Allgemeine Beschreibung
Die Staatliche Schule für Justizbeamte (Državna škola za pravosudne dužnosnike, im Folgenden „Staatliche Schule“) ist eine Organisationseinheit der Justizakademie (Pravosudna akademija), die für die Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten zuständig ist. Die Justizakademie ist eine öffentliche Einrichtung, die 2010 vom Ministerium für Justiz und Verwaltung eingerichtet wurde und mit der Fortbildung von Justizbeamten (d. h. Richtern und Staatsanwälten) und juristischen Beratern, der Erstausbildung von Justizanwärtern und künftigen Richtern und Staatsanwälten sowie der Berufsausbildung von Justizbediensteten und anderen Beteiligten an Verfahren vor den Rechtsprechungsorganen (Gesetz über die Justizakademie, Narodne novine, Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 54/2019) betraut ist.
Die Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten ist verpflichtend und dauert ein Jahr. Im Jahrgang 2021/2022 der Staatlichen Schule waren 97 Teilnehmende mit Beamtenstatus, die in Justizorganen als Berater beschäftigt sind, eingeschrieben. Die Staatliche Schule vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die autonome, verantwortliche, unabhängige und unvoreingenommene Wahrnehmung der Pflichten von Richtern an Bezirks-, Handels- und Verwaltungsgerichten sowie der Pflichten stellvertretender Bezirksstaatsanwälte erforderlich sind.
Zugang zur Erstausbildung
Die fest angestellten Personen im öffentlichen Dienst, denen Stellen als juristische Berater zugewiesen sind, müssen die Staatliche Schule besuchen. Juristische Berater werden gemäß dem Beamtengesetz auf der Grundlage öffentlicher Bekanntmachungen für die betreffenden Stellen (Narodne novine, Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 92/2005, Nr. 140/2005, Nr. 142/2006, Nr. 77/2007, Nr. 107/2007, Nr. 27/2008, Nr. 34/2011, Nr. 49/2011, Nr. 150/2011, Nr. 34/2012, Nr. 38/2013, Nr. 37/2013, Nr. 1/2015, Nr. 138/2015, Nr. 102/2015, Nr. 61/2017, Nr. 70/2019, Nr. 98/2019) eingestellt. Die Bewerber für das Amt des juristischen Beraters müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Rechtsbereich verfügen und ein Staatsexamen bestanden haben.
Der Ausschuss für die Abwicklung der öffentlichen Ausschreibung wird vom Leiter der zuständigen Justizbehörde benannt. Bewerber, die die formalen Anforderungen erfüllen, müssen eine schriftliche Prüfung ablegen und sich zu einem strukturierten Gespräch vorstellen. Mit der schriftlichen Prüfung werden die Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten der Bewerber beurteilt. Die besten Bewerber für die Stelle eines juristischen Beraters in den Staatsanwaltschaften müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung durch den Sicherheits- und Nachrichtendienst unterziehen.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Die berufliche Ausbildung erfolgt in erster Linie durch die Verbesserung der Fähigkeiten und der praktischen Kenntnisse, die für die Wahrnehmung der Pflichten in den Justizbehörden erforderlich sind. Sie besteht aus Workshops, die von der Justizakademie organisiert werden, sowie der praktischen Arbeit in den Justizbehörden und erforderlichenfalls in anderen staatlichen Stellen. Der theoretische Teil des juristischen Ausbildungsprogramms ist für alle Besucher der staatlichen Schule gleich, unabhängig von der Stelle der Bewerber, bei denen es sich um künftige Richter oder künftige Staatsanwälte handeln kann, und unabhängig davon, mit welchem Rechtsbereich sie in dem Justizorgan, in dem sie tätig sind, befasst sind. Das juristische Ausbildungsprogramm wird vom Lenkungsausschuss auf Vorschlag des Programmrates der Justizakademie angenommen. Im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung haben die Teilnehmenden Mentoren, die ihre Arbeit beaufsichtigen und sie auf eine autonome, verantwortliche, unabhängige und unvoreingenommene Ausübung der juristischen Pflichten vorbereiten.
Im Unterrichtsjahr 2021/2022 wurden für die Studierenden der Staatlichen Schule insgesamt 23 eintägige Workshops zu den Themen Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsrecht, Unionsrecht, Ethik und Kompetenzen organisiert. Die Workshops werden in der Regel als Präsenzveranstaltung ausgerichtet, die Ausbilder sind Justizbeamte (d. h. Richter und Staatsanwälte), Universitätsprofessoren oder andere Fachleute.
Was das Unionsrecht betrifft, so werden dem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der CURIA-Rechtsprechung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Teilnahme an den Tätigkeiten des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN), der Europäischen Rechtsakademie (ERA) und anderen internationalen Aktivitäten sowie an Fremdsprachenunterricht erfolgt auf freiwilliger Basis.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die Abschlussprüfung wird vor der Kommission für die Durchführung der Abschlussprüfung an der Staatlichen Schule abgelegt (gemäß der Verordnung über die Abschlussprüfung an der Staatlichen Schule für Justizbeamte, Narodne novine, Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 25/2020, Nr. 108/2020). Die Kommission für die Durchführung der Abschlussprüfung besteht aus fünf Mitgliedern: zwei Richtern des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien, einem Richter am Obersten Gericht und zwei Stellvertretern des Generalstaatsanwalts. Die Kommission wird vom Lenkungsausschuss der Justizakademie benannt.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, mit denen anhand von Praxisbeispielen und Problemsituationen die für die Ausübung der juristischen Pflichten erforderlichen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten bewertet werden.
Die Abschlussprüfung an der Staatlichen Schule kann auch von Personen abgelegt werden, die die Staatliche Schule nicht besucht haben und nach dem Bestehen des Staatsexamens eine mindestens vierjährige Berufserfahrung im juristischen Bereich erworben haben. Sie kann zweimal abgelegt werden und gilt als bestanden, wenn der Bewerber mindestens 225 Punkte erreicht hat. Die in der Abschlussprüfung erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 300.
Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung bewerben sich die Bewerber für das Amt eines Richters erster Instanz um die vom Staatlichen Justizrat ausgeschriebenen freien Stellen, während sich die Bewerber für das Amt eines stellvertretenden Bezirksstaatsanwalts um die vom Staatsanwaltsrat bekannt gegebenen Stellen bewerben. In dem strukturierten Gespräch vor dem Staatlichen Justizrat oder dem Staatsanwaltsrat können die Bewerber maximal 15 Punkte erreichen. Für die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl veranlasst der jeweils zuständige der beiden Räte einen psychologischen Test und eine Sicherheitsüberprüfung durch den Sicherheits- und Nachrichtendienst.
Die Bewerber für das Amt eines Richters erster Instanz werden anschließend vom Staatlichen Justizrat ernannt, während die Bewerber für das Amt stellvertretender Bezirksstaatsanwälte vom Staatsanwaltsrat ernannt werden.