Allgemeine Informationen
Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung.
Dadurch werden unter gewissen Bedingungen, die vor allem die Zustellung im Falle eines Versäumnisurteils betreffen, alle bislang erforderlichen Kontrollen und Zwischenmaßnahmen im Mitgliedstaat, in dem die Vollstreckung durchgeführt werden soll, für Entscheidungen aus einem anderen Mitgliedstaat abgeschafft, die über Forderungen ergangen sind, deren Art oder Umfang der Schuldner erwiesenermaßen nicht bestritten hat. Diese Vorgehensweise soll Gläubigern insofern einen spürbaren Vorteil bringen, als sie im Ausland eine zügige, effiziente Vollstreckung betreiben können, ohne die Gerichtsbarkeit des Vollstreckungsmitgliedstaats mit den daraus entstehenden Verzögerungen und Kosten in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Verordnung sieht sechs Formblätter vor.
Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Verordnung und ein eine einfach handhabbare Hilfe zum Ausfüllen der Formulare.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
Links zum Thema
Europäischer Vollstreckungstitel
Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel (1136 Kb)
ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)