Direkt zum Inhalt

Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union

Frankreich
Inhalt bereitgestellt von
Frankreich
Flag of France

Allgemeine Beschreibung

Die nationale Richterschule (École Nationale de la Magistrature, ENM) ist die alleinige Einrichtung, die Richter und Staatsanwälte für die ordentlichen Gerichte ausbildet. Um Richter oder Staatsanwalt (Berufsrichter oder Magistrat) an den ordentlichen Gerichten zu werden, muss die Erstausbildung absolviert werden.

Die ENM bildet verschiedene Personengruppen aus; die Dauer der Ausbildung hängt von der Art des Zulassungsverfahrens ab.

Die ENM kombiniert bei ihrem Ansatz verschiedene einander ergänzende Ausbildungsformate, von denen das wichtigste kleine Studiengruppen unter der Leitung eines Betreuers sind.

Im Format der kleinen Studiengruppe werden thematische Module ausgehend von simulierten Situationen behandelt. Die Studiengruppen bestehen aus ca. 20 Amtsanwärtern mit unterschiedlichen Profilen und werden für den gesamten siebenmonatigen Ausbildungszeitraum des Hauptjahrgangs in Bordeaux zusammengestellt. So können die Ausbilder unter Anwendung einer Unterrichtsmethode, die auf Interaktivität ausgerichtet ist, die Gruppe effizient betreuen und individuell anleiten.

Darüber hinaus erhalten die Amtsanwärter Ausbildung in Form von Kursen oder Vorträgen im Hörsaal, thematischen Workshops, simulierten Situationen und Anhörungen, Debatten und Rundtischgesprächen, schriftlichen Aufgaben und Online-Lernen.

An der Richterschule in Bordeaux sind 25 ständige Ausbilder (Ausbildungskoordinatoren) beschäftigt. 23 davon sind Berufsrichter, die somit die reale berufliche Praxis am Gericht in ihre Lehrtätigkeit einfließen lassen können. Sie werden für maximal sechs Jahre an die ENM abgeordnet. Darüber hinaus gehören dem Ausbildungsteam ein Direktor einer Gerichtskanzlei und ein Koordinator für Sprachunterricht an. Die Ausbildungskoordinatoren, die einem von acht Ausbildungsbereichen zugeteilt sind, vermitteln Fachwissen, überwachen die Ausarbeitung von Unterrichtsmaterialien und unterrichten bzw. organisieren den Unterricht in den Lehrveranstaltungen.

Ferner unterstützen regelmäßig rund 50 Berufsrichter die Richterschule als assoziierte Lehrkräfte in Studiengruppen und simulierten Anhörungen. Des Weiteren werden auch andere Fachleute, darunter Rechtsanwälte, Ärzte, Lehrkräfte und Wissenschaftler, hinzugezogen. Jedes Jahr stellen mehr als 750 Personen ihr Fachwissen in den Bereichen Recht, Geschichte, Soziologie, Psychologie, Psychiatrie, forensische Medizin und Kriminologie zur Verfügung.

Die Ausbildung der künftigen Richter und Staatsanwälte ist darauf ausgerichtet, ihnen die berufliche Praxis in Bezug auf die Aufgaben zu vermitteln, die sie ausüben werden; dazu zählt etwa, Urteile und Anklageschriften abzufassen, gerichtliche Anhörungen durchzuführen, den Vorsitz in Verhandlungen zu führen oder die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Zivil- oder Strafsache voranzubringen. 70 % der Ausbildung sind dementsprechend für Praktika vorgesehen, von denen die meisten bei Gericht durchgeführt werden. Diese Vollzeitpraktika sind für die praktische Ausbildung von wesentlicher Bedeutung, da die Amtsanwärter hier in das künftige Arbeitsumfeld und die Aufgaben von Richtern und Staatsanwälten eintauchen. Sie werden von Berufsrichtern am Gericht betreut, die unter der Koordinierung des Direktors des Praktikumszentrums die Funktion des Praktikumsbetreuers wahrnehmen.

Die Amtsanwärter haben den Status eines Berufsrichters und Beamten. Unmittelbar nach ihrer Ernennung treten sie in das Justizwesen ein und müssen unter Eid versichern, dass sie Schriftstücke, von denen sie Kenntnis erhalten, vertraulich behandeln. Während ihrer Ausbildung werden sie bezahlt und verpflichten sich, dem französischen Staat mindestens zehn Jahre lang zu dienen.

Zugang zur Erstausbildung

Um in das Justizwesen eintreten zu können, müssen die künftigen Richter erfolgreich eine Auswahlprüfung oder ein Auswahlverfahren bestehen, zu denen sie auf der Grundlage von Qualifikationen oder einer Bewerbungsakte zugelassen werden. Aufgrund dieser unterschiedlichen Zulassungsverfahren können Bewerber mit unterschiedlichem akademischen und beruflichen Hintergrund eingestellt werden. Mit dieser Vielfalt im Hinblick auf den Hintergrund der Bewerber wird sichergestellt, dass die französische Gesellschaft genau abgebildet wird.

Die Zahl der Plätze, die für die verschiedenen Auswahlprüfungen zur Verfügung stehen, wird jedes Jahr vom Justizministerium unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Zahl der benötigten Richter und Staatsanwälte sowie der Haushaltszwänge festgelegt.

Die ENM führt pro Jahr drei Auswahlprüfungen sowie ein zusätzliches Auswahlverfahren durch:

  • Die erste Prüfung steht Personen im Alter von höchstens 31 Jahren mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss offen; hierfür gehen die meisten Bewerbungen ein.
  • Die zweite Prüfung ist Beamten mit vierjähriger Diensterfahrung vorbehalten, die am 1. Januar des Jahres, in dem das Auswahlverfahren abgehalten wird, höchstens 48 Jahre und fünf Monate alt sind. Die dritte Prüfung ist für Personen vorgesehen, die acht Jahre Berufserfahrung im Privatsektor haben oder gewählte Amtsinhaber sind; in beiden Fällen werden die gleichen Tests abgehalten.
  • Das zusätzliche Auswahlverfahren ist für Personen über 35 Jahre bestimmt, die über eine mindestens siebenjährige Berufserfahrung verfügen.

Vorbereitungsklassen für die erste Auswahlprüfung

Die ENM hat unter dem Motto „Chancengleichheit“ Vorbereitungskurse eingerichtet, um bei den Einstellungen die Vielfalt zu fördern sowie verdienstvolle und motivierte Bewerber aus benachteiligten Verhältnissen zu unterstützen. In jedem Jahr werden die Teilnehmenden in fünf Kursen auf die erste Auswahlprüfung zur Aufnahme in die ENM vorbereitet.

Einstellung von Richteramtsanwärtern auf der Grundlage von Qualifikationen

Diese Art der Einstellung ist Personen zwischen 31 und 40 Jahren vorbehalten, die über Erfahrung in den Bereichen Recht, Wirtschaft oder Geistes- und Sozialwissenschaften verfügen und damit die Befähigung zur Ausübung richterlicher Aufgaben besitzen und die aufgrund ihres beruflichen Status qualifiziert sind.

Es bestehen folgende Zugangsbedingungen: Auswahl durch einen Beförderungsausschuss auf der Grundlage einer Akte, die ein Mitarbeiter des Generalstaatsanwalts am Berufungsgericht des Wohnorts des Bewerbers erstellt hat.

Direkte Einstellung

Inhaber von Master-2-Abschlüssen, deren Berufserfahrung sie für das Richteramt besonders qualifiziert, können direkt eingestellt werden, ohne dass sie eine Auswahlprüfung ablegen müssen. Sie müssen über mindestens sieben Jahre Berufserfahrung verfügen, um für die zweite Stufe eingestellt zu werden (Mindestalter: 35), und über mindestens 15 Jahre, um für die erste Stufe eingestellt zu werden.

Es bestehen folgende Zugangsbedingungen: Einstellung auf der Grundlage einer Bewerbungsakte an das Justizministerium, das die Akte an einen Ausschuss weiterleitet. Der Ausschuss kann den Bewerber verpflichten, vor Abgabe seiner Stellungnahme eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vor Gericht zu absolvieren. Die Probezeit wird von der ENM organisiert, und es wird ein Beurteilungsbericht erstellt. Nach der Probezeit führt der Bewerber ein Gespräch mit dem Ausschuss, der für die Zulassung und Einstufung von Richteramtsanwärtern zuständig ist und eine Stellungnahme zu seiner Eignung für die Ausübung richterlicher Aufgaben abgibt. Anschließend gibt der Ausschuss seine endgültige Stellungnahme zu dem Bewerber ab.

Format und Inhalt der Erstausbildung

Die Dauer der Erstausbildung variiert je nach Art der Aufnahme der Bewerber.

Die längste Studiendauer an der ENM beträgt insgesamt 31 Monate, wobei sich die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz und die Ausbildung an der ENM in Bordeaux abwechseln. Dieses Ausbildungsformat richtet sich an Teilnehmende, die im Wege des ersten (externe Bewerber), des zweiten (Beamte) und des dritten (acht Jahre Berufserfahrung im privaten Sektor) Zulassungsverfahrens eingestellt wurden, sowie an Personen, die aufgrund ihrer Qualifikationen (Erfahrung als Rechtsanwalt, Doktortitel oder andere juristische Qualifikationen) eingestellt wurden. Die ersten beiden Jahre dieses Programms („allgemeine Ausbildungsphase“) sind für alle Richteramtsanwärter gleich. Sie erhalten eine Ausbildung in den wesentlichen nichtfachlichen berufsbezogenen Kompetenzen, den Aspekten der Arbeitsumgebung, die sie für die Wahrnehmung der meisten Aufgaben kennen müssen, und den grundlegenden beruflichen Techniken, die den verschiedenen Aufgabenbereichen gemeinsam sind. In dieser Zeit machen die Richteramtsanwärter mehrere Praktika, hauptsächlich bei Gericht, in denen sie die üblichen Techniken und Verfahren des Berufs anwenden.

