Richter
Allgemeine Beschreibung
Die spanische Justizhochschule (Escuela Judicial del Consejo General del Poder Judicial) hat zwei verschiedene Hauptsitze. Die Justizhochschule für Richteramtsanwärter befindet sich in Vallvidrera bei Barcelona und bietet die obligatorische Erstausbildung für Personen an, die in Spanien die Richterlaufbahn einschlagen möchten. Pro Jahr nimmt die Justizschule etwa 150 neue Richteramtsanwärter auf.
Die Zentrale der Justizhochschule in Madrid bietet für alle Richter im spanischen Justizwesen, die ihre Kenntnisse sowohl in Rechtsgebieten als auch in anderen Bereichen verbessern oder auffrischen möchten, Fortbildungen an. Im Gegensatz zur verpflichtenden Erstausbildung sind die Fortbildungen fakultativ. Einige der Schulungen werden an verschiedenen Orten im ganzen Land angeboten, um allen Personen, die als Richter tätig sind, die Teilnahme an diesen Fortbildungen zu erleichtern.
Die spanische Justizhochschule untersteht dem Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt Spaniens (Consejo General del Poder Judicial, CGPJ), der sowohl für die Erstausbildung als auch für die Fortbildung von Richtern die maßgebliche Instanz ist.
Zugang zur Erstausbildung
In Spanien führen grundsätzlich zwei Wege zur Richterlaufbahn.
Zunächst gibt es die Ausbildung zum Einzelrichter (juez). Dazu gehören eine Prüfung und ein Auswahlverfahren an der spanischen Justizhochschule.
Die Prüfung findet mindestens alle zwei Jahre statt.
Um sich für die Aufnahmeprüfung bewerben zu können, muss der Bewerber spanischer Staatsangehöriger und volljährig sein, darf nicht vorbestraft sein und muss einen Abschluss in Rechtswissenschaften besitzen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung dauert etwa vier bis fünf Jahre.
Sie besteht aus drei Teilen, von denen jeder einzelne zum Ausschluss führen kann.
Im ersten Teil gilt es, einen Fragebogen mit 100 allgemeinen Fragen zum Rechtswissen auszufüllen (10 Fragen zum Verfassungsrecht, 40 zum Zivilrecht, 30 zum Strafrecht und 20 zum Verfahrensrecht). Bei jeder Frage gibt es vier mögliche Antworten, von denen nur eine richtig ist.
Der zweite und der dritte Teil bestehen aus mündlichen Prüfungen. Für den zweiten Teil müssen insbesondere verfassungs-, zivil- und strafrechtliche Themen vorbereitet und vor dem Obersten Gerichtshof verteidigt werden. Für den dritten Teil der Prüfung müssen sowohl Themen aus dem Zivil- und Strafverfahrensrecht als auch aus dem Handels-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht vorbereitet und vor dem Obersten Gerichtshof verteidigt werden.
Nach der Prüfung erfolgt eine verpflichtende Erstausbildung, die zwei Jahre dauert. Das erste Jahr absolvieren alle Anwärter an der spanischen Justizhochschule in Barcelona. Im zweiten Jahr findet eine Einzelausbildung mit Mentoren statt, bei der jeder Anwärter eine individuelle Ausbildung mit seinem Mentor, der auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert ist, durchläuft. Während des Mentorings werden die Anwärter nacheinander von unterschiedlichen Mentoren betreut, die jeweils ein bestimmtes Rechtsgebiet behandeln: Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Handels-, Arbeits- und Familienrecht.
Der zweite Weg zur spanischen Richterlaufbahnführt über die Ausbildung zum höher gestellten Kollegialrichter (magistrado). Um sich bewerben zu können, muss die betreffende Person über eine anerkannte juristische Befähigung und mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügen. Sobald die Voraussetzungen geprüft wurden, muss die Person einen fachlichen Bericht ausarbeiten, der benotet wird, und erfolgreich ein Vorstellungsgespräch absolvieren. Daraufhin folgt eine verpflichtende Ausbildungsphase an der spanischen Justizhochschule, die etwa zwölf Wochen dauert und einen Mentoring-Abschnitt umfasst.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Die Erstausbildung für neue Richteramtsanwärter besteht aus einer verpflichtenden Ausbildung an der spanischen Justizhochschule, die ein Jahr dauert, und einem Mentoring-Abschnitt, der ein weiteres Jahr dauert. Sowohl an der spanischen Justizhochschule als auch beim Mentoring werden die Anwärter in fachlichen sowie in persönlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen und insbesondere in den sogenannten „richterlichen Fähigkeiten“ geschult.
An der spanischen Justizhochschule liegt der Schwerpunkt auf einer sehr praxisorientierten Ausbildungsweise. Aus diesem Grundwerden die Anwärter in den Schulungen darauf vorbereitet, nachzudenken, zu debattieren, zu diskutieren und zu argumentieren – anhand von echten Gerichtsakten. Zudem werden mit den Richteramts- und Rechtsanwaltsanwärtern Prozesssimulationen veranstaltet.
