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Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union

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Richter

Allgemeine Beschreibung

Die Erstausbildung für Richter ist für jede Person, die beabsichtigt, Richter zu werden, verpflichtend. Sobald der Auswahlausschuss die Richteramtsanwärter angenommen hat, erhalten die Teilnehmenden der juristischen Erstausbildung an dem Gericht, an dem sie arbeiten werden, eine Einführung. Hier wird die Dauer des Programms in Absprache mit dem niederländischen Justizausbildungszentrum (Studiecentrum Rechtspleging, SSR) festgelegt.

In Abstimmung mit dem Ausbildungszentrum werden die Dauer des Programms festgelegt (abhängig von Wissen und Erfahrung mindestens ein Jahr und drei Monate, höchstens vier Jahre) und die Arbeits-/Ausbildungsbereiche ausgewählt, in denen der Richteramtsanwärter zuerst arbeiten wird. Hat ein Richteramtsanwärter die Ausbildung abgeschlossen, wird er zum umfassend einsetzbaren Richter ernannt, d. h., er kann in jedem Bereich des Gerichts (Zivil-, Verwaltungs-, Straf-, Familienrecht usw.) tätig werden.

Die Richteramtsanwärter werden von den Gerichten in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum ausgebildet. Der größte Teil der Ausbildung erfolgt im Berufsausbildungsbereich, in dem die Richteramtsanwärter von Praxisausbildern betreut werden, die sie anleiten und ihnen Feedback geben. Darüber hinaus werden an einem Tag pro Woche unter der Aufsicht eines zentralen Ausbilders des Ausbildungszentrums der Lernprozess und die Kurse, die die Richteramtsanwärter absolvieren, einer Betrachtung unterzogen. Die Satzung ist auf der Website des Justizrats zu finden.

Alle drei Monate tritt eine neue Gruppe von Richteramtsanwärtern die Ausbildung an. Pro Jahr treten höchstens 130 Richteramtsanwärter in das Programm ein. Im Jahr 2021 haben 83 Richteramtsanwärter ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Ende 2021 befanden sich 248 Richteramtsanwärter in der Ausbildung.

Zugang zur Erstausbildung

Die Bewerber für das Ausbildungsprogramm müssen einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften besitzen und ein bestimmtes Kurspaket zur Vorbereitung auf den Beruf des Rechtsanwalts, Richters oder Staatsanwalts absolviert haben. Außerdem müssen sie über mindestens zwei Jahre einschlägige juristische Erfahrung außerhalb der Gerichtsbarkeit verfügen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die nationale Auswahlkommission für Richter (LSR) in Zusammenarbeit mit den Gerichten. Das Auswahlverfahren besteht aus sechs Schritten.

Zunächst wird eine Auswahl aus den Bewerbungsschreiben getroffen. Für jede freie Stellen wählen der Verwalter oder Präsident des Gerichts und ein Sekretär der Auswahlkommission fünf Bewerbungsschreiben aus. Dieser Vorgang erfolgt auf der Grundlage eines Bewertungsschemas. Im Anschluss führt das Consultingunternehmen LTP einen analytischen Test durch. Bei diesem Test werden die Fähigkeiten zum sprachlogischen, kritischen und abstrakten Denken getestet. Anhand dieser Prüfungen, die vom niederländischen Ausschuss für Prüfungen und Tests (COTAN) oder einer ähnlichen Einrichtung bewertet wurden, wird festgestellt, ob ein Bewerber überdurchschnittliche analytische Fähigkeiten besitzt und nachweislich frei von kulturellen Vorurteilen ist. Die Prüfkomponenten der analytischen Tests dienen der Bewertung des sprachlogischen, kritischen und abstrakten Denkens.

Nachdem die Bewerber die analytischen Tests bestanden haben, werden sie von den Gerichten für ein Vorstellungsgespräch nominiert. Anschließend werden den Gerichten für jeden Bewerber das Bewerbungsformular und zwei Referenzen zugesandt. Die Bewerber werden vom Gericht zu einem Gespräch im Rahmen der im Voraus geplanten Sitzungen des örtlichen Auswahlausschusses und des Verwaltungsrats eingeladen. Nach dem Gespräch dürfen höchstens drei Bewerber je freie Stelle das Auswahl- und Beurteilungsverfahren fortsetzen. Im Assessment Center führt ein universitär ausgebildeter Psychologe ein strukturiertes Gespräch mit dem Bewerber, und der Bewerber wird anhand von Persönlichkeitsfragebögen (einschließlich eines Dilemmatests), Diskussionssimulationen und Rollenspielen getestet. Bei diesen Tests wird beurteilt, ob der Bewerber über die erforderlichen Kompetenzen für das Richteramt verfügt bzw. ob er das Potenzial hat, diese während der Ausbildung zu entwickeln.

Anschließend stehen für die Bewerber Abschlussgespräche an. Diese Gespräche werden vom nationalen Auswahlausschuss geführt. Die Bewerber nehmen an drei Abschlussgesprächen zu drei Themen mit verschiedenen Befragern teil. Im Anschluss werden die Ergebnisse dieser Gespräche von allen Befragern erörtert. Der Ausschuss ist im Hinblick auf die Befragungstechniken und die Auslegung des Beurteilungsberichts an Vorgaben gebunden. Nach den Abschlussgesprächen werden die Bewerber, die angenommen wurden, den Gerichten vorgestellt. Die Gerichte entscheiden, welchen bzw. welche Bewerber sie ernennen möchten, und geben diese Informationen an die LSR weiter. Die Nominierungen für die verbleibenden angenommenen Bewerber werden (nach Möglichkeit) den anderen Gerichten vorgelegt.

Format und Inhalt der Erstausbildung

In der Anfangsphase wird der Richteramtsanwärter in dem betreffenden Gericht einem Arbeits-/Ausbildungsteam zugeordnet, in dem er seine Ausrichtung und seine Kompetenzen über die Grenzen der Arbeits-/Ausbildungsbereiche hinaus entwickelt. Am Ende der Anfangsphase nimmt der Richteramtsanwärter eine Selbstbeurteilung vor und erstellt einen persönlichen Lernplan.

Anschließend beginnt die Hauptphase des Programms (mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre und neun Monate). Die Hauptphase wird je nach Dauer des Programms und je nach persönlichem Lernplan in zwei oder drei Berufsausbildungsbereichen im Gericht absolviert. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, Gerichte und Berufungsinstanzen zu wechseln. Die Aufsicht obliegt Praxisausbildern. Darüber hinaus werden an einem Tag pro Woche unter der Aufsicht eines zentralen Ausbilders der Lernprozess, das Portfolio und der Lernplan sowie die Forschungsprojekte und die Kompetenzen einer übergreifenden Betrachtung über die Berufsausbildungsbereiche hinweg unterzogen. Die zentralen Ausbilder und die Praxisausbilder konzentrieren sich bei der Aufsicht vollständig auf das Lernen, nicht auf die Beurteilung. Der Richteramtsanwärter absolviert außerdem Praktika bei zivilgesellschaftlichen, europäischen, internationalen Einrichtungen und Gerichten/Berufungsinstanzen sowie ein kurzes/erweitertes Praktikum bei der Staatsanwaltschaft, wenn ein strafrechtlicher Berufsausbildungsbereich ausgewählt wurde. Alle drei Monate bewerten und aktualisieren der zentrale Ausbilder, der Praxisausbilder und der Richteramtsanwärter den persönlichen Lernplan. Nach Abschluss jedes einzelnen Berufsausbildungsbereichs nehmen der Richteramtsanwärter, der zentrale Ausbilder und der Praxisausbilder eine Versetzungsbeurteilung vor.

Ein internationales Praktikum ist für Richteramtsanwärter verpflichtend. Die Dauer dieses Praktikums reicht von der Teilnahme am EJTN-Programm von AIAKOS bis hin zu einem einjährigen Praktikum in Straßburg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darüber hinaus ist der Kurs zum Thema „Der Europäische Richter“ Bestandteil des Programms für Richteramtsanwärter. Begleitend zur Tätigkeit in den Berufsausbildungsbereichen nehmen die Richteramtsanwärter an Kursen zum Unionsrecht, z. B. zum europäischen Zivil- oder Verwaltungsrecht, teil.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Die Beurteilung im Rahmen des neuen Erstausbildungsprogramms für Richter/Justiz ist darauf gegründet, dass die Richteramtsanwärter in einer stimulierenden Lernatmosphäre die Verantwortung für ihr eigenes Programm übernehmen, von den Gerichten selbst mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden und vom zentralen Ausbilder Aufsicht erhalten. Die Bewerber werden von einem Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines Gesprächs und eines Portfolios, für dessen Erstellung die Amtsanwärter verantwortlich sind, beurteilt. Das Portfolio muss eine Reihe obligatorischer Nachweise enthalten, ein weiterer Teil kann nach Wahl des Bewerbers mit Inhalten gefüllt werden. Für eine stimulierende Lernatmosphäre ist es erforderlich, dass ein Programm in einem sicheren Umfeld stattfindet und die Richteramtsanwärter durch die Beurteilung in die Lage versetzt werden, sich möglichst gut zu entwickeln und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Wir richten uns so weit wie möglich nach dieser Vorgabe, indem wir die Ausbildung und die Beurteilung nach Möglichkeit voneinander trennen und die Beurteilung transparent und objektiv gestalten. Dadurch kann sich der Ausbilder voll und ganz auf die Aufgabe der Wissensvermittlung und der Entwicklung des Richteramtsanwärters konzentrieren.

Der zentrale Ausbilder und der Praxisausbilder reichen Beiträge für die Beurteilung ein: Alle drei Monate müssen sie eine Reihe von Feedback- und Beurteilungsformularen für das Portfolio ausfüllen und den Inhalt des Portfolios genehmigen. Im Sinne der Transparenz und Objektivität des Beurteilungssystems sind die Beurteilungskriterien und das Verfahren klar definiert und alle Beurteilenden gleichermaßen so zuverlässig wie möglich. Zu diesem Zweck sind Schulungen der Beurteilenden und Anleitungen eines Sachverständigen des Ausbildungszentrums erforderlich. Daraus ergeben sich auch Vorteile für die Qualität der Beurteilung. Darüber hinaus wird durch die Programmstruktur sichergestellt, dass die Bewerber nicht in einem größeren Ausmaß beurteilt werden, als dies aus rechtlicher Sicht förderlich ist. Mit dem hier beschriebenen System – bei dem feste Beurteilungstermine mit ergänzenden Beurteilungen auf Nachfrage kombiniert werden – wird dieses Ziel erreicht. Mit dem Beurteilungssystem werden also nach Möglichkeit eine auf die Amtsanwärter ausgerichtete Flexibilität geboten und auch didaktische Innovationen in der Kompetenzentwicklung unterstützt.

Die erste Zwischenbeurteilung erfolgt am Ende den ersten zwölf Monaten des Programms, d. h. nach neunmonatiger Ausbildungserfahrung in einem Berufsausbildungsbereich (im Anschluss an die dreimonatige Anfangsphase). Im Mittelpunkt dieser Beurteilung steht die Frage, ob der Richteramtsanwärter grundsätzlich über die erforderlichen Kompetenzen für das Richteramt verfügt und ob er sich ausreichend weiterentwickelt. Dauert das Programm der betreffenden Person mindestens drei Jahre, folgt etwa zur Hälfte der verbleibenden Laufzeit des Programms eine zweite Zwischenbeurteilung. Soweit erforderlich, kann der Prüfungsausschuss beschließen, eine anschließende zusätzliche Beurteilung zu empfehlen, die nicht in dem der Gerichtsleitung vorgelegten persönlichen Lernplan aufgeführt ist. In allen Fällen wird das Programm mit einer Schlussbeurteilung abgeschlossen, um zu überprüfen, ob der Richteramtsanwärter in der Lage ist, als neuer Richter unabhängig tätig zu sein. Dabei wird beurteilt, ob der Richteramtsanwärter zum Abschluss alle benötigten Kompetenzen besitzt oder nicht. Mit dem genannten System wird sichergestellt, dass die Bewerber nicht in einem größeren Ausmaß beurteilt werden, als es erforderlich ist. Dadurch wird die Anwendung der Beurteilung als rechtsverbindliches Instrument unterstützt. Ebenso wird dadurch dazu beigetragen, die Trennung zwischen Ausbildung und Beurteilung aufrechtzuerhalten. Außerdem ergeben sich dadurch Vorteile im Hinblick auf eine stimulierende Lernatmosphäre, das gewünschte Maß an Flexibilität und die Attraktivität des Programms.

