Richter
Allgemeine Beschreibung
Das irische Rechtssystem ist kontradiktorischer und nicht inquisitorischer Art. Es gibt keine gemeinsame Ausbildung für Richter und die Staatsanwaltschaft (das Büro der Staatsanwaltschaft), deren Organe voneinander unabhängig sind. Alle Richter sind in Vollzeit tätig und werden nach mehrjähriger praktischer Tätigkeit ernannt.
Die zuständige Ausbildungseinrichtung ist der Ausschuss für juristische Studien (Judicial Studies Committee) des Justizrats (Judicial Council), der ausschließlich Richter ausbildet, nicht jedoch Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder Gerichtsbedienstete.
Der Justizrat wurde 2019 eingerichtet; seitdem findet die richterliche Ausbildung im Rahmen eines formalen Prozesses statt. Seit der Ernennung eines Direktors für juristische Studien wird jedem neu ernannten Richter eine Erstausbildung angeboten. Diese Erstausbildung richtet sich an alle neu ernannten Richter, unabhängig von deren Zuständigkeit. Sie ist zwar nicht verpflichtend, jedoch obliegt es jedem Richter, die angemessenen Weisungen seines Präsidenten zu befolgen.
Alle Richter, die an der Ausbildung teilnehmen, sind mit Gerichtsverfahren bereits vertraut und in der Regel an einem bestimmten Gericht tätig, bei dem sie ihre besonderen Fachkenntnisse und Fähigkeiten einsetzen können. Mit der Erstausbildung soll daher Exzellenz in Bezug auf ethisches und richterliches Verhalten sichergestellt werden, und diejenigen, die über wenig oder gar keine Erfahrung in der Entscheidungsfindung verfügen, sollen eine Ausbildung im Bereich Gerichtsverwaltung erhalten. Es gibt Workshops zur Ethik, zur gerichtlichen Dynamik, zur Verwaltung und zu Gerichtsverfahren. Allen neuen Richtern werden Mentoren zugewiesen, die selbst formal in wirksamen Mentoren- und Kommunikationsfähigkeiten unter anderem mit einem Schwerpunkt auf ethischem Verhalten geschult werden.
Die richterliche Ausbildung wird ausschließlich von Richtern konzipiert und geleitet. Der Direktor für juristische Studien, ein amtierender Richter am Obersten Gerichtshof, wird vom Ausschuss für juristische Studien, der sich aus Richtern jeder Gerichtsbarkeit zusammensetzt, bei der Erstellung eines jährlichen Ausbildungsprogramms für alle Richter unterstützt. Da der Ausschuss erst im zweiten Jahr besteht, befindet er sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium, weshalb es noch Ausbildungsbereiche gibt, die erst noch berücksichtigt werden müssen.
Die Zahl der Amtsanwärter ist einzig und allein von den Ernennungen im jeweiligen Jahr abhängig. Irland verfügt über die geringste Anzahl an Richtern pro Kopf in Europa und hat zudem eine geringe Bevölkerungszahl. Es ist nicht ungewöhnlich, dass einem einzelnen Richter eine Ausbildung mit einer Vorankündigung von einer Woche bereitgestellt wird. Im Land gibt es weniger als 170 Richter, sodass zwischen den Ernennungen Monate liegen können und es schwierig ist, die Erstausbildung im Voraus oder Schulungen in Gruppen zu planen.
Zur Website des Ausschusses für juristische Studien gelangen Sie hier.
Zugang zur Erstausbildung
Um zum Richter ernannt zu werden, muss eine Person für einen Mindestzeitraum praktisch als Rechtsanwalt tätig gewesen sein und sich in der Praxis als angemessen kompetent und integer erwiesen haben und der betreffenden Ernennung entsprechen. Daher lassen sich Informationen über den Zugang und die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten nur schwer auf das irische Justizwesen übertragen. Es gibt einen Beirat für die Ernennung von Richtern (Judicial Appointments Advisory Board), ein unabhängiges gesetzliches Organ, das sich aus Richtern und Laien zusammensetzt und Bewerbungen entgegennimmt, Bewerber mit den entsprechenden Qualifikationen auswählt und deren Namen der Regierung zur Ernennung gemäß der Verfassung übermittelt. Es ist möglich, dass ein Kandidat ohne Bewerbung beim Beirat für die Ernennung von Richtern für ein Richteramt ernannt wird, doch wird von dieser Möglichkeit nur sehr selten Gebrauch gemacht.
Um an das Oberste Gericht (Supreme Court), das Berufungsgericht (Court of Appeal) oder das Hohe Gericht (High Court) berufen zu werden, muss eine Person mindestens zwölf Jahre lang einen juristischen Beruf ausgeübt haben. Um an ein Regional- oder ein Bezirksgericht (Circuit Court bzw. District Court) berufen zu werden, sind mindestens zehn Jahre in einem juristischen Beruf erforderlich. In der Praxis waren die ernannten Personen weitaus mehr Jahre als die geforderte Mindestdauer im Beruf tätig. Alle vom Beirat empfohlenen Personen müssen sich in der Rechtspraxis als angemessen kompetent und integer erwiesen haben, der betreffenden Ernennung entsprechen und sich charakterlich und vom Temperament her eignen. Die Jahresberichte des Beirats finden Sie hier.
Zur Website des Beirats für die Ernennung von Richtern gelangen Sie hier.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Im Rahmen der Ausbildung für neu ernannte Richter, die nunmehr im zweiten Jahr besteht, liegt der Schwerpunkt auf Ethik, Mentoring, Einweisung und schutzbedürftigen Zeugen vor Gericht. Im vergangenen Monat fanden alle Schulungen online statt; bis dahin war es auch möglich, Präsenzschulungen in Kleingruppen zu organisieren. Das Mentoring und die Ethikschulungen fanden größtenteils online statt.