Das Angebot an der Justizhochschule umfasst:
- Schwerpunktwissen zu wichtigen Themen wie Zivilrecht, Strafrecht sowie Verfassungs- und Unionsrecht
- Spezialwissen zu Themen wie Verwaltungs-, Arbeits-, Jugendschutz- und Familienrecht
- Ergänzendes Wissen in Bereichen wie internationale Zusammenarbeit, Rechnungswesen, Massenmedien, Datenschutz, forensische Medizin und Organisationsrecht
- Multidisziplinäres Wissen zu Themen wie Ethik, mündlicher Ausdruck, Führungskräftetraining, Achtsamkeit, Englisch, Landessprachen, Risikoprävention
- Kurzaufenthalte in Einrichtungen der Strafverfolgung, in Gefängnissen, bei Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Gerichtsbediensteten, Notaren
- Aufenthalte am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und am Gerichtshof der Europäischen Union sowie internationale Aktivitäten, etwa im Rahmen der Programme THEMIS oder AIAKOS.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die Aufnahmeprüfung, die alle Bewerber bestehen müssen, um an der spanische Justizhochschule aufgenommen zu werden, macht 50 % der Abschlussnote aus.
Die übrigen 50 % ergeben sich nach folgendem Schlüssel aus der Erstausbildung:
- Erstausbildung an der Justizhochschule – 40 %
- 13 % Zivilrecht
- 13 % Strafrecht
- 7 % Verfassungs- und Unionsrecht
- 2 % Verwaltungsrecht
- 2 % Arbeitsrecht
- 2 % Teilnahme und Beteiligung
- 1 % Unterstützung
- Mentoring-Abschnitt – 10 %
Um an der Justizschule eine Note zu erhalten, muss die betreffende Person während der Ausbildung zu mindestens 80 % anwesend gewesen sein.
Die Beurteilungen an der Justizhochschule sind anonyme rechtliche Entscheidungen. Prüfungen, Korrekturen und Benotungen werden von den Ausbildern der Justizhochschule vorgenommen.
Während des Mentoring-Abschnitts erfolgt die Beurteilung des Bewerbers durch den Mentor, der 40 verschiedene Themen aus den verschiedenen Ausbildungsbereichen berücksichtigt.
Anhand der Abschlussnoten (die sich zu 50 % aus der Prüfung und zu 50 % aus der Erstausbildung zusammensetzen) werden die Anwärter in einer Rangliste eingestuft. Auf der Grundlage der Rangfolge können die Anwärter nach Abschluss ihrer Erstausbildung aus den vom spanischen Justizrat angebotenen freien Stellen ihr erstes Gericht wählen.
Staatsanwälte
Allgemeine Beschreibung
Voraussetzung für die Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt ist ein für beide Berufe geltendes Staatsexamen, das im Abschnitt „Zugang zur Erstausbildung“ beschrieben wird. Staatsanwälte erhalten im Zentrum für Rechtsstudien (Centro de Estudios Jurídicos) ihre Erstausbildung, die im Abschnitt „Format und Inhalt der Erstausbildung“ erläutert wird. Die verpflichtende Erstausbildung stellt die zweite Phase des Auswahlverfahrens für das Amt des Staatsanwalts dar (die erste ist das genannte Staatsexamen).
Nach der gemeinsamen Prüfung werden die Bewerber an der Justizhochschule in Barcelona zum Richter und im Zentrum für Rechtsstudien in Madrid zum Staatsanwalt ausgebildet.
Das Zentrum für Rechtsstudien ist eine autonome Einrichtung, die organisatorisch dem Justizministerium unterstellt ist:
- Geregelt per Königlicher Gesetzesverordnung Nr. 312/2019
- Autonomer Rechtsstatus
- Eigenes Vermögen und Budget
- Autonome laufende Verwaltung
Die Zahl der Anwärter kann variieren. Jedes Jahr wird auf der Grundlage der von der Regierung veröffentlichten freien Stellen im öffentlichen Dienst festgelegt, wie viele Plätze für beide Berufe jeweils angeboten werden. Im Jahr 2022 waren es 132 Plätze für Staatsanwälte und 168 Plätze für Richter.
Zugang zur Erstausbildung
Um in Spanien Staatsanwalt zu werden, müssen die betreffenden Personen in jedem Fall
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- die spanische Staatsangehörigkeit besitzen,
- über einen Abschluss in Rechtswissenschaften (vollständiges Hochschulstudium) verfügen.
Abgesehen von den drei genannten Voraussetzungen müssen die Bewerber zunächst ein drei Prüfungen umfassendes Staatsexamen bestehen. Bei der ersten Prüfung handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, bei den beiden anderen um mündliche Präsentationen, bei denen die Bewerber verschiedene Themen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten erläutern müssen, die nach dem Zufallsprinzip aus der gesamten Liste der zu studierenden Fächer ausgewählt werden.
