Sprachen für die Übermittlung von Anträgen
Anträge sind in Tschechisch einzureichen.
Formblätter für den Antrag auf Entschädigung
Die Anträge können unter Verwendung des auf der Website des tschechischen Justizministeriums verfügbaren Formulars eingereicht werden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, und das Antragsverfahren kann auf der Grundlage eines formlosen Antrags eingeleitet werden, sofern dieser eindeutig auf die Gewährung von Geldleistungen für ein Opfer einer Straftat abzielt.