In diesem Programm sind keine Prüfungen des rein rechtlichen Wissens vorgesehen. Denn Prüfungen dieser Art stehen nicht im Einklang mit der Grundannahme, dass die Richteramtsanwärter für ihr Lernen selbst verantwortlich sind. Dass sie ausreichende juristische Kenntnisse besitzen, ist offensichtlich eine wesentliche Voraussetzung dafür. Dem Programm liegt die Annahme zugrunde, dass die Programmteilnehmer über das erforderliche rechtliche Wissen verfügen oder dieses mit der Aufnahme der Tätigkeit in einem Berufsausbildungsbereich erwerben. Die zum Abschluss beurteilten Kompetenzen umfassen auch rechtliches Wissen, das im Rahmen der durchgeführten praktischen Arbeiten nachgewiesen werden muss. Es ist daher zu betonen, dass die Richteramtsanwärter dafür Sorge tragen müssen, dass mangelndes rechtliches Wissen kein Faktor ist, der ihren Fortschritten im Programm insgesamt im Wege steht.

Staatsanwälte

Allgemeine Beschreibung

Die Erstausbildung von Staatsanwälten ist für jede Person, die beabsichtigt, Staatsanwalt zu werden, verpflichtend. Sobald der Auswahlausschuss die Staatsanwaltsanwärter zugelassen hat, erhalten die Teilnehmer der juristischen Erstausbildung an dem Gericht, an dem sie arbeiten werden, eine Einführung.

In Abstimmung mit dem Ausbildungszentrum werden die Dauer des Programms festgelegt (abhängig von Wissen und Erfahrung mindestens ein Jahr und sechs Monate, höchstens vier Jahre) und die Berufsausbildungsbereiche ausgewählt, in denen der Staatsanwaltsanwärter zuerst arbeiten wird. Hat ein Staatsanwaltsanwärter die Ausbildung abgeschlossen, wird er zum Staatsanwalt ernannt.

Die Ausbildung von Staatsanwälten erfolgt durch die Bezirke in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum. Der größte Teil der Ausbildung erfolgt in dem Berufsausbildungsbereich, in dem die Staatsanwaltsanwärter von Praxisausbildern betreut werden, die sie anleiten und ihnen Feedback geben. Darüber hinaus werden an einem Tag pro Woche unter der Aufsicht eines zentralen Ausbilders des Ausbildungszentrums der Lernprozess und die Kurse, die die Staatsanwaltsanwärter absolvieren, einer Betrachtung unterzogen.

Zweimal im Jahr treten neue Gruppen von Staatsanwaltsanwärtern die Ausbildung an, zwei Gruppen im Oktober und zwei Gruppen in April. Pro Jahr treten höchstens 48 bis 54 Staatsanwaltsanwärter in das Programm ein. Im Jahr 2021 haben 34 Staatsanwaltsanwärter ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Ende 2021 befanden sich 117 Richteramtsanwärter in der Ausbildung.

Zugang zur Erstausbildung

Bewerber für das Ausbildungsprogramm müssen natürlich einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften besitzen und ein bestimmtes Kurspaket zur Vorbereitung auf den Beruf des Rechtsanwalts, Richters oder Staatsanwalts absolviert haben. Außerdem müssen sie über mindestens zwei Jahre einschlägige juristische Erfahrung außerhalb der Gerichtsbarkeit verfügen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt zunächst auf lokaler (Bezirks-)Ebene, danach wählt ein nationaler Ausschuss einige Personen aus. Die Bewerber müssen sich einem Beurteilungsverfahren unterziehen, und schließlich werden die besten Bewerber vom Bezirk ausgewählt.

Zunächst wird eine Auswahl aus den Bewerbungsschreiben getroffen. Im Anschluss führt das Consultingunternehmen LTP einen analytischen Test durch. Gegenstand dieser Tests sind die Fähigkeiten zum sprachlogischen, kritischen und abstrakten Denken. Anhand der Tests, die vom niederländischen Ausschuss für Prüfungen und Tests (COTAN) oder einer ähnlichen Einrichtung bewertet wurden, wird festgestellt, ob ein Bewerber überdurchschnittliche analytische Fähigkeiten besitzt und nachweislich nicht von kulturellen Vorurteilen geprägt ist. Gegenstand der analytischen Tests sind die Fähigkeiten zum sprachlogischen, kritischen und abstrakten Denken.

