Richter
Für die estnischen Richter gibt es keine Erstausbildung, bevor sie ihre Richtertätigkeit aufnehmen. Sobald die neuen Richter ernannt wurden, erhalten sie Zugang zur Richterausbildung, die von der Abteilung für rechtliche Informationen und Justizausbildung des Obersten Gerichts und vom Justizausbildungsrat organisiert wird.
Einen kurzen Überblick über die Richterausbildung finden Sie hier.
Es gibt ein spezielles Ausbildungsprogramm für neue Richter, um ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern. Dieses Ausbildungsprogramm, das juristische und Kompetenzschulungen umfasst, ist für neu ernannte Richter verpflichtend.
Zum Programm gehören Schulungen zu den folgenden Themen:
- Ablauf von Gerichtsverfahren und Gerichtsverhandlungen
- Erstellen einer Entschließung
- Richterliche Ethik
- Zeitmanagement
- Soziale Kompetenzen und Konfliktmanagement
- Schlichtungskompetenzen
- Nutzung von Datenbanken für rechtliche Informationen
- Reden in der Öffentlichkeit und Umgang mit den Medien
- Kenntnisse der estnischen Sprache
Die ersten sechs Schulungen sind für Richter verpflichtend und müssen innerhalb von drei Jahren absolviert werden.
Staatsanwälte
Allgemeine Beschreibung
Für estnische Staatsanwälte gibt es keine Erstausbildung dieser Art. Nach der Ernennung zum Staatsanwalt muss die betreffende Person das viermonatige Vorbereitungsprogramm absolvieren, das als Erstausbildung bezeichnet wird. Es ist für jeden neu ernannten Staatsanwalt verpflichtend. Während dieser vier Monate arbeiten die Teilnehmenden bereits als Staatsanwälte. Das Vorbereitungsprogramm ist individuell ausgestaltet, und jeder neue Staatsanwalt hat einen Mentor.
Zugang zur Erstausbildung
Das Programm ist für jeden neuen Staatsanwalt verpflichtend und wird automatisch für alle durchgeführt.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Mit dem Vorbereitungsprogramms wird beabsichtigt, die nächste Generation von Staatsanwälten als professionellen und offenen Berufsstand zu unterstützen und zu betreuen.
Das Vorbereitungsprogramm und die Auswahl des Betreuers beruhen auf der bisherigen Berufserfahrung und dem Hintergrund sowie den individuellen Eigenschaften der zu betreuenden Person.
Zu Beginn des Vorbereitungsprogramms organisiert die Personalabteilung ein Einführungsprogramm bei der Generalstaatsanwaltschaft. Das Programm umfasst die Anforderungen an Staatsanwälte und die berufsständischen Regeln, eine Einführung in die Arbeit der Überwachungsabteilung (einschließlich der Bearbeitung von Beschwerden), einen Überblick über die Leitlinien der Staatsanwaltschaft für den Umgang mit den Medien sowie Schulungen zur Nutzung der verschiedenen, für die Arbeit erforderlichen Register und den Umgang mit Staatsgeheimnissen.
Im Verlauf des Vorbereitungsprogramms muss die betreute Person folgende Einrichtungen besuchen:
- Präfektur der örtlichen Polizei
- Bezirksgericht (einschließlich Zivilgericht), Regionalgericht
- Bewährungsaufsicht und Opferhilfe
- Gefängnis, Untersuchungsgefängnis
Darüber hinaus werden nach Möglichkeit folgende Einrichtungen besucht:
- Oberster Gerichtshof
- Nationale Kriminalpolizei
- Kriminaltechnisches Institut Estlands
- Steuer- und Zollbehörde
Im Vorbereitungsprogramm gibt es im Hinblick auf das materielle Recht und das Verfahrensrecht folgende Pflichtbereiche:
- Ermittlungsverfahren
- Gerichtsverfahren
- Beantwortung von Beschwerden
Während der Einführungsphase können alle Staatsanwälte an den im Fortbildungsplan verzeichneten fortlaufenden Weiterbildungskursen teilnehmen.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Es findet keine Prüfung statt. Die Mentoren der neuen Staatsanwälte beurteilen die Ergebnisse des Vorbereitungsprogramms.