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Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union

Schweden
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Richter

Allgemeine Beschreibung

Die der staatlichen Verwaltung Schwedens unterliegende Ausbildungsakademie für das Justizwesen ist für die Ausbildung von Richtern, Verwaltungsrichtern und Gerichtsbediensteten zuständig. Die Erstausbildung von Richtern und Verwaltungsrichtern ist obligatorisch. (Die schwedischen Staatsanwälte werden von der Staatsanwaltschaft Schwedens ausgebildet). Die Ausbildung ist konsequent an den gesetzlichen Grundlagen ausgerichtet. An den Erstausbildungssitzungen nehmen etwa 1 000 Personen teil.

Zugang zur Erstausbildung

Die Erstausbildung dauert vier Jahre.

Nach Abschluss der Hochschule, die in der Regel sechs Jahre in Anspruch nimmt, besteht die erste Phase in der Bewerbung als Rechtsreferent.

Der nächste Schritt (um Richter zu werden) ist die Bewerbung als außerordentlicher Richter bei einem Berufungsgericht oder einem Verwaltungsberufungsgericht. Nach mindestens einem Dienstjahr beim Berufungsgericht oder Verwaltungsberufungsgericht kehrt der Richteramtsanwärter für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren an ein Bezirksgericht oder Bezirksverwaltungsgericht zurück. Im Anschluss daran folgt eine mindestens einjährige Dienstzeit an einem Berufungsgericht oder einem Verwaltungsberufungsgericht, in der der Referendar in den Richterstand kooptiert wird. Nach Ablauf dieser Probezeit wird der außerordentliche Richter zum beisitzenden Richter ernannt. Außerordentliche und beisitzende Richter werden als nicht ständige Richter bezeichnet.

Format und Inhalt der Erstausbildung

Es gibt zehn obligatorische Ausbildungssitzungen (eine pro Woche) in Stockholm. Die Ausbilder sind zumeist vorsitzende Richter oder Universitätsprofessoren, aber auch Ärzte, Psychologen und Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten.

Die Ausbildung erstreckt sich auf ein breites Spektrum von Themen des Unionsrechts wie Zivilrecht, Strafrecht und übergreifende Rechtsfragen/Fachbereiche des Rechts, Verwaltungs- und Sozialrecht, Steuer-, Handels-, Arbeits-, Grundrechte sowie auf richterliche Fähigkeiten.

Wir bieten integriertes Lernen an (Vorträge, Seminare, Diskussionen, Webinare). Die Ausbildung findet in Kleingruppen statt. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Sitzung beträgt 20 bis 25. Es gibt keine Sprachkurse.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Bereitstellung von Informationen über die Abschlussprüfung, über die Zuständigkeit für die Prüfung und das weitere Einstellungsverfahren zum Richter/Staatsanwaltschaft/Anwalt nach Abschluss der Erstausbildung.

Es gibt keine Abschlussprüfung, aber die beisitzenden Richter erhalten Beurteilungen. Nach der Ernennung zum beisitzenden Richter muss die betreffende Person einige Jahre lang in verschiedenen Bereichen tätig sein (z. B. durch Entsendung in ein Staatsministerium oder als Assistent an einem der Obersten Gerichte), bevor sie sich um eine endgültige Ernennung bewerben kann.

Im Hinblick auf die Einstellung endgültig ernannter (vorsitzender) Richter einschließlich Beförderungen sind die nationalen Verwaltungsgerichte lediglich befugt, freie Stellen zu melden. Die Ernennung selbst erfolgt jedoch auf Vorschlag des Justizrats durch die Regierung. Die Mitglieder dieses Rats werden von der Regierung ernannt, im Übrigen handelt es sich aber um eine völlig unabhängige staatliche Einrichtung. Der Rat ist für das Verfahren zur Auswahl der Bewerber zuständig, wozu unter anderem gehört, Referenzen für die Positionen anzufordern, die der Bewerber in den vergangenen Jahren innehatte. Sobald diese Referenzen vorliegen, übermittelt der Rat einen schriftlichen Bericht über die Bewerber an den Leiter des betreffenden Gerichts, der dann die Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern führt, die er für die freie Stelle für geeignet hält, und anschließend eine schriftliche Stellungnahme zu den Bewerbern abgibt, einschließlich einer Rangfolge. Im Anschluss erstellt der Rat seine eigene Rangfolge und übermittelt der Regierung seine Empfehlung. Die Regierung ist nicht an die Empfehlung des Rates gebunden, muss jedoch seine Stellungnahme einholen, falls sie davon abweichen möchte.