Nachdem die Bewerber die analytischen Tests bestanden haben, werden sie von den Bezirken für ein Bewerbungsgespräch nominiert. Anschließend werden den Bezirken von jedem Bewerber das Bewerbungsformular und zwei Referenzen zugesandt. Im Assessment Center führt ein universitär ausgebildeter Psychologe ein strukturiertes Gespräch mit dem Bewerber, und der Bewerber wird anhand von Persönlichkeitsfragebögen (einschließlich eines Dilemmatests), Diskussionssimulationen und Rollenspielen getestet. Bei diesen Tests wird beurteilt, ob der Bewerber über die erforderlichen Kompetenzen für das Amt eines Staatsanwalts verfügt bzw. ob er das Potenzial hat, diese während der Ausbildung zu entwickeln.

Anschließend stehen für die Bewerber Abschlussgespräche an. Diese Gespräche werden vom nationalen Auswahlausschuss geführt. Im Anschluss werden die Ergebnisse dieser Gespräche von allen Befragern erörtert. Der Ausschuss ist im Hinblick auf die Befragungstechniken und die Auslegung des Beurteilungsberichts an Vorgaben gebunden. Nach den Abschlussgesprächen werden die Bewerber, die angenommen wurden, den Bezirken vorgestellt. Die Bezirke entscheiden, welchen bzw. welche Bewerber sie ernennen möchten. Die Nominierungen für die verbleibenden erfolgreichen Bewerber werden (nach Möglichkeit) den anderen Bezirken vorgelegt.

Format und Inhalt der Erstausbildung

In der Einführungsphase wird der Staatsanwaltsanwärter in dem betreffenden Bezirk einem Arbeits-/Ausbildungsteam zugeordnet, in dem er seine Ausrichtung und seine Kompetenzen über die Grenzen der Arbeits-/Ausbildungsbereiche hinaus entwickelt. Am Ende der Anfangsphase unterzieht sich der Staatsanwaltsanwärter einer Kompetenzbeurteilung, um den Fortbildungsnachweis zu erhalten. Bevor die Bewerber vor Gericht als Staatsanwalt auftreten dürfen, müssen sie die Grundfertigkeiten und Grundlagenkenntnisse in einer Gerichtssimulation nachgewiesen haben. Absolvieren sie diese Simulation nicht erfolgreich, gibt es eine zweite Chance. Verläuft diese aber ebenfalls nicht erfolgreich, wird der betreffende Bewerber vom gesamten Programm ausgeschlossen.

Anschließend beginnt die Hauptphase des Programms (mindestens 15, höchstens 45 Monate). Die Hauptphase wird je nach Dauer des Programms und je nach persönlichem Lernplan in mehreren Berufsausbildungsbereichen absolviert. Eine Zeit lang werden die Amtsanwärter in der Staatsanwaltschaft mit einfachen Fällen betraut und in weiteren Zeiträumen arbeiten sie als juristische Assistenten, als Hilfsanwälte, als Staatsanwälte für schwierige Fälle und als Richter. Ebenso gibt es ein externes Praktikum. Nach Abschluss jedes einzelnen Berufsausbildungsbereichs nehmen der Staatsanwaltsanwärter, der zentrale Ausbilder und der Vorgesetzte aus dem betreffenden Bereich eine Versetzungsbeurteilung vor.

Die Betreuung obliegt den Praxisausbildern. Darüber hinaus werden an einem Tag pro Woche unter der Aufsicht eines zentralen Ausbilders der Lernprozess, das Portfolio und der Lernplan sowie die Forschungsprojekte und die Kompetenzen einer übergreifenden Betrachtung über die Berufsausbildungsbereiche hinweg unterzogen. Die zentralen Ausbilder und die Praxisausbilder konzentrieren sich bei der Aufsicht vollständig auf das Lernen, nicht auf die Beurteilung.

