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Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union

Slowenien
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Das Ausbildungszentrum für das Justizwesen (Center za izobraževanje v pravosodju, CIP), eine nationale Ausbildungseinrichtung, bietet Berufsausbildungen für Richter und Staatsanwälte an. Bei den regelmäßig angebotenen Ausbildungen handelt es sich um interne Schulungen. Auch für Rechtsberater an den Gerichten und Staatsanwaltschaften (die sich für das Amt eines Richters oder Staatsanwalts qualifizieren) werden regelmäßig interne Schulungen angeboten.

Die vom CIP angebotenen Ausbildungen sind nicht verpflichtend. Die einzige verpflichtende Ausbildung für Richter und Staatsanwälte, die vom CIP angeboten wird, ist der viertägige Lehrgang für neu ernannte Gerichtspräsidenten und Leiter von Staatsanwaltschaften.

Die Erstausbildung, d. h. die nachuniversitäre Ausbildungsphase für künftige Richter und/oder Staatsanwälte, wird vom CIP als Ausbildung für alle Absolventen der Rechtswissenschaften, die ein juristisches Staatsexamen ablegen möchten, veranstaltet. Ein juristisches Staatsexamen ist für die meisten juristischen Berufe erforderlich, nicht nur für Richter und Staatsanwälte, sondern auch für Rechtsanwälte und Notare.

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