Staatsanwälte

Allgemeine Beschreibung

Alle neuen Staatsanwälte müssen eine obligatorische Grundausbildung absolvieren, die derzeit etwa 14 Wochen Ausbildung vor Ort sowie einige Online-Schulungen umfasst. Die Grundausbildung ist in vier Module unterteilt, die über einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren abgeschlossen werden. Jede Studiengruppe umfasst 30 Teilnehmer. Für die obligatorische Grundausbildung ist das Ausbildungszentrum der Staatsanwaltschaft zuständig.

Alle neuen Staatsanwälte haben am lokalen Arbeitsplatz mindestens einen Betreuer, der in den ersten neun Monaten für die Erstausbildung zuständig ist. Danach beginnt die obligatorische Grundausbildung.

Zugang zur Erstausbildung

Alle neuen Staatsanwälte müssen die obligatorische Grundausbildung absolvieren. Ein Staatsanwalt muss sich jedoch nicht in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, um mit der Grundausbildung anzufangen. Die feste Einstellung erfolgt nach neun bis zwölf Monaten. Alle neuen Staatsanwälte absolvieren die obligatorische Grundausbildung unabhängig von ihrer bisherigen Tätigkeit, z. B. ehemaliger Rechtsanwalt oder Richter.

Format und Inhalt der Erstausbildung

Der allgemeine Zweck der Grundausbildung besteht darin, dass sich alle Staatsanwälte bei allen Arten von Fällen, die normalerweise von einem Staatsanwalt bearbeitet werden, bei der unabhängigen Erfüllung der Aufgaben des Staatsanwalts sicher fühlen.

Ziel der Grundausbildung ist es, dass neue Staatsanwälte die Kenntnisse und Erfahrungen erwerben, durch die sie in die Lage versetzt werden, alle vorliegenden Fälle zu bearbeiten, für die keine unmittelbare Fachkompetenz erforderlich ist. Darüber hinaus ist die Grundausbildung darauf ausgerichtet, neuen Staatsanwälten das Grundwissen für den Bereitschaftsdienst zu vermitteln.

Die Grundausbildung ist mit der praktischen operativen Arbeit als Staatsanwalt bei einer örtlichen Staatsanwaltschaft verknüpft. Es handelt sich dabei also um arbeitsintegriertes Lernen.

Die Grundausbildung ist in vier Module unterteilt. Der Staatsanwalt nimmt pro Halbjahr an einem Modul teil. Zwischen den Modulen 3 und 4 gibt es eine Unterbrechung von einem Halbjahr. In dieser Zeit nimmt eine Auswahl der Amtsanwärter am AIAKOS-Austausch teil.

Modul 1 dauert 15 Tage, Modul 2 20 Tage, Modul 3 20 Tage und Modul 4 15 Tage.

Bei jedem Modul gibt es vier Leiter (Staatsanwälte), die den Kurs planen und organisieren und die Lehrgangsteilnehmer betreuen. Bei den meisten Ausbildern handelt es sich um interne Ausbilder, leitende Staatsanwälte innerhalb der Staatsanwaltschaft. Außerdem gibt es externe Ausbilder wie Polizeibeamte, Richter, forensische Wissenschaftler, Psychologen und Journalisten.

Der Inhalt der Grundausbildung ist sehr breit gefasst, da sich die Ausbildung über 14 Wochen erstreckt. Es gibt keine spezifische Ausbildung zum Unionsrecht. Allerdings finden Schulungen zur Europäischen Menschenrechtskonvention statt.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Es gibt keine Abschlussprüfung. Die Teilnehmer sind und arbeiten ab dem ersten Tag ihrer Anstellung als Staatsanwalt. Nach etwa zwei Jahren und neun Monaten erhalten sie einen besonderen Titel, mit dem ihre Berechtigungen und Befugnisse erweitert werden. Am Ende von Modul 4 findet eine Zeremonie statt.

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