforderungen an Sachverständige, Vergütung und Haftung von Sachverständigen sowie Angaben zur Durchführung von Sachverständigenverfahren.

 

Diese nationalen Merkblätter wurden vom European Expert and Expertise Institute (EEEI) im Rahmen des als Teil des Programms „Justiz“ der Europäischen Kommission finanzierten Projekts „Find an Expert“ zusammengestellt.

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