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Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union

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Allgemeine Beschreibung

Die Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten wird vom Nationalen Institut für Richter und Staatsanwälte (Institutul Național al Magistraturii, INM) durchgeführt und ist für Amtsanwärter obligatorisch. Die Zahl der verfügbaren Plätze wird jährlich vom Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte (Consiliul Superior al Magistraturii, CSM) auf der Grundlage des Bedarfs im Justizwesen festgelegt. Im Jahr 2021 gab es 300 offene Stellen, davon 175 für Richter und 125 für Staatsanwälte. Das Auswahlverfahren läuft derzeit.

Die Erstausbildung dauert per Gesetz zwei Jahre, aber erst am Ende des ersten Ausbildungsjahrs entscheiden sich die Amtsanwärter, ob sie den Beruf eines Richters oder eines Staatsanwalts ergreifen möchten. Im ersten Jahr der Erstausbildung wird also allgemeiner Stoff vermittelt, alle Amtsanwärter durchlaufen dieselben Lehrpläne und werden unabhängig von ihrem künftigen Beruf demselben Beurteilungsverfahren unterzogen. Während ihres zweiten Ausbildungsjahrs erhalten die Amtsanwärter je nach ihrer Wahl eine fachliche Ausbildung, hauptsächlich an Gerichten und in Staatsanwaltschaften.

Das Nationale Institut für Richter und Staatsanwälte ist eine Berufsfachschule und dient nicht der Fortführung des Hochschulstudiums. Die Erstausbildung am Institut betrifft daher hauptsächlich die praxisnahe Ausbildung und nicht ausschließlich den Umgang mit rechtlichen Bestimmungen/Texten.

Den Amtsanwärtern wird daher zum Beispiel das Wissen vermittelt, um im Rahmen der Gerichtsverhandlung/der Strafverfolgung eine Anhörung durchzuführen, die dem Gericht von den Parteien vorgelegten Beweise zu prüfen, die psychologischen Motivationen der verschiedenen Arten von Prozessparteien zu verstehen, eine Akte einfach zu analysieren und eine Entscheidung oder einen anderen Akt der Rechtsprechung auszuarbeiten.

Zugang zur Erstausbildung

Der Zugang zur Erstausbildung wird ausschließlich über einen Zulassungswettbewerb des Nationalen Instituts für Richter und Staatsanwälte gewährt, der vom Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte über das Institut ausgerichtet wird. Maßgeblich sind dabei fachliche Kompetenzen, Fähigkeiten und ein gutes Ansehen.

Der Zulassungswettbewerb des Instituts richtet sich unabhängig von Alter oder Berufserfahrung an Hochschulabsolventen mit Bachelor-Abschluss und umfasst vier Stufen:

  • eine Prüfung der Rechtskenntnisse mittels Multiple-Choice-Tests, um eine objektive und effiziente erste Auswahl zu ermöglichen,
  • eine schriftliche Prüfung mit dem Ziel, die Fähigkeit, Informationen zu verarbeiten und in Beziehung zu setzen, Recht auszulegen und anzuwenden sowie die schriftliche Argumentationsfähigkeit und die Fähigkeit zum logischen und korrekten Denken zu bewerten,
  • eine psychologische Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen Test und einem Gespräch, um festzustellen, ob die Bewerber psychisch in der Lage sind, den Beruf auszuüben,
  • eine mündliche Prüfung, bestehend aus einem Gespräch, bei dem nicht nur die Kenntnisse, sondern auch Kompetenzen, Fähigkeiten, Motivation und menschliche Eigenschaften der Bewerber für einen solchen Beruf geprüft werden.

Die zugelassenen Bewerber erhalten den Rang von Amtsanwärtern und absolvieren das Erstausbildungsprogramm des Nationalen Instituts für Richter und Staatsanwälte, das mit einer Abschlussprüfung endet.

Es gibt keinen anderen Weg der Zulassung zur Erstausbildung. Allerdings bestehen noch die folgenden Möglichkeiten, in das Amt eines Richters oder Staatsanwalts zu gelangen:

  • durch ein vom Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte über das Nationale Institut für Richter und Staatsanwälte organisiertes Auswahlverfahren für die Zulassung zum Amt des Richters oder Staatsanwalts für Personen mit juristischem Abschluss und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in bestimmten gesetzlich vorgesehenen juristischen Positionen. Die zugelassenen Bewerber erhalten den Rang eines Richters oder Staatsanwalts und sind verpflichtet, sechs Monate lang an einer Berufsausbildung des Nationalen Instituts für Richter und Staatsanwälte teilzunehmen,
  • zur Besetzung freier Stellen an Gerichten oder in Staatsanwaltschaften ohne Auswahlverfahren oder Prüfung im Rahmen eines vom Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte durchgeführten Verfahrens für Personen, die zuvor mindestens zehn Jahre lang das Amt eines Richters, eines Staatsanwalts oder eines stellvertretenden Richters bzw. Staatsanwalts innehatten und ihre Tätigkeit aus Gründen, die sie nicht zu verantworten haben, eingestellt haben.

Format und Inhalt der Erstausbildung

Die Erstausbildung von Amtsanwärtern erfolgt über einen Zeitraum von zwei Jahren. Das erste Jahr ist dabei der theoretischen und praktischen Ausbildung im Rahmen von Kursen und Seminaren am Institut gewidmet und das zweite Jahr besteht hauptsächlich aus Praktika an Gerichten und in Staatsanwaltschaften.

Das Erstausbildungsprogramm wird jährlich vom Plenum des Obersten Rats der Richter und Staatsanwälte auf Vorschlag des Nationalen Instituts für Richter und Staatsanwälte genehmigt, das dieses Programm ausarbeitet und es dem Pädagogikrat und dem Wissenschaftsrat zur Analyse vorlegt.

Die Lehrpläne für das erste Jahr umfassen die Ausbildungsfächer, die Anzahl der Kurse und Seminare für die einzelnen Fächer sowie die Beurteilungsmethode. Die Lehrpläne für das zweite Jahr enthalten die Praktika für die berufsbezogene Ausbildung.

Die Ausbildung der Amtsanwärter erfolgt durch das Ausbildungspersonal des Instituts, das in der Regel aus den amtierenden Richtern und Staatsanwälten ausgewählt wird. Vollzeitausbilder, die an das Nationale Institut für Richter und Staatsanwälte abgeordnet sind, und mitarbeitende Ausbilder werden nach den Gebieten, auf die sie sich spezialisiert haben, in Abteilungen eingeteilt.

Die Ausbilder entwickeln für jedes Fachgebiet den Lehrplan, der die Themen und Unterthemen, die jedem von ihnen zugewiesene Stundenzahl, die Ausbildungsmethodik sowie Einzelheiten zur Beurteilung der Amtsanwärter umfasst.

Die Praxiskoordinatoren sind Richter und Staatsanwälte aus Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihnen unterliegt die Leitung der spezifischen Tätigkeiten der praktischen Ausbildung im zweiten Jahr.

Erstes Ausbildungsjahr

  • Die Tätigkeit der Amtsanwärter, die in Gruppen von 15 bis 17 Personen eingeteilt werden, findet hauptsächlich in der Zentrale des NIM statt, wo sie an den im Rahmen des Erstausbildungsprogramms angebotenen Kursen und Seminaren teilnehmen, um ihre juristischen Kenntnisse zu erweitern und spezifische Fähigkeiten für den Beruf eines Richters und eines Staatsanwalts zu entwickeln. Beim NIM erfolgt die juristische Ausbildung in erster Linie praxisorientiert, wobei die Bedingungen, unter denen ein Richter oder Staatsanwalt seine Tätigkeit ausübt, möglichst realistisch simuliert werden. Sie umfasst Fallstudien, die in Kleingruppen unter Anleitung der Rechtspraktiker, die die Unterlagen erstellt haben, bearbeitet werden. Die Seminare umfassen zudem praktische Aktivitäten, wie z. B. Aktenstudium, Aufsetzen von Verfahrensschriftstücken und Simulation von Verfahren.
  • Das Studium der grundlegenden Bereiche (Zivilrecht und Zivilprozessordnung bzw. Strafrecht und Strafprozessordnung) ist in den Lehrplänen des ersten Ausbildungsjahres von wesentlicher Bedeutung, da die Tätigkeit eines Richters bzw. Staatsanwalts in erheblichem Maße auf spezifischen Kenntnissen in diesen Bereichen beruht.
  • Neben den grundlegenden Rechtsbereichen befassen sich die Amtsanwärter auch mit Verwaltungsrecht, Standesrecht, Familienrecht, Forensik, Verfassungsrecht, Unionsrecht und Menschenrechten.
  • Das Ausbildungsprogramm enthält sowohl juristische als auch nicht juristische Fähigkeiten. Letztere sind zu einer Gruppe von Disziplinen mit Bezug zu den Sozial- und Geisteswissenschaften zusammengefasst und betreffen Themen im Zusammenhang mit Psychologie, Kommunikation und persönlicher Entwicklung, Soziologie und kritischem Denken. Auch mit dem Erlernen von Fremdsprachen soll Wissen erworben und nicht juristische Fähigkeiten entwickelt werden, die für die Ausübung des Berufs relevant sind. Ein wichtiger Bestandteil des Erstausbildungsprogramms ist das Studium der Berufsethik und der standesrechtlichen Regeln, wobei der Zweck dieses Themas darin besteht, die Verhaltens- und Moralstandards für die Position eines Richters bzw. Staatsanwalts sowohl bei der Ausübung des Berufs als auch im Verhältnis zur Gesellschaft nach innerstaatlichen und internationalen Regeln zu etablieren und zu erwerben.

Nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahrs entscheiden sich die Amtsanwärter entsprechend der Rangfolge und der Anzahl der vom Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte festgelegten Stellen für das Amt eines Richters oder Staatsanwalts.

Zweites Ausbildungsjahr

  • Um die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen berufsspezifischen Kompetenzen weiterzuentwickeln, aber auch um sich mit dem künftigen beruflichen Umfeld vertraut zu machen, üben die Amtsanwärter ihre Tätigkeit hauptsächlich an Gerichten und in Staatsanwaltschaften aus. Sie werden von Tutoren/Praxiskoordinatoren (Richtern und Staatsanwälten) angeleitet, die dafür Sorge tragen müssen, dass sie in alle relevanten Tätigkeiten in einem Gericht und einer Staatsanwaltschaft einbezogen werden. Die Tutoren/Praxiskoordinatoren gehören zum Ausbildungspersonal/zu den Mitarbeitern des NIM.
  • Darüber hinaus absolvieren Amtsanwärter Praktika in Anwaltskanzleien, Notariaten und bei Gerichtsvollziehern. Außerdem üben sie in Bewährungsämtern, Polizeidienststellen und Strafvollzugsanstalten praktische Tätigkeiten aus. Ziel dieser Praktika ist es, einen Überblick über das Justizwesen zu erhalten und sich mit den Gegebenheiten anderer Rechtsberufe vertraut zu machen, damit die Referendare in ihrem künftigen Berufsleben eine effiziente und fruchtbare Zusammenarbeit aufbauen können.

Während ihrer gesamten Erstausbildung haben die Referendare die Möglichkeit, sich mit dem gemeinsamen europäischen Rechtsraum vertraut zu machen, indem sie an den im Rahmen der AIAKOS-Komponente des Austauschprogramms organisierten Austauschmaßnahmen, am THEMIS-Wettbewerb der Ausbildungsstätten für Juristen oder an Sommerschulen teilnehmen, die darauf ausgerichtet sind, die Fähigkeiten und Kompetenzen für den Beruf eines Richters oder Staatsanwalts, Sprachkenntnisse usw. zu entwickeln und zu verbessern.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Nach Abschluss des vom NIM bereitgestellten Erstausbildungsprogramms legen die Amtsanwärter eine Abschlussprüfung ab, bei der die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bewertet werden, die für die Ausübung des Amts eines Richters oder Staatsanwalts erforderlich sind.

Sie besteht aus schriftlichen Tests in den Bereichen Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht, Ethik und Organisation des Justizwesen.

Wird diese Prüfung bestanden, so erhalten die Absolventen des NIM den Rang von Richtern bzw. Staatsanwälten auf Probe und können sich entsprechend der Rangfolge für die Gerichte und Staatsanwaltschaften entscheiden, in denen sie ihre berufliche Laufbahn beginnen.

Nach einer Probezeit von einem Jahr müssen die Richter und Staatsanwälte auf Probe eine Befähigungsprüfung ablegen, um ordentliche/amtierende Richter und Staatsanwälte zu werden. In dieser Prüfung werden anhand von schriftlichen und mündlichen Tests die theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Erfolgreiche Richter und Staatsanwälte auf Probe werden vom Staatspräsidenten zu ordentlichen Richtern und Staatsanwälten ernannt.

Eines der Hauptziele der Erstausbildung beim NIM besteht darin, den künftigen Richtern und Staatsanwälten eine umfassