Richter
Allgemeine Beschreibung
Seit 2020 wird neu ernannten Richtern (nach Genehmigung der Richterstelle) in Lettland auf der Grundlage von Artikel 89 Absatz 5 des Gesetzes über die rechtsprechende Gewalt eine Einführungsausbildung bereitgestellt. Nach dem genannten Artikel ist jeder neu ernannte Richter verpflichtet, im ersten Dienstjahr an dem speziellen Ausbildungsprogramm teilzunehmen. Die wichtigste Zielgruppe des Ausbildungsprogramms sind Richter aus der allgemeinen Gerichtsbarkeit. Neu ernannte Richter der Verwaltungsgerichte nehmen an dem Ausbildungsprogramm teil, wenn es sinnvoll und praktikabel ist. Es ist jedoch vorgesehen, ein neues Programm zu entwickeln, das speziell auf neu ernannte Richter an Verwaltungsgerichten ausgerichtet ist.
Die Ausbildung von Richtern und Gerichtsbediensteten fällt in die Zuständigkeit der Gerichtsverwaltung Lettlands. Diese Aufgabe wurde jedoch an das lettische Justizausbildungszentrum (Latvijas Tiesnešu mācību centrs, LTMC) delegiert, einer nichtstaatlichen Organisation, die 1995 von internationalen Spendern und der lettischen Richtervereinigung gegründet wurde. Das LTMC verfügt über interne Erfahrungen und Kenntnisse, um die Qualität der Ausbildung für neu ernannte Richter, Richter mit Erfahrung und Gerichtsbedienstete sicherzustellen. Es unterliegt dem Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen sowie einer langfristigen Vereinbarung zwischen der Gerichtsverwaltung und dem LTMC über Besonderheiten im Hinblick auf die Ausbildungsbestimmungen auf nationaler und internationaler Ebene.
Durchschnittlich nehmen pro Jahr bis zu 15 Amtsanwärter aus der allgemeinen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit teil.
Zugang zur Erstausbildung
Nach der Auswahl der Richteramtsanwärter und deren Billigung durch das Parlament (Saeima) kann das Justizausbildungszentrum mit dem Ausbildungsprogramm beginnen. Es gibt kein zusätzliches oder spezifisches Auswahlverfahren, da die Auswahl bereits vom Auswahlausschuss getroffen wurde. Es gibt nur einen Weg zum Richteramt: Die Amtsanwärter müssen alle Stufen des Auswahlverfahrens erfolgreich bestehen und vom Parlament gebilligt werden.
Die Richter werden zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Das Ausbildungsprogramm für neu ernannte Richter beruht auf dem zuvor entwickelten, umfassenderen Programm für Richteramtskandidaten.
Das neue Programm ist allerdings auf fünf zentrale richterliche Zuständigkeiten ausgerichtet:
- Vorbereitung des Falls für die mündliche Verhandlung (einschließlich Inhalten zu: Gerichtsverfahren in Zivil- und Strafsachen, Fallbearbeitung, qualitative gerichtliche Entscheidungen, persönliche Führungskompetenz, richterliche Ethik, die Rolle eines Richters usw.);
- Leitung einer Gerichtsverhandlung (einschließlich Inhalten zu: Fallbearbeitung, Gerichtsverfahren, persönliche Führungskompetenz, mündliche Präsentationsfähigkeiten, emotionale und soziale Intelligenz, Argumentation und kritisches Denken, Gerichtssimulationen zu Zivil- und Strafsachen, Gerichtssimulationen unter Leitung der Senatoren des Obersten Gerichts, Grundlage eines Mediationsverfahrens usw.);
- Verfassen von gerichtlichen Entscheidungen (einschließlich Inhalten zu: Gerichtsverfahren in Zivil- und Strafsachen, Fallbearbeitung, qualitative gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen usw.);
- Sicherstellung einer wirksamen Zusammenarbeit und Kommunikation (einschließlich Inhalten zu: Diskussion über die Rolle eines Richters im 21. Jahrhundert, Gerichtsverfahren in Zivil- und Strafsachen, Fallbearbeitung, qualitative gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen, Treffen mit Richtern anderer Instanzen und des Verfassungsgerichts, andere Rechtsberufe, persönliche Führungskompetenz, Präsentationsfähigkeiten, emotionale Intelligenz, Gerichtssimulationen, Diskussion mit jungen Richtern über ihre Erfahrungen im ersten Dienstjahr, Förderung des Teamgeistes, Ausarbeitung eines Plans für die persönliche Entwicklung usw.)
- Verständnis der Rolle eines Richters, der Besonderheiten des Berufs, der Einschränkungen und Zuständigkeiten (Gerichtssimulationen zu Zivil- und Strafsachen, emotionale und soziale Intelligenz, Rechtsethik (standesrechtliche Regeln) und Besonderheiten der richterlichen Ethik, die Rolle des Richters und die Erwartungen der Gesellschaft und des Staates.
Mit dem Programm soll auch die Entwicklung der Kompetenzen der Mitglieder der Justizorgane unterstützt werden:
- Werte und Ethik
- analytische und konzeptionelle Denkweise
- Bereitschaft zum Lernen und Offenheit für die persönliche Entwicklung
- Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen
- Kommunikation und Fähigkeit zur Zusammenarbeit
- Fähigkeit zur Planung (Organisation und Flexibilität)
Der Großteil der Ausbildung erfolgt durch Richter, die in den Ausbildungsmethoden und ‑techniken geschult sind. Das Justizausbildungszentrum sorgt bei der Entwicklung/Aktualisierung der Programme und während der Ausbildung – insbesondere wenn sie online stattfindet – für die uneingeschränkte Unterstützung der Ausbildung. Außerdem trägt es dafür Sorge, dass auch die Richter, die als Mentoren fungieren, die für das Mentoring geschult sind, unterstützt werden, indem regelmäßige Treffen stattfinden, bei denen Herausforderungen erörtert werden. Ein Mentor steht ab dem ersten Tag des Dienstes zur Verfügung. Während die Mentoren die jungen Richter zusätzlich unterstützen, steht auch eine professionelle Beaufsichtigung zur Verfügung, mit der die jungen Richter dabei unterstützt werden, mit untypischen Situationen, Problemen mit Kollegen und Mitarbeitern oder mit den Auswirkungen sehr schwieriger Fälle umzugehen.
Einige Schulungen (z. B. zum Gerichtsinformationssystem, zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, zu internen Personalsystemen usw.) werden von Fachleuten der Gerichtsverwaltung angeboten.
Das Unionsrecht ist integraler Bestandteil der Ausbildung zu spezifischen Themen, als zusätzliche Themen werden während des ersten Dienstjahres aktuelle grenzüberschreitende Angelegenheiten, Menschenrechte und Grundrechte vermittelt. Darüber hinaus wird empfohlen, die Selbstlernprogramme zu nutzen, die ebenfalls intern und von anderen internationalen Ausbildungsanbietern (z. B. HELP) angeboten werden.
Das Programm wird durch die Praktika ergänzt, die von jedem Gericht, in dem der Richter ernannt werden kann, organisiert werden. Das Programm wird weiterentwickelt, um dafür zu sorgen, dass das Praktikum auch an den Berufungsgerichten, dem Verfassungsgericht und anderen Einrichtungen des Rechtswesens stattfindet (z. B. Staatsanwaltschaften für Strafrichter).
Das LJTC sorgt als Mitglied des EJTN seit 2004 für die regelmäßige Teilnahme lettischer Richter an Programmen wie AIAKOS und THEMIS, die speziell auf Kandidaten für Richterstellen und neu ernannte Richter ausgerichtet sind.
Zur Unterstützung der Teams für den THEMIS-Wettbewerb bietet das LJTC Schulungen in den Bereichen rhetorische Fähigkeiten, Rechtssprache und Präsentationsfähigkeiten sowie Unterstützung durch einen Tutor usw. an.
Im Rahmen des Ausbildungsprogramms wird auf nationaler Ebene keine Schulung in Rechtssprachen angeboten. Allerdings bietet das EJTN Schulungen zur Rechtsterminologie an, die nicht nur von jungen Richtern geschätzt werden.
Der Großteil des Ausbildungsprogramms (200 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, zusammengerechnet 2,5 bis 3 Monate) wird zu Beginn des Dienstes als Intensivlehrgang bereitgestellt. Nach dem ersten Teil des Ausbildungsprogramms wird schnellstmöglich unter Berücksichtigung der Spezialisierung eine Beurteilung des spezifischen Ausbildungsbedarfs abgegeben. Zusammen mit dem individuellen Entwicklungsplan wird das vollständige Profil des Referendars ausgearbeitet. Das Programm ist so strukturiert, dass die Referendare ermutigt werden, die volle Verantwortung für ihre berufliche Weiterentwicklung und die regelmäßige Fortbildung zu übernehmen.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Für den Abschluss gibt es keine Regelungen, da im Justizsystem nach Abschluss des Programms keine Tests oder Prüfungen erforderlich sind.
Bei der Auswahl und Zulassung neuer Richter sieht das Justizwesen keinen Abschluss während der Ausbildung vor. Es werden keine Prüfungen, Tests oder Nachprüfungen durchgeführt. Unter der Annahme, dass der Auswahlausschuss die besten Kandidaten für die Richterstellen zugelassen hat, wird eine inklusive und interaktive Ausbildung sowohl in Form von Seminaren als auch im Rahmen des Lernens am Arbeitsplatz (in Form eines Praktikums) angeboten, sodass sichergestellt ist, dass die neuen Richter eine hochwertige Berufsvorbereitung erhalten. Ein neuer Richter wird für eine Probezeit von drei Jahren zugelassen.
Staatsanwälte
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