Bei der ersten der beiden mündlichen Präsentationen müssen in einer Stunde fünf verschiedene Themen vorgestellt werden: eines aus dem Verfassungsrecht, zwei aus dem Zivilrecht und zwei aus dem Strafrecht.
Die zweite mündliche Präsentationsprüfung umfasst ebenfalls fünf Themen, die innerhalb einer Stunde vorgestellt werden müssen, diesmal aus den folgenden Bereichen: zwei aus dem Zivilprozessrecht, eines aus dem Strafprozessrecht, eines aus dem Handelsrecht, eines aus dem Verwaltungs- bzw. Arbeitsrecht.
Es gibt keine andere Möglichkeit, Staatsanwalt zu werden.
Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem Richter des Obersten Gerichtshofs/Obergerichts oder einem Generalstaatsanwalt, zwei Richtern, zwei Staatsanwälten, einem Hochschulprofessor, einem Rechtsvertreter des Staates (abogado del Estado), einem Rechtsanwalt mit mehr als zehn Jahren Erfahrung und einem Rechtsberater zusammen.
Nach bestandener Prüfung werden die Bewerber entsprechend ihren Ergebnissen in einer Rangliste eingestuft. Anschließend entscheiden sie sich je nach Einstufung und den für das jeweilige Jahr und für beide Berufe zur Verfügung stehenden freien Stellen, ob sie Richter oder Staatsanwalt werden möchten.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Merkmale der Erstausbildung:
- Sie soll die bereits nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse der Anwärter ergänzen.
- Der Ausbildungsplan wird von der Generalstaatsanwaltschaft und dem Zentrum für Rechtsstudien ausgearbeitet und vom Rat des Zentrums für Rechtsstudien genehmigt.
- Es wird eine aktive und partizipative Methodik angewandt.
- Den Teilnehmenden sollen fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen vermittelt werden.
- Das Zentrum hat keine internen Ausbilder; jedes Jahr werden aus jedem Bereich Fachleute ausgewählt, die über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse verfügen.
Die Erstausbildung für Staatsanwälte besteht aus zwei Phasen:
1. Theoretisch-praktische Phase am Zentrum für Rechtsstudien:
- Dauer: 20 Wochen (2022).
- Spezifische Module, Schulungen zu Fachgebieten, Besuche und zusätzliche Inhalte.
Präsenzschulungen, außer im Jahr 2021, in dem die Ausbildung im Hybridformat stattfand.
In dieser Phase erhalten die Teilnehmenden Schulungen in folgenden Modulen:
- Staatsanwaltschaft und ihre standesrechtlichen Regeln
- Verfassungsmäßige Rechte und Garantien im Strafverfahren
- Strafverfahren in der Praxis
- Zuständigkeit für Minderjährige/Jugendrecht
- Zivilrecht und Staatsanwaltschaft, Schutz von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
- Geschlechterperspektive
- Forensische Medizin
Innerhalb dieser Module finden Schulungen in verschiedenen Bereichen statt:
- Migrationsrecht
- Gefängnisaufsicht
- Computerkriminalität
- Internationale Zusammenarbeit
- Umweltrecht
- Geschlechtsspezifische Gewalt
- Arbeitsunfälle
- Straßenverkehrssicherheit
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Sozialgerichtsbarkeit
- Wirtschaftskriminalität
- Hassverbrechen
2. Praktikum bei Staatsanwaltschaften:
- Dauer: 22 Wochen (2022). Unterteilt in Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gewalt gegen Frauen, Jugendgerichtsbarkeit.
- Die Amtsanwärter nehmen an Gerichtsverfahren und verschiedenen juristischen Akten teil, bei denen die Staatsanwaltschaft vertreten ist.
- Das Ausbildungsteam setzt sich aus einem Koordinator und den Ausbildern zusammen: An der Ausbildung nehmen Staatsanwälte aus allen Staatsanwaltschaften teil.
Das Mentoring erfolgt durch einen weiteren erfahrenen Staatsanwalt.
Verpflichtende Tätigkeiten:
- Ausarbeitung von Beschlüssen
- Bereitschaftsdienst
- Teilnahme und Beteiligung an Gerichtsverhandlungen
- Kontrolle der Untersuchungshaft (präventive Inhaftierung)
- Mündliche Anhörungen
- Jugendschutz
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die abschließende Qualifizierung nach dem gesamten Auswahlverfahren ist Aufgabe der Lehrkräfterat (Junta de Profesores).
Die Mitglieder berücksichtigen die Ergebnisse der verschiedenen während der Ausbildung abgelegten Prüfungen, die von den einzelnen Lehrkräften vergebenen Noten, die Berichte der Mentoren in der Praktikumsphase und die aktive Teilnahme der Bewerber an den praxisbezogenen Aktivitäten.
Sobald die Gesamtnote der Erstausbildungsphase (Ausbildung am Zentrum für Rechtsstudien + Praktikum) feststeht, wird sie der bei der oben beschriebenen Staatsexamen erzielten Note hinzugerechnet. Auf diese Weise ergibt sich die endgültige Beurteilung.