Richter
Allgemeine Beschreibung
Die Erstausbildung ist für jeden neu ernannten Richter in der Republik Litauen verpflichtend. Diese Art der Ausbildung wird für alle neuen Richter gemeinsam veranstaltet: Ordentliche Richter und Verwaltungsrichter nehmen gleichzeitig an dieser Ausbildung teil.
Die Ausbildungsprogramme werden vor der Durchführung (gemäß einer Analyse des Ausbildungsbedarfs) von der nationalen Gerichtsverwaltung der Republik Litauen in Abstimmung mit dem Ausschuss für internationale Beziehungen und Ausbildung des Justizrats zusammengestellt und dem Justizrat zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung der Ausbildungsprogramme organisiert die nationale Gerichtsverwaltung die Erstausbildung.
Die Zahl der Personen, die an einer dieser Ausbildungen teilnehmen, ist von der Zahl der in dem jeweiligen Jahr ernannten neuen Richter abhängig. In der Regel liegt diese Zahl bei mindestens 5-8 Richtern jährlich. Die Erstausbildung findet gewöhnlich zweimal jährlich statt. Wird jedoch in einem bestimmten Jahr eine höhere Zahl von Richtern ernannt, können mehr Erstausbildungen organisiert werden, um dem erhöhten Bedarf gerecht zu werden.
Zugang zur Erstausbildung
Diese Ausbildung ist verpflichtend. Daher muss jeder neu ernannte Richter innerhalb eines Jahres nach seiner Ernennung an der Ausbildung teilnehmen.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Bei der Erstausbildung handelt es sich um einen fünftägigen Lehrgang, bei dem auch Themen mit Bezug zu persönlichen Kompetenzen behandelt werden. Rechtsbezogene Ausbildungsmaßnahmen (einschließlich Schulungen zum Unionsrecht) stehen den neu ernannten Richtern (wie allen anderen Richtern auch) im Rahmen des regulären Ausbildungsplans zur Verfügung, der im Einklang mit den vom Justizrat genehmigten Programmen auch für alle anderen Richter organisiert wird.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Da in Litauen nur zum Richter ernannt wird, wer die Prüfungen mit Bestnoten bestanden hat, findet nach der Durchführung des Erstausbildungsprogramms keine Folgeprüfung statt.
Staatsanwälte
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