Die letzten sechs Monate des Ausbildungsprogramms sind der Spezialisierung auf die jeweilige Funktion gewidmet, die der Richteramtsanwärter für seine erste Stelle ausgewählt hat. Dieser Zeitraum für die Vorbereitung auf die erste Stelle beginnt mit theoretischer Ausbildung an der ENM, in der der Amtsanwärter die beruflichen Techniken und den Aufgabenbereich der ausgewählten Funktion näher kennenlernt. Anschließend erfolgt ein letztes Praktikum bei Gericht zur Vorbereitung auf den Amtsantritt. Dieses abschließende Praktikum soll sie in die Lage versetzen, die mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben vollumfänglich zu erfüllen.

Den Zeitplan finden Sie hier.

Das Ausbildungsprogramm für direkt oder über das zusätzliche Auswahlverfahren eingestellte Bewerber, die alle über eine Berufserfahrung von mehr als sieben oder 15 Jahren verfügen, ist kürzer, besteht aber ebenso aus Ausbildungsphasen in Bordeaux, die sich mit Berufspraktika abwechseln. Diese Amtsanwärter absolvieren einen Monat Ausbildung in Bordeaux, bevor sie ein vier- bis fünfmonatiges Praktikum bei Gericht beginnen. Darüber hinaus absolvieren diejenigen, die das zusätzliche Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, nach Auswahl ihrer ersten Stelle ein weiteres Praktikum.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Beurteilung

Die Erstausbildung der Richter und Staatsanwälte wird während des gesamten Ausbildungsprogramms, in den Zeiträumen an der Richterschule und während der Berufspraktika, beurteilt. Das Ziel besteht darin, zu beurteilen, inwieweit die Amtsanwärter die wesentlichen Fähigkeiten des Berufs erworben haben und die für die einzelnen Aufgaben spezifischen Techniken beherrschen. Die Beurteilung an der ENM erfolgt in Form einer kontinuierlichen Beurteilung sowie Tests am Ende der Ausbildungsphasen und nach Abschluss der Praktika bei Gericht.

Die Beurteilung der Berufspraktika erfolgt durch die an die Richterschule abgeordneten Berufsrichter, die die regionalen Ausbildungskoordinatoren sind. Diese abgeordneten Richter mit Sitz in zwölf lokalen Gerichtsbezirken, die mehrere Berufungsgerichte umfassen, sind die Verbindungspersonen zwischen der ENM und den Gerichten. Sie organisieren die Berufspraktika für die Richteramtsanwärter und betreuen und beurteilen sie während ihrer Praktika.

Nach Abschluss der Ausbildung gibt der für die Zulassung und Einstufung der Richteramtsanwärter zuständige Ausschuss eine Stellungnahme zur Eignung jedes Amtsanwärters für die Ausübung der Tätigkeit eines Richters bei Verlassen der Schule ab, nachdem er die Amtsanwärter angehört und eine begründete Stellungnahme des Direktors auf der Grundlage der Berichte des regionalen Ausbildungskoordinators und des Direktors des Praktikumszentrums eingeholt hat. Die Amtsanwärter, die für die Ausübung der Tätigkeit eines Richters und Staatsanwalts für geeignet befunden werden, beginnen dann die letzte Phase ihrer Ausbildung vor Antritt einer Stelle bei Gericht, d. h. die vorbereitende Schulung für ihre erste Stelle.

Erste Ernennung

Aus der Abschlussprüfung zur Feststellung der Eignung und zur Einstufung ergibt sich eine nach Leistung sortierte Rangliste. Auf dieser Grundlage wählen die künftigen Berufsrichter aus einer vom Justizministerium erstellten Liste ihre erste Stelle aus. Sobald sie die vorbereitende Schulung vor Amtsantritt abgeschlossen haben, werden sie an dem Gericht, dem sie zugewiesen wurden, zum Richter oder Staatsanwalt ernannt. Dann leisten sie den Eid eines Berufsrichters und werden nach Anhörung des Obersten Justizrats durch Dekret des Präsidenten der Republik für ihre erste Stelle ernannt.

Nach Abschluss der Erstausbildung können die Amtsanwärter für eines von acht Ämtern ernannt werden (mit Ausnahme derjenigen, die das zusätzliche Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, deren erste Ernennung nur für die Stelle eines Richters oder stellvertretenden des Leiters der Staatsanwaltschaft erfolgen darf):

  • Richter (juge),
  • Richter für Streitigkeiten und Schutz (juge des contentieux de la protection),
  • Untersuchungsrichter (juge d'instruction),
  • Jugendrichter (juge des enfants),
  • Strafvollstreckungsrichter (juge de l'application des peines),
  • Stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft (substitut du procureur de la République),
  • Stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft (substitut placé auprès du procureur général),
  • Dem ersten Präsidenten eines Berufungsgerichts unterstellter Richter (juge placé auprès du premier président).
Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben