Allgemeine Beschreibung
Gemäß dem Gesetz Nr. 548/2003 über die Justizakademie der Slowakischen Republik organisiert die Justizakademie der Slowakischen Republik im Frühjahr und Herbst des Jahres eine Erstausbildung. Ziel dieser Form der Ausbildung ist es, Justizreferendare über theoretisch-praktische Entwicklungen im Justizsystem der Slowakischen Republik sowie über die Gerichtspraxis in einem breiteren europäischen Kontext zu informieren. Außerdem werden in der Ausbildung die Fähigkeiten und Arbeitsmethoden vermittelt, die erforderlich sind, um Richter oder Staatsanwalt zu werden.
Zugang zur Erstausbildung
Die Erstausbildung richtet sich an Bewerber für die Positionen von Richtern und Staatsanwälten, höhere Justizbeamte und Assistenten von Richtern des Obersten Gerichtshofs der Slowakischen Republik. Gemäß § 3 des Gesetzes Nr. 548/2003 über die Justizakademie der Slowakischen Republik ist die Erstausbildung obligatorisch und daher nicht von einem Wettbewerb abhängig, sodass sie allen Bewerbern offensteht. Informationen über die Organisation finden Sie auf unserer Website, auf der wir über Inhalte, Dozenten und das Datum informieren.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Die Ausbildung ist in zwei Teile gegliedert (vier Ausbildungstage). Der erste Teil betrifft das Gesetz über das Richterstatut, die disziplinarische Rechenschaftspflicht von Richtern und die ethischen Voraussetzungen für Richter, die Regeln der Amtsführung und deren Anwendung, die Arbeit des Registers und die Arbeit mit dem Informationssystem sowie die Rechtsprechung inländischer und ausländischer Gerichte.
Der zweite Teil umfasst die Probe (Übung) eines nicht strafrechtlichen Urteils und eines Strafurteils, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anwesenheit der Medien im Gerichtssaal, die Praxis im Gerichtssaal, Übungen zu den Fähigkeiten im Gerichtssaal, den Erwerb von praktischen Fähigkeiten, das Erlernen von Verfahrensaspekten und -gepflogenheiten, die für die Ausübung des Amts eines Richters erforderlich sind, die Analyse praktischer Fälle, die ordnungsgemäße Urteilsbegründung und Verfahren ohne ungebührliche Verzögerung.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die Justizakademie der Slowakischen Republik plant und organisiert jedes Jahr im Frühjahr und Herbst zwei berufsbezogene Justizprüfungen in schriftlicher und mündlicher Form für Bewerber um die Positionen von Richtern und Staatsanwälten, höheren Justizbeamten und Assistenten von Richtern des Obersten Gerichtshofs der Slowakischen Republik. Der mündliche Teil der berufsbezogenen Justizprüfung wird von den Prüfungsgremien durchgeführt, die vom Vorstand der Justizakademie der Slowakischen Republik ernannt werden. Die Mitglieder der Prüfungsgremien sowie die stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsgremien werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.