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Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union

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Allgemeine Beschreibung

Gemäß dem geänderten Gesetz vom 7. Juni 2012 über Attachés de justice (Richter auf Probe) wird die Einstellung und Erstausbildung künftiger Richter und Staatsanwälte von der Kommission für die Einstellung und Ausbildung der Attachés de justice organisiert. Die Kommission für die Einstellung und Ausbildung setzt sich ausschließlich aus Richtern und Staatsanwälten zusammen, die fast alle den Status des Leiters eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft haben.

Richter an den ordentlichen Gerichten und an den Verwaltungsgerichten sowie Staatsanwälte absolvieren die gleiche Grundausbildung.

Zugang zur Erstausbildung

Richter an den ordentlichen Gerichten und an den Verwaltungsgerichten sowie Staatsanwälte werden nach denselben Modalitäten und Verfahren eingestellt.

Um sich bewerben zu können, müssen die Bewerber

  • die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • im uneingeschränkten Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sein,
  • alle erforderlichen Garantien für ihre Zuverlässigkeit erbringen können,
  • einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften oder einen gleichwertigen Abschluss haben,
  • Luxemburgisch, Französisch und Deutsch mündlich und schriftlich fließend beherrschen,
  • ein mindestens einjähriges Rechtsanwalts- oder Notariatspraktikum absolviert haben,
  • über die erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügen (es werden eine ärztliche und eine psychologische Untersuchung durchgeführt).

Für den Zugang zu Justizämtern gibt zwei Möglichkeiten, nämlich die Einstellung nach einer Aufnahmeprüfung und die Einstellung auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen.

Einstellung nach Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung besteht aus drei schriftlichen Tests.

Die Bewerber arbeiten in den folgenden Bereichen Gerichtsurteile oder Verfahrensakten aus: Zivilrecht und Zivilverfahren, Strafrecht und Strafverfahren, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren.

Die Einstellungsprüfungen werden von der Kommission für die Einstellung und Ausbildung organisiert. Die Benotung der Prüfungen erfolgt durch die Mitglieder dieser Kommission.

Die Bestplatzierten werden nach ihrer Rangfolge eingestellt.

Einstellung auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen

Wird bei der Aufnahmeprüfung für den Zugang zu Justizämtern die Zahl der Attachés de justice, die jährlich vom Justizminister festgesetzt wird, nicht erreicht, so nimmt die Kommission für die Einstellung und Ausbildung die Einstellung auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen vor.

Diese Möglichkeit für die Einstellung ist Bewerbern vorbehalten, die eine Bescheinigung über den Abschluss eines Gerichtspraktikums haben und seit insgesamt mindestens fünf Jahren als Rechtsanwalt tätig waren.

Die Kommission für die Einstellung und Ausbildung lädt die Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein. An diesem Gespräch nimmt ein Psychologe teil, der zu jeder Person ein mit Gründen versehenes Gutachten abgibt.

Die Kommission für die Einstellung und Ausbildung wählt die erfolgreichen Bewerber aus. Die Auswahlkriterien sind die Ergebnisse der Abschlussprüfungen von zusätzlichen Kursen im luxemburgischen Recht, die Ergebnisse der am Ende des Praktikums absolvierten Prüfung, die Berufserfahrung, etwaige zusätzliche Qualifikationen und etwaige Veröffentlichungen.

Format und Inhalt der Erstausbildung

Die Attachés de justice haben eine Probezeit von zwölf Monaten. Dieser Zeitraum kann um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Die Ausbildung ist in zwei Teile untergliedert:

Für den ersten Teil ist die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Studienbesuchen vorgesehen. Es sind schriftliche und mündliche Prüfungen abzulegen. Die Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit der französischen École Nationale de la Magistrature (ENM) durchgeführt. Die Ausbildung dauert vier Monate und findet in Bordeaux (Frankreich) und in Luxemburg statt.

Im zweiten Teil erfolgt ein Praktikum an einem Gericht oder in einer Staatsanwaltschaft. Die Attachés de justice werden von spezialisierten Mitgliedern aus dem Justizwesen betreut. Sie können als Nachfolger eines Richters oder Staatsanwalts ernannt werden. Es werden ihre beruflichen Fähigkeiten und ihre menschlichen Eigenschaften beurteilt.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Haben die Attachés de justice ihre Probezeit erfolgreich abgeschlossen, können sie für das Amt eines Richters an einem Bezirksgericht, eines Richters an einem Verwaltungsgericht oder eines stellvertretenden Staatsanwalts ernannt werden.

Gibt es keine freie Stelle in der Justiz, können die betreffenden Personen endgültig zu Attachés de justice ernannt werden.

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