Ethik – Die Richteramtsanwärter werden auf die irische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention hingewiesen, die Erörterungen zum Thema Ethik sind jedoch an den Grundsätzen von Bangalore ausgerichtet. Es wurde eine Folienpräsentation erstellt, die ursprünglich vom Judicial College of England and Wales ausgearbeitet wurde, aber mittlerweile weitaus mehr nationale Materialien und Referenzen enthält. Die Gruppen mit jeweils höchstens sechs Richtern kommen zusammen, um die Folien, auf denen die einzelnen Grundsätze dargestellt sind, zu erörtern und sich mit verschiedenen praktischen Beispielen für ethische Fragen zu befassen. Anschließend werden eine Reihe von Fällen im Zusammenhang mit den Folieninhalten ausgeteilt, damit sich die Teilnehmer die Inhalte des Kurses einprägen können. Die Lernziele bestehen darin, sicherzustellen, dass die Richter mit den Grundsätzen vertraut sind, die für das richterliche Verhalten maßgebend sind, und diese Grundsätze auf alle ethischen Dilemmata anwenden können, die während ihrer Zeit im Richterstand auftreten.
Mentoring – Alle Richter erster Instanz erhalten in ihrem ersten Jahr einen Mentor. Bei den Kollegialgerichten herrscht eine andere Dynamik, und in der Regel war eine ernannte Person bereits als Richter erster Instanz tätig. Die Ausbildung wird von einem erfahrenen Mentoring-Coach geleitet, einem ehemaligen Rechtsanwalt, der die Stelle nach einem Auswahlverfahren erhalten hat, bei dem sich drei Personen um den Vertrag für die Ausbildung von Justizmentoren beworben haben.
Einweisung bei Gericht – Jeder neue Richter nimmt vorrangig am Ethikkurs teil und verbringt außerdem einen halben Tag im Gericht mit Kollegen, wobei die Gerichtsverfahren und die gerichtliche Dynamik erläutert und erörtert werden. Darüber hinaus hat ein neuer Richter die Möglichkeit, Prozessen beizuwohnen und Urteilsverkündungen zu hören und diese mit Kollegen zu erörtern.
Schutzbedürftige Zeugen – die niederländische Justizausbildungsschule, die SSR, hat bei der Ausarbeitung eines Programms zur besseren Umsetzung der Richtlinie zum Opferschutz in Irland geholfen. Im Rahmen dieses ganztägigen Programms wird eine erfahrungsorientierte Ausbildung geboten, deren Höhepunkt ein Rollenspiel ist, bei dem das Opfer von einem Schauspieler dargestellt wird. Die Erstausbildung dauert zwei Tage, da die Richter, die ausgebildet werden, zudem lernen, selbst ihre Kollegen auszubilden. Das Lernziel besteht in erster Linie darin, eine unnötige Retraumatisierung von Opfern in Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Die Methodik setzt sich aus einer Kombination von Elementen zusammen, d. h. den Aussagen von Vertretern einschlägiger Nichtregierungsorganisationen (die die Ansichten der Opfer in Bezug auf das Gerichtsverfahren darlegen), Übungen und Informationen zur Erweiterung und Vertiefung des Verständnisses der Gerichte von Traumata, Überprüfungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zum Opferschutz der EU und Irlands sowie einem Rollenspiel zur Umsetzung der Informationen in die Praxis. Die Ausbilder der letzten beiden Lehrgänge dieser Art waren irische Richter, die von den niederländischen Kollegen ausgebildet wurden, die weiterhin für Supervision und Überprüfung zur Verfügung stehen.
Die Direktorin verbrachte den Großteil des ersten Jahres nach ihrer Ernennung mit juristischen Ausbildungskursen, wobei der Schwerpunkt zunächst auf den Ausbildungsgrundsätzen, der Einweisung und der Ethik lag. In diesem Zusammenhang besuchte die Direktorin in den Jahren 2020 und 2021 mindestens 15 Kurse und Vorträge des EJTN, drei Kurse des Judicial College of England and Wales sowie verschiedene Seminare in Schottland und Nordirland.
Da alle neuen Richter über eine juristische Qualifikation verfügen und seit vielen Jahren juristisch tätig sind, ist eine Ausbildung in englischer Rechtssprache nicht erforderlich. Richtern, die ihre Sprachkenntnisse in der ersten Amtssprache, Irisch, verbessern möchten, werden nach ihrer Ernennung spezielle Kurse angeboten, um sie dabei zu unterstützen, die in irischer Sprache geführten Rechtssachen zu leiten.
Darüber hinaus verfügt das Gerichtswesen über verschiedene Verfahrens- und Handbücher, die von den beim Gerichtsdienst beschäftigten Rechtsforschern erstellt wurden.
Im Jahr 2022 wird der Ausschuss für juristische Studien bei der Ausbildung neuer Richter einen stärkeren Schwerpunkt auf das Unionsrecht und materiellrechtliche Projekte legen.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die letzte Frage zur Prüfung oder zu einem weiteren Einstellungsverfahren nach Abschluss der Ausbildung ist in Irland nicht anwendbar. Nach ihrer Ernennung können Richter nicht abberufen werden, außer durch ein Amtsenthebungsverfahren wegen nachgewiesenen Fehlverhaltens oder Unfähigkeit. Dazu wäre es erforderlich, dass beide Häuser des Oireachtas (des Irischen Parlaments) eine entsprechende Entschließung verabschieden.
Staatsanwälte
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