Die Staatsanwaltsanwärter haben die Möglichkeit, ein internationales Praktikum zu machen. Die Dauer dieses Praktikums ist im Vergleich zur Teilnahme am EJTN-Programm von AIAKOS unterschiedlich.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Die Beurteilung im Rahmen des neuen Erstausbildungsprogramms für Staatsanwälte ist darauf gegründet, dass die Staatsanwaltsanwärter in einer stimulierenden Lernatmosphäre die Verantwortung für ihr eigenes Programm übernehmen, von den Bezirken selbst mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden und vom zentralen Ausbilder Aufsicht erhalten. Die Anwärter werden von einem Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines Gesprächs und eines Portfolios, für dessen Erstellung die Referendare verantwortlich sind, beurteilt. Das Portfolio muss eine Reihe obligatorischer Nachweise enthalten, ein weiterer Teil kann nach Wahl des Anwärters mit Inhalten gefüllt werden. Für eine stimulierende Lernatmosphäre ist es erforderlich, dass ein Programm in einem sicheren Umfeld stattfindet und die Staatsanwaltsanwärter durch die Beurteilung in die Lage versetzt werden, sich möglichst gut zu entwickeln und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Wir richten uns so weit wie möglich nach dieser Vorgabe, indem wir die Ausbildung und die Beurteilung nach Möglichkeit voneinander trennen und die Beurteilung transparent und objektiv gestalten. Dadurch kann sich der Ausbilder voll und ganz auf die Aufgabe der Wissensvermittlung und der Entwicklung des Staatsanwaltsanwärter konzentrieren. Der zentrale Ausbilder und der Praxisausbilder reichen Beiträge für die Beurteilung ein: Alle paar Monate müssen sie eine Reihe von Feedback- und Beurteilungsformularen für das Portfolio ausfüllen und den Inhalt des Portfolios genehmigen. Im Sinne der Transparenz und Objektivität des Beurteilungssystems müssen die Beurteilungskriterien und das Verfahren klar definiert und alle Beurteilenden gleichermaßen so zuverlässig wie möglich sein. Zu diesem Zweck sind Schulungen der Beurteilenden und Anleitungen eines Sachverständigen der SSR erforderlich. Daraus ergeben sich auch Vorteile für die Qualität der Beurteilung. Darüber hinaus wird durch die Programmstruktur sichergestellt, dass die Bewerber nicht in einem größeren Ausmaß beurteilt werden, als dies aus rechtlicher Sicht förderlich ist. Mit dem hier beschriebenen System – bei dem feste Beurteilungstermine mit ergänzenden Beurteilungen auf Nachfrage kombiniert werden – wird dieses Ziel erreicht. Mit dem Beurteilungssystem werden also nach Möglichkeit eine auf die Amtsanwärter ausgerichtete Flexibilität geboten und auch didaktische Innovationen in der Kompetenzentwicklung unterstützt.

Nach der Kompetenzbeurteilung am Ende des Einführungszeitraums finden Prüfungen der Fähigkeiten in Gerichtsverhandlungen und in der Vernehmung von Schlüsselzeugen statt. Der Amtsanwärter plant diese Prüfungen, wenn er der Ansicht ist, dass er bereit dafür ist. Aus den entsprechenden Beurteilungen, den Beiträgen der einzelnen Teamleiter und der Beurteilung des Portfolios ergibt sich das Gesamtergebnis für das Programm.

In diesem Programm sind keine Prüfungen des rein rechtlichen Wissens vorgesehen. Denn Prüfungen dieser Art stehen nicht im Einklang mit der Grundannahme, dass die Staatsanwaltsanwärter für ihr Lernen selbst verantwortlich sind. Dass sie ausreichende juristische Kenntnisse besitzen, ist offensichtlich eine wesentliche Voraussetzung dafür. Dem Programm liegt die Annahme zugrunde, dass die Programmteilnehmer über das erforderliche rechtliche Wissen verfügen oder dieses mit der Aufnahme der Tätigkeit in einem Berufsausbildungsbereich erwerben. Die zum Abschluss beurteilten Kompetenzen umfassen auch rechtliches Wissen, das im Rahmen der durchgeführten praktischen Arbeiten nachgewiesen werden muss. Es ist daher zu betonen, dass die Staatsanwaltsanwärter dafür Sorge tragen müssen, dass mangelndes rechtliches Wissen kein Faktor ist, der ihren Fortschritten im Programm insgesamt im Wege steht.

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