Richter
Allgemeine Beschreibung
Für die Ausbildung der zyprischen Justiz, in der derzeit 130 Richter tätig sind, ist die zyprische Schule für die Aus- und Fortbildung von Richtern (Gesetz Nr. 101(I)/2020) zuständig, die im Jahr 2020 offiziell eingerichtet wurde. Unser Schwerpunkt als Schule liegt auf der kontinuierlichen Weiterbildung, sowohl im Hinblick auf EU-Themen als auch auf richterliche Fähigkeiten und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der nationalen Rechtsvorschriften.
Andere Rechtsfachschulen in Europa bieten Ausbildungsmaßnahmen für Amtsanwärter zur Vorbereitung auf die Ernennung an. Zypern unterscheidet sich jedoch dahin gehend, dass Richter vor ihrer Ernennung keine Ausbildung absolvieren. Darüber hinaus ist es angesichts der Größe des Landes und der sehr geringen Zahl der neuen Richter pro Jahr nicht immer praktikabel, für diese wenigen Personen Erstausbildungsmaßnahmen zu organisieren. Vor diesem Hintergrund wird keine jährliche oder allzu regelmäßige Erstausbildung angeboten. In der Regel werden neue Richter nach Beförderungen und Pensionierungen anderer Richter ernannt, sodass es vorkommen kann, dass es pro Jahr nur ein oder zwei Ernennungen gibt. Ausnahmen waren die Jahre 2020 und 2021, in denen pro Jahr 12 bis 15 neue Richter ernannt wurden. Daher konnten wir ab 2020 Erstausbildungen organisieren.
Sobald die Richter ernannt sind, durchlaufen sie einen Einführungslehrgang, der von erfahrenen Richtern abgehalten wird. Im Anschluss an den Einführungslehrgang wird neu ernannten Richtern unabhängig von ihrer Zuständigkeit nach Möglichkeit eine Erstausbildung angeboten. (Einzelheiten siehe Abschnitt „Format und Inhalt der Erstausbildung“). Dies geschieht innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre nach der Ernennung zum Richter. Es erfolgt keine Differenzierung nach Art der Richter, denn die Erstausbildung besteht aus einem Programm zur Vermittlung der allgemeinen richterlichen Fähigkeiten. Wird die Ausbildung angeboten, ist sie obligatorisch. Wir streben eine Teilnahme von mindestens 15 Richtern an.
Schließlich ist anzumerken, dass in Zypern als einem Land mit Common-Law-System Staatsanwälte nicht als Teil des Justizwesens erachtet werden, weshalb die Schule nicht für deren Ausbildung zuständig ist. Die Schule koordiniert jedoch ihre Teilnahme an Ausbildungsseminaren des EJTN.
Zugang zur Erstausbildung
Wie bereits erwähnt, findet die Erstausbildung von Richtern in Zypern nach der Ernennung der Richter statt. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Zugangsbedingungen oder ein Einstellungsverfahren für die Teilnahme an der Erstausbildung von Richtern.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Neu ernannte Richter durchlaufen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Tagen einen Einführungslehrgang, bevor sie ihre Amtstätigkeit im Richterstand antreten. In diesem Zeitraum unterstehen sie der direkten Aufsicht eines Richters des Obersten Gerichtshofs. Der Richter des Obersten Gerichtshofs weist die neu ernannten Richter einem Gerichtspräsidenten zu, der für das Programm des Einführungslehrgangs und für die Beantwortung etwaiger Fragen, die in dieser Einführungsphase auftreten, zuständig ist und sie in alltäglichen Angelegenheiten, die sich aus Gerichtsverfahren ergeben, berät. In der Einführungsphase begleiten die neu ernannten Richter bereits am Gericht tätige Richter, besuchen Gerichtskanzleien und kommen mit anderen Richtern zusammen.
Seit 2020 bieten wir angesichts der größeren Zahl von Richtern im Rahmen der Erstausbildung von Richtern ein Programm zu den richterlichen Fähigkeiten an. Dieses Programm umfasst die Ausbildung in den Bereichen richterliche Ethik und richterliches Verhalten, richterliche Resilienz, unbewusste Voreingenommenheit und Verkündigung von Stuhlurteilen. Richter werden von zertifizierten Ausbildern der Schule unterrichtet, die mit einer Kombination verschiedener Lehrmethoden wie Präsentationen, Videos, Gruppenübungen, Fallstudien und Plenardiskussionen arbeiten.
Neu ernannte Richter werden außerdem kurz nach ihrer Ernennung zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen der ERA, des EJTN und anderer Einrichtungen im Ausland ausgewählt.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Zypern richtet sich im Hinblick auf Richter nicht nach diesem Ausbildungsmodell. Die Schule ist in keiner Weise am Einstellungsverfahren für Richter beteiligt. Wie bereits erwähnt, findet die Erstausbildung nach der Ernennung der Richter statt und ist daher kein Bestandteil des Einstellungsverfahrens. Es gibt weder Abschlussprüfungen noch weitere Einstellungsverfahren, um Richter zu werden. Die Schule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus, die in den Archiven des Obersten Gerichtshofs und in den Personalakten der Richter abgelegt wird.
Staatsanwälte
Hierzu wurden keine Inhalte bereitgestellt.