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Europäischer Vollstreckungstitel

Portugal
Portugal
Flag of Portugal

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Portugal
Recognising and enforcing judgements in civil and commercial matters - European enforcement order
* mandatory input

1. Verfahren für die Berichtigung und den Widerruf (Artikel 10 Absatz 2)

Für die Berichtigung oder den Widerruf ist die Stelle zuständig, die den Europäischen Vollstreckungstitel ausgestellt hat; dafür ist das Formblatt in Anhang VI der Verordnung zu verwenden.

2. Überprüfungsverfahren (Artikel 19 Absatz 1)

Das in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a vorgesehene Überprüfungsverfahren ist in Artikel 696 Buchstabe e der portugiesischen Zivilprozessordnung geregelt.

Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b vorgesehene Überprüfung ist in Artikel 140 der portugiesischen Zivilprozessordnung geregelt.

3. Zugelassene Sprachen (Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c)

Die zulässige Sprache ist Portugiesisch.

4. Zur Bestätigung von öffentlichen Urkunden bestimmte Behörden (Art. 25)

Notariate sind befugt, öffentliche Urkunden zu bestätigen.

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