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Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union

Bulgarien
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Allgemeine Beschreibung

Gemäß Artikel 249 Absatz 1 Seite 1 und Artikel 258 des Gesetzes über das Justizwesen ist die Erstausbildung von Richteramts-, Staatsanwalts- und Ermittlungsrichteranwärtern verpflichtend. Die Amtsanwärter haben unterschiedliche Lehrpläne, je nachdem, auf welchen Beruf sie sich vorbereiten: Richter, Staatsanwalt und Ermittlungsrichter auf Probe. Der Status der Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsrichter auf Probe ist in den besonderen Vorschriften für deren Ausbildung geregelt. Die Zahl der Amtsanwärter variiert von Jahr zu Jahr und richtet sich nach den freien Stellen, die von der jeweiligen Kammer des Obersten Justizrats (Vissh sadeben savet, VSS) ermittelt werden.

Das Nationale Justizinstitut führt auch eine verpflichtende Ausbildung für die Richter der Regional- und Rayongerichte, Staatsanwälte und Verwaltungsrichter durch, die gemäß Artikel 249 Absatz 1 Seite 2 des Gesetzes über das Justizwesen durch ein zentralisiertes Auswahlverfahren für die Ersternennung ernannt werden. Im ersten Jahr nach ihrem Amtsantritt müssen sie eine verpflichtende Einführungsschulung absolvieren (Artikel 259 des Gesetzes über das Justizwesen). Die Lehrpläne unterscheiden sich je nach den Aufgaben der Amtsanwärter (Richter, Verwaltungsrichter, Staatsanwälte, Ermittlungsrichter) und nach ihrem Zuständigkeitsbereich (Region, Rayon).

Erst- und Einführungsausbildung (englisch und bulgarisch)

Gesetz über das Justizwesen (englisch und bulgarisch)

Interne Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Ausbildungstätigkeit des Instituts (bulgarisch)

Vorschriften für die Ausbildung der Richteramts-, Staatsanwalts- und Ermittlungsrichteranwärter (bulgarisch)

Die Ausbildung von Rechtsanwälten erfolgt durch das Anwaltsausbildungszentrum „Krustiu Tsonchev“.

Zugang zur Erstausbildung

Der Weg zur Einstellung in der Justiz führt in erster Linie über das Institut für Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsrichter auf Probe. Um Richter, Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter auf Probe zu werden, müssen die Amtsanwärter erfolgreich zentrale Auswahlverfahren durchlaufen, die von der jeweiligen Kammer des Obersten Justizrats (Vissh sadeben savet, VSS) veranstaltet werden. Gemäß Artikel 176 Absatz 1 des Gesetzes über das Justizwesen gibt die jeweilige Kammer des VSS das jährliche Auswahlverfahren bekannt. Die Bewerber sollten bulgarische Staatsangehörige sein. Sie müssen über einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften verfügen und durch Abschluss des Praktikums gemäß dem Gesetz über das Justizwesen die juristische Befähigung erworben haben sowie die erforderlichen moralischen und berufsbezogenen Eigenschaften gemäß dem Kodex für ethisches Verhalten bulgarischer Richter und Staatsanwälte besitzen.

Die Bedingungen, die Anforderungen und die Organisation der zentralen Auswahlverfahren sind in Abschnitt II des Gesetzes über das Justizwesen festgelegt. Gemäß Artikel 184 des Gesetzes über das Justizwesen besteht das Auswahlverfahren aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, die mit einer Note von 1 bis 6 bewertet werden. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Fallstudie, anhand der die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers bewertet werden. Ein integraler Bestandteil des Auswahlverfahrens ist die Prüfung zum Unionsrecht und zu den Menschenrechten. Die mündliche Prüfung erfolgt gemäß einem vorab veröffentlichten Kompendium in einem Gespräch mit dem Bewerber zu Fragen der jeweiligen Rechtsgebiete sowie zu Fragen mit Bezug zum Kodex für ethisches Verhalten bulgarischer Richter und Staatsanwälte. Diejenigen, die die Prüfungen bestanden haben, werden im Anschluss Richter, Staatsanwälte oder Ermittlungsrichter auf Probe und müssen die verpflichtende neunmonatige Erstausbildung am Nationalen Justizinstitut absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Erstausbildung werden die Amtsanwärter Richter, Staatsanwälte oder Ermittlungsrichter auf Probe und arbeiten zwei Jahre lang unter der Aufsicht eines erfahrenen Mentors. Dem Mentoring kommt bei der Ausbildung der Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsrichter auf Probe eine wesentliche Rolle zu. Die Mentoren werden vom Nationalen Justizinstitut eingehend praktisch geschult, damit sie ihre Aufgaben möglichst wirksam wahrnehmen können.

Ein weiterer Weg zur Einstellung in das Justizwesen ist das Verfahren nach Artikel 178 Absatz 1 des Gesetzes über das Justizwesen. Die jeweilige Kammer des Obersten Justizrats ermittelt die freien Stellen in den Regional- und Rayongerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsgerichten und Ermittlungsbehörden, die durch ein Auswahlverfahren für eine Ersternennung zu besetzen sind. Die Zahl der freien Stellen wird unter Berücksichtigung des Bedarfs der jeweiligen Justizbehörde bestimmt. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Leistungsprüfung, einschließlich einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung (Artikel 184 des Gesetzes über das Justizwesen). Die erfolgreichen Bewerber werden zu Richtern, Verwaltungsrichtern, Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern ernannt. Im Gegensatz zum Auswahlverfahren für Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsrichter auf Probe ist hier Berufserfahrung erforderlich: drei Jahre, um Richter oder Staatsanwalt auf regionaler Ebene zu werden, und acht Jahre, um Richter oder Staatsanwalt auf Rayonebene, Verwaltungsrichter oder Ermittlungsrichter zu werden. Die ernannten Bewerber müssen innerhalb eines Jahres nach ihrem Amtsantritt eine verpflichtende Einführungsausbildung (Artikel 259 des Gesetzes über das Justizwesen) beim Nationalen Justizinstitut absolvieren. Gemäß Artikel 259 des Gesetzes über das Justizwesen wird ihnen ein Richter oder Staatsanwalt als Mentor zugewiesen.

Gesetz über das Justizwesen (englisch)

Kodex für ethisches Verhalten bulgarischer Richter und Staatsanwälte (englisch und bulgarisch)

Format und Inhalt der Erstausbildung

Die verpflichtende Erstausbildung von Bewerber für das Amt eines Richters oder Staatsanwalts beträgt gemäß Artikel 258 Absatz 1 des Gesetzes über das Justizwesen neun Monate.

Die Einführungsausbildung nach Artikel 249 Absatz 1 Seite 2 des Gesetzes über das Justizwesen hat für neu ernannte Richter, Verwaltungsrichter, Staatsanwälte und Ermittlungsrichter auf Regions- und Rayonebene eine durchschnittliche Dauer von einem Monat und umfasst Online-Module sowie Präsenzschulungen.

Ein Programmrat leistet dem Nationalen Justizinstitut beratende Unterstützung bei der Vorbereitung und Aktualisierung der Ausbildungsprogramme für die Erst- und Einführungsausbildung. Die Programme werden vom Verwaltungsrat des Instituts nach Abstimmung mit dem Obersten Justizrat gebilligt.

Ziel der Erst- und Einführungsausbildung ist die Entwicklung multifunktionaler Kompetenzen, einschließlich juristisch-fachlicher Fähigkeiten, richterlicher Ethik und nicht juristischer Kompetenzen im Hinblick auf das Verständnis wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Zusammenhänge. Schulungen zum Unionsrecht sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Amtsanwärter die Rolle des Unionsrechts im Rahmen der nationalen Rechtsordnungen und der Rechtsstaatlichkeit verstehen. Das Unionsrecht wird in das nationale Ausbildungsprogramm integriert und in eigenständigen Modulen vermittelt. Das Nationale Justizinstitut hat diverse Selbstlernmaterialien zum Unionsrecht ausgearbeitet, die allen Neulingen in den Rechtsberufen rund um die Uhr zur Verfügung stehen:

  • Nationale Gerichte und das Unionsrecht
  • Verfahren am Gerichtshof der Europäischen Union
  • Verwaltungsgerichte und das Unionsrecht
  • Unionsbürgerschaft und interne Maßnahmen der EU
  • Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen in der EU
  • Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der EU

Auf der Online-Schulungsplattform stehen auch Selbstlernmaterialien für die englische Rechtssprache zur Verfügung, die Videopräsentationen, Übungen zum Selbststudium und Tools für Selbstprüfungen umfassen.

Die Ausbildung der Richteramts- und Staatsanwaltsanwärter erfolgt durch fest angestellte und befristet beschäftigte Ausbilder des Instituts. Die Regeln für die Auswahl der Ausbilder sind im Gesetz über das Justizwesen und in den internen Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Ausbildungstätigkeit des Instituts festgelegt. Die Ausbildung wird überwiegend von Richtern und Staatsanwälten durchgeführt. Für spezielle Themen, für die entsprechendes Fachwissen erforderlich ist, werden vorübergehend Fachleute von außerhalb des Justizwesens hinzugezogen.

Die Ausbildung erfolgt anhand einer praxisorientierten Methodik, zu der Prozesssimulationen, Rollenspiele, Praxisaufgaben und -übungen, kooperatives Lernen, Kleingruppenaktivitäten, Erörterungen, Studienbesuche, Fallstudien, Brainstorming, Schneeballverfahren, Übungsdebatten usw. gehören.

Das Nationale Justizinstitut nimmt im Rahmen des THEMIS-Wettbewerbs aktiv am AIAKOS-Programm EJTN teil. Zudem kommt beim Erstausbildungsprogramm des Instituts der bilateralen Zusammenarbeit mit juristischen Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa im Hinblick auf den Austausch über bewährte Verfahren und berufliche Erfahrungen eine wichtige Rolle zu. Im Jahr 2021 nahmen bulgarische Richteramtsanwärter zusammen mit ihren Kollegen von der Escuela Judicial/Spanien an einer gemeinsamen Online-Prozesssimulation teil, bei der die Anerkennung und Vollstreckung eines Antrags im Rahmen der Europäischen Ermittlungsanordnung erörtert wurde.

Verpflichtende Erstausbildung (englisch und bulgarisch)

Interne Vorschriften für die Ausbildungsorganisation und ‑verfahren des Instituts (bulgarisch)

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Nach Abschluss der neunmonatigen Ausbildung legen die Richteramts-, Staatsanwalts- und Ermittlungsrichteranwärter die Abschlussprüfung ab. Der Oberste Justizrat ist in Abstimmung mit der Erstausbildungsabteilung des Nationalen Justizinstituts für die Abschlussprüfungen zuständig. Die Prüfungskommissionen werden von der jeweiligen Kammer des Obersten Justizrats im Losverfahren ernannt. Sie wählen die Fälle aus und formulieren Fragen für die Amtsanwärter. Die Prüfungskommissionen setzen sich wie folgt zusammen:

  • für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen der Richteramtsanwärter – 5 Richter der Rayon- und Berufungsgerichte sowie 2 Reservemitglieder;
  • für die Prüfungen der Staatsanwaltsanwärter – 5 Staatsanwälte der Rayon- und Berufungsstaatsanwaltschaften sowie 2 Reservemitglieder;
  • für die Prüfungen der Ermittlungsrichteranwärter – 5 Staatsanwälte der Rayon- und Berufungsstaatsanwaltschaften sowie 2 Reservemitglieder.

Die Richteramtsanwärter legen schriftliche Prüfungen in Zivil- und Zivilverfahrensrecht sowie in Straf- und Strafverfahrensrecht ab. Während der sechsstündigen schriftlichen Prüfungen wird von den Richteramtsanwärtern verlangt, ein Urteil zu verfassen. Bei den mündlichen Prüfungen wird von den Amtsanwärtern erwartet, rechtliche Lösungen für reale Fälle darzulegen.

Die Staatsanwaltsanwärter legen schriftliche und mündliche Prüfungen im Straf- und Strafverfahrensrecht ab. Sie müssen eine Anklageschrift oder ein anderes staatsanwaltliches Dokument verfassen und Fragen der Prüfungskommission beantworten.

Die Ermittlungsrichteranwärter legen schriftliche und mündliche Prüfungen im Straf- und Strafverfahrensrecht ab. Sie sollen einen Antrag auf Anklageerhebung gegen die beschuldigte Person ausarbeiten. Die mündliche Prüfung umfasst die Beantwortung praxisbezogener Fragen zu einem realen Fall.

Die Prüfungsergebnisse werden mit einer Note von 1 bis 6 bewertet. Aus den Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung ergibt sich eine Durchschnittsnote, die der jeweiligen Kammer des Obersten Justizrats mitgeteilt wird. Ein Richteramts-, Staatsanwalts- und Ermittlungsrichteranwärter muss mindestens eine Durchschnittsnote von „sehr gut 4,50“ erreichen. Amtsanwärter, die die Prüfung nicht bestehen, legen die schriftliche und mündliche Prüfung frühestens einen Monat und spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe ihrer Note erneut ab. Erhält ein Amtsanwärter erneut eine schlechtere Note als „sehr gut 4,50“, wird er nicht zum Richter, Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter auf Probe ernannt. Das Prüfungsverfahren ist in den Vorschriften für die Organisation und das Verfahren für die Durchführung von Prüfungen für Richteramts-, Staatsanwalts- und Ermittlungsrichteranwärter am Ende der Ausbildung am Nationalen Justizinstitut geregelt.

Die neu ernannten Richter, Verwaltungsrichter, Staatsanwälte und Ermittlungsrichter auf Regional- und Rayonebene müssen aktiv an der Einführungsschulung am Nationalen Justizinstitut teilnehmen. Während der Schulung werden ihre Fortschritte anhand verschiedener Maßnahmen und Instrumente der Ausbildungsbeurteilung bewertet, einschließlich Rückmeldungen zur Teilnahme an Diskussionen, Fallstudien, Gruppenaktivitäten und Frage- und Antwort-Runden sowie zur Selbstdarstellung.

Vorschriften für die Organisation und das Verfahren für die Durchführung von Prüfungen für Richteramts-, Staatsanwalts- und Ermittlungsrichteranwärter am Ende der Ausbildung am Nationalen Justizinstitut. (bulgarisch)

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