Richter
Allgemeine Beschreibung
Die vom Landesgerichtsamt (OBH) organisierten Ausbildungen umfassen Erstausbildungen für angehende Richter und vorbereitende Schulungen für neu ernannte Richter. Alle Ausbildungen für Richter, d. h. für Richteramtsanwärter, Hilfsrichter und befristet ernannte Richter, sind verpflichtend.
Die Ausbildungen werden entsprechend den juristischen Fachbereichen organisiert: Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht. In den Ausbildungen werden unter anderem das Unionsrecht, die Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte behandelt. Durch die praktischen Module wird der Zugang zum Richterberuf erleichtert.
Für die Ausbildungen zuständig ist der Präsident des Landesgerichtsamts. Die Erstausbildungen werden über die Ungarische Justizakademie angeboten.
Hungarian Academy of Justice | Courts of Hungary (birosag.hu/en)
Anzahl der Teilnehmenden an der Erstausbildung 2021
| Ausbildung | Richteramtsanwärter | Hilfsrichter | Befristet ernannte Richter |
|---|---|---|---|
| Zivilrecht | 64 | 40 | 23 |
| Strafrecht | 63 | 0 | 19 |
| Straf- und Zivilrecht | 47 | 0 | 0 |
| Persönliche Kompetenzen | 18 | 17 | 7 |
| Insgesamt: | 192 | 57 | 49 |
Zugang zur Erstausbildung
Die Teilnehmenden werden in einem Bewerbungsverfahren ausgewählt. Sie sollten die Genehmigung ihres Arbeitgebers an dem Gericht, an dem sie arbeiten, sowie der Ungarischen Justizakademie einholen.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Das Ziel der Ausbildungen für Richteramtsanwärter besteht darin, ihnen dabei zu helfen, sich auf ihre Berufsprüfung vorzubereiten, und ihnen bei der Vorbereitung auf eine Richterlaufbahn fundierte Grundkenntnisse zu vermitteln.
Die Ausbildung der Richteramtsanwärter ist in vier Module unterteilt:
- Zivilrecht (Verfahrensrecht und materielles Recht)
- Strafrecht (Verfahrensrecht und materielles Recht)
- Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Unionsrecht
- Entwicklung der Kompetenzen für die richterliche Tätigkeit
Alle Module sind für Richteramtsanwärter verpflichtend.
Es gibt eine E-Learning-Schulung für den Bereich des Strafrechts, die das materielle Recht, das Verfahrensrecht und das Strafvollzugsrecht umfasst. Sie besteht aus 13 E-Learning-Vorträgen, die zum Teil interaktiv sind, d. h., die Teilnehmenden können das Lernmaterial nur dann weiter bearbeiten, wenn sie die Fragen des Dozenten und des fachlichen Betreuers richtig beantworten.
Eine weitere E-Learning-Schulung gibt es für den Bereich des Zivilrechts, die das materielle Recht, das Verfahrensrecht und das Wirtschaftsrecht umfasst. Diese besteht aus 13 E-Learning-Vorträgen, von denen zwei interaktiv sind, d. h., die Teilnehmenden können das Lernmaterial nur dann weiter bearbeiten, wenn sie die Fragen des Dozenten und des fachlichen Betreuers richtig beantworten.
Darüber hinaus gibt es eine E-Learning-Schulung für den Bereich des Verwaltungs- und Arbeitsrechts, die das Verfassungs-, Verwaltungs-, Arbeits- und Unionsrecht umfasst. Diese besteht aus 16 Vorträgen. 11 Vorträge sind interaktiv, d. h., die Teilnehmenden können das Lernmaterial nur dann weiter bearbeiten, wenn sie die Fragen des Dozenten und des fachlichen Betreuers richtig beantworten.
Die Ausbilder sind Richter aus dem Justizwesen, der Ausbilder für Kompetenzentwicklung ist ein fachkundiger Psychologe.
Das Ziel der Ausbildung von Hilfsrichtern besteht in erster Linie darin, ihr Wissen über die Fälle, die sie möglicherweise allein bearbeiten, zu erweitern und sie auf die Richterlaufbahn vorzubereiten.
Die Ausbildung der Hilfsrichter umfasst die Prozesspraxis und die Kompetenzentwicklung. Die Teilnehmenden sind Hilfsrichter, die Richter werden möchten. Die Ausbildung ist für sie verpflichtend.
Die Ausbilder sind Richter aus dem Justizwesen, der Ausbilder für Kompetenzentwicklung ist ein fachkundiger Psychologe.
Ausbildung befristet ernannter Richter
Mit der Ausbildung wird das Ziel verfolgt, die Richter in ihrer beruflichen Praxis zu unterstützen, ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern und eine Plattform für die Erörterung der sich in der Anfangsphase der Tätigkeit als Richter ergebenden Fragen zu schaffen.
Gegenstände:
- materielles Zivil- und Strafrecht
- Zivil- und Strafverfahrensrecht
- Kompetenzentwicklung
Die Ausbildung ist für die befristet ernannten Richter verpflichtend. Sie sollte im Jahr vor der Richteramtsprüfung abgeschlossen werden.
Die Ausbilder sind Richter aus dem Justizwesen, der Ausbilder für Kompetenzentwicklung ist ein fachkundiger Psychologe.
Um den Erwerb internationaler Erfahrungen sowie grundlegender Kenntnisse über verschiedene rechtliche Rahmen und die praktische Umsetzung des Unionsrechts zu fördern, veranstaltet das Landesgerichtsamt (Országos Bírósági Hivatal, OBH) kurze internationale Schulungen, bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an Austauschprogrammen und beteiligt sich als Partner an verschiedenen Ausbildungsprojekten, damit mindestens 5 % der ernannten Richter sowie künftige Richter an grenzüberschreitenden Schulungen teilnehmen können.
Als Mitglied des EJTN und Unterstützer der ERA bietet das OBH seine Schulungen, Austauschprogramme und Studienbesuche entsprechend den Schulungskatalogen der beiden Einrichtungen an. Der Präsident des OBH gewährt Richtern und Hilfsrichtern sowie Richteramtsanwärter Finanzhilfen für Aufenthalte am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und am Gerichtshof der Europäischen Union sowie für ein fünfmonatiges Praktikum an der Europäischen Rechtsakademie.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die Ausbildungen werden nicht mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Landesgerichtsamt stellt über die Ungarische Justizakademie sicher, dass die Richteramtsanwärter, Hilfsrichter und befristet ernannten Richter Zugang zu den empfohlenen und verpflichtenden Schulungen und zum E-Learning-Schulungsmaterial haben.
Staatsanwälte
Allgemeine Beschreibung
Das ungarische Ausbildungszentrum für Staatsanwälte (MÜK) bietet seit 2006 einen institutionellen Rahmen für die Erstausbildung von Staatsanwaltsanwärtern und Staatsanwälten auf Probe. Rechtliche Grundlage ist die Anordnung Nr. 14/2005 (ÜK. 9.) LÜ des Generalstaatsanwalts (in ungarischer Sprache: 14/2005 (ÜK. 9.) LÜ utasítás). Derzeit arbeiten 93 Amtsanwärter für die Staatsanwaltschaft. Bei ihrer Ernennung zu Staatsanwälten wird keine Unterscheidung dahin gehend gemacht, ob sie als Staatsanwälte für eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts oder auf dem Gebiet außerhalb des Strafrechts ernannt werden.
Während des Besuchs des MÜK zeigen die Staatsanwaltsanwärter – bis zum Ende des beaufsichtigten Zeitraums ihrer Rechtspraxis – anhand von Prüfungen, die in den obersten Staatsanwaltschaften abgelegt und mit Noten beurteilt werden, inwieweit es ihnen gelungen ist, Kenntnisse über das Ausbildungsmaterial zu erwerben. Daher müssen sie keine weitere Ausbildung absolvieren, bevor sie ihr Staatsexamen abgelegt haben. Der Nutzen der Ausbildungskurse wird sowohl durch die Jahresberichte der obersten Staatsanwaltschaften als auch durch die Ergebnisse der Staatsexamen belegt. Beim ungarischen Staatsexamen werden an die Juristen, die praktische Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten erworben haben, einheitliche Anforderungen gestellt. Rechtliche Grundlage: Abschnitt 27/A des Gesetzes Nr. LXXVII/2013 über Erwachsenenbildung, Dekret Nr. 5/1991. (IV. 4.) des Justizministers über das Staatsexamen.
Zugang zur Erstausbildung
Freie Stellen für Staatsanwaltsanwärter können durch Bewerbungen besetzt werden. In Abschnitt 109 Absätze 1 und 3 des Gesetzes Nr. CLXIV/2011 über die Rechtsstellung des Generalstaatsanwalts, der Staatsanwälte und anderer Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sowie die Laufbahn als Staatsanwalt in Ungarn (im Folgenden: „Üjt“) ist festgelegt, wer zum Staatsanwaltsanwärter ernannt werden kann. Zu den Bedingungen gehören insbesondere: ungarische Staatsbürgerschaft, keine Einträge im Strafregister und ein Abschluss in Rechtswissenschaften. Ein Staatsanwaltsanwärter darf nicht Mitglied einer politischen Partei sein und keiner politischen Tätigkeit nachgehen. Über die Ernennung von Staatsanwaltsanwärter entscheidet der Generalstaatsanwalt. Für die Vergütung der Staatsanwaltsanwärter finden die Bestimmungen des Üjt Anwendung.
Die Bewerbung auf freie Stellen für Staatsanwaltsanwärter ist seit 2019 ausschließlich elektronisch möglich. Rechtliche Grundlage: Anordnung Nr. 10/2019. (V. 28.) des Generalstaatsanwalts über das IT-System zur Bearbeitung von Bewerbungen auf Stellen für Staatsanwaltsanwärter (in ungarischer Sprache: 10/2019. (V. 28.) LÜ utasítás). Alle Bewerber erhalten bei einem aus zwei Runden bestehenden Zulassungsverfahren die Möglichkeit, persönlich angehört zu werden. Anlässlich der letzten beiden Zulassungsverfahren für Staatsanwaltsanwärter in den Jahren 2019 und 2021 hatten die Bewerber zudem Gelegenheit, ihre Fremdsprachenkenntnisse zu präsentieren. Durch die in Fremdsprachen geführten Bewerbungsgespräche bestand ferner die Möglichkeit, Bewerber mit guten Sprachkenntnissen, insbesondere in Englisch, einzustellen. Dies schlug sich in den Ergebnissen der Teams von Staatsanwaltsanwärtern, die in den vergangenen zwei Jahren am Themis-Wettbewerb teilgenommen haben, nieder.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Das Ausbildungssystem des ungarischen Ausbildungszentrums für Staatsanwälte basiert auf einer zentral organisierten, insgesamt sechs Wochen dauernden Ausbildung für Staatsanwälte, bestehend aus Vorträgen und fachlicher Beratung. Die theoretische Vorbereitung der Staatsanwaltsanwärter auf das Staatsexamen ist an einer vom Justizminister herausgegebenen Themenliste ausgerichtet und beruht auf einem national einheitlichen Lehrplan und Ausbildungsprogramm. In den Vorträgen werden Themen ausführlich behandelt, die die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der Staatsanwälte betreffen oder durch die – wie die Erfahrung gezeigt hat – beim Staatsexamen Probleme oder Schwierigkeiten bei der Rechtsauslegung verursacht werden.
Die Ausbildungstätigkeit in der Staatsanwaltschaft erfolgt in erster Linie durch erfahrene Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft, die über umfangreiche Berufserfahrung und theoretische Kenntnisse verfügen. Mehrere von ihnen besitzen außerdem einen wissenschaftlichen oder akademischen Grad, sind Professoren oder Dozenten an rechtswissenschaftlichen Fakultäten und Mitglieder des Prüfungsausschusses bei Staatsexamen. Die Vorträge und Präsentationen werden auch in das Intranet der Staatsanwaltschaft hochgeladen und können von dort abgerufen werden.
Die Ausbildung der Staatsanwaltsanwärter ist in folgende Phasen gegliedert:
Grundlagen des Staatsanwaltberufs (3 Tage):
Geschichte der Staatsanwaltschaft, Struktur und Symbole der Staatsanwaltschaft, staatsanwaltschaftliche Ethik, Grundrechte und Pflichten von Staatsanwälten gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung von Staatsanwälten, Beschäftigungsverhältnisse in der Staatsanwaltschaft, grundlegende Aufgaben und Zuständigkeiten von Staatsanwälten auf dem Gebiet des Strafrechts, Aufgaben von Staatsanwälten, die außerhalb des Strafrechts tätig sind, Aufsicht der Staatsanwälte über die Strafvollstreckung, Organisation der täglichen Arbeit der Staatsanwaltschaft, Grundregeln für die Dokumentenverwaltung und Fallbearbeitung, Umgang mit vertraulichen Fällen (Datenschutz und Datensicherheit)
Staatsexamen Teil B (3 Wochen):
Materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafvollzugsrecht und Gesetz über die Strafvollstreckung, Erörterungen der Rechtsprechung (Rechtsprechung zu Hassverbrechen, Menschenhandel, häuslicher Gewalt; Anklageerhebung; Verwendung von Beweismitteln), Verhandlungs- und Rechtsstreitkompetenz, Entwurf von Rechtsbehelfen, Gesetz über geringfügige und verwaltungstechnische Straftaten (Verwaltungsverfahren, verwaltungsrechtliche Strafen, Maßnahmen, Entscheidungen und Beschwerden, Verfahren vor Ort, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, Rolle der Staatsanwälte, Wiederaufnahme von Verfahren und Vollstreckung)
Staatsexamen Teil A (1 Woche):
Zivil-, Handels- und Zivilverfahrensrecht,
Staatsexamen Teil C (1 Woche):
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Verfassungsrecht und Gesetz über die öffentliche Verwaltung, Unionsrecht.
Die praktische Ausbildung der Staatsanwaltsanwärter findet in den Staatsanwaltschaften auf Bezirksebene statt (siehe: Generalstaatsanwaltschaften). Jeder Staatsanwaltsanwärter ist praktisch tätig und erlangt nach einem individuell zugeschnittenen Plan für die Rechtspraxis praktische Erfahrungen, indem er alle Bereiche der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit durchläuft (staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, Strafrecht, Gebiet außerhalb des Strafrechts, Strafvollzug und Strafvollstreckung). Die durchgeführten Aufgaben werden in einem Bericht über die Rechtspraxis erfasst. Die Staatsanwaltsanwärter erhalten täglich wirksame Unterstützung durch ihre Betreuer, die sogenannten Instruktoren, die für diese Aufgabe benannt wurden, um ihnen berufliche Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln.
Da eine der Voraussetzungen für den Erwerb eines rechtswissenschaftlichen Abschlusses darin besteht, eine Fremdsprachenprüfung mindestens auf mittlerem Niveau (Fremdsprachenzertifikat) zu bestehen, verfügen die Staatsanwaltsanwärter bereits über Fremdsprachenkenntnisse, wenn sie in die Staatsanwaltschaft aufgenommen werden. Die meisten von ihnen haben in mindestens zwei Fremdsprachen Sprachprüfungen abgelegt. Zur Ausbildung gehören auch Wettbewerbe (Kozma Sándor- und Mailáth György-Wissenschaftswettbewerbe, simulierte Gerichtsverfahren und Wettbewerbe zur Rechtsprechung, THEMIS-Wettbewerb) und wissenschaftliche Konferenzen (organisiert von der Staatsanwaltschaft, von der EU), an denen Staatsanwaltsanwärter teilnehmen können. Im Rahmen solcher Programme können sie ihre Fremdsprachenkenntnisse vertiefen. Staatsanwaltsanwärter, die am THEMIS-Wettbewerb teilnehmen, erhalten unter der Leitung eines auf Jura und Englisch als Zweitsprache spezialisierten Lehrers eine sehr intensive und hoch professionelle Schulung in englischer Rechtsterminologie. Für die Zukunft planen wir, die Zahl der Fremdsprachenkurse zu erhöhen, und möchten auch eine größere Zahl von Staatsanwaltsanwärtern in die vom EJTN organisierten Schulungen einbeziehen.
Neben der organisierten Ausbildung von Staatsanwaltsanwärtern unterstützt die Staatsanwaltschaft die Teilnahme an weiteren Ausbildungsmaßnahmen. In diesem Rahmen besteht auch die Möglichkeit, einen Studienvertrag abzuschließen, auf dessen Grundlage u. a. eine Befreiung von der Arbeitspflicht und eine Studienvergütung beantragt werden können. Diese Option steht auch Staatsanwaltsanwärtern zur Verfügung, in der Regel im Fall der Teilnahme an einer nachakademischen Ausbildung in Fachrecht und zur Erlangung eines Doktortitels.
Die Berufsausbildung von Staatsanwälten auf Probe – Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft, die das Staatsexamen bestanden haben und noch nicht zum Staatsanwalt ernannt wurden – ist in der Anordnung Nr. 13/2017 (VIII. 17.) LÜ des Generalstaatsanwalts (in ungarischer Sprache: 13/2017 (VIII. 17.) LÜ utasítás) geregelt. Die Ausbildung von Staatsanwälten auf Probe wird durch ein durchdachtes Anreizsystem unterstützt: Alle Staatsanwälte auf Probe müssen in bestimmten Zeitabständen eine bestimmte Anzahl von Ausbildungspunkten erreichen. Das Punktesystem ist im Anhang der genannten Anordnung des Generalstaatsanwalts festgelegt. Demnach können Punkte für die Teilnahme an Kursen, Konferenzen, Seminaren, gehaltene Vorträge, wissenschaftliche Veröffentlichungen usw. vergeben werden.
Ab 2022 wird die Ausbildung von Staatsanwaltsanwärtern, Staatsanwälten auf Probe und Staatsanwälten um zwei Ausbildungsmodule ergänzt. Beim ersten handelt es sich um eine dreitägige internationale Ausbildung, die zweimal jährlich stattfindet und bei der umfassende und komplexe Kenntnisse der internationalen Beziehungen der Staatsanwaltschaft vermittelt werden. Es ist geplant, ein breites Spektrum von Themen zu behandeln, von den Regeln für internationale Kontakte und Kommunikation bis hin zu den internationalen Aufgaben der Staatsanwaltschaft.
Bei dem zweiten Modul handelt es sich um einen zweitägigen Lehrgang zum Unionsrecht, der den Staatsanwaltsanwärtern, Staatsanwälten auf Probe und Staatsanwälten ebenfalls zweimal jährlich angeboten wird. Am ersten Tag findet dabei eine allgemeine Schulung zum Unionsrecht statt, am zweiten eine umfassende Schulung zur Rechtsstaatlichkeit auf der Grundlage des „EJTN Training Guide on the rule of law for judges and prosecutors“ (EJTN-Schulungsleitfaden zur Rechtsstaatlichkeit für Richter und Staatsanwälte).
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die Kenntnisse der Staatsanwaltsanwärter werden regelmäßig nach jeder Schulung schriftlich oder mündlich geprüft. Hat ein Staatsanwaltsanwärter alle Schulungen und Prüfungen abgeschlossen, stellt der leitende Staatsanwalt, der die Rechte des Arbeitgebers wahrnimmt, den Bericht über die praktische Tätigkeit des Staatsanwaltsanwärters fertig und stellt eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der dreijährigen Rechtspraxis aus. Die genannte Bescheinigung ist eine Voraussetzung für die Anmeldung zu dem vom Justizministerium organisierten Staatsexamen. Sobald die Staatsanwaltsanwärter diese Bescheinigung erhalten haben, können sie sich direkt und elektronisch für die drei Teile des Staatsexamens anmelden. Nach Erhalt der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie das Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben, können sich die Staatsanwaltsanwärter um Stellen für Staatsanwälte auf Probe und Staatsanwälte bewerben.
Die Staatsanwaltschaft bietet verschiedene Anreize, um die erfolgreiche Vorbereitung von Staatsanwaltsanwärtern auf das Staatsexamen zu unterstützen. Dazu gehört eine bezahlte 20-tägige Freistellung von der Arbeit für jede einzelne Prüfung. Die Staatsanwaltsanwärter haben bei ausgezeichneten oder sehr guten Ergebnissen beim Staatsexamen Anspruch auf die Erstattung des vollen Betrags der Prüfungsgebühren und bei guten Ergebnissen der Hälfte der Prüfungsgebühren. Bei einem sehr guten Ergebnis beim Staatsexamen erhält der mit der Aufsicht betraute Staatsanwalt eine finanzielle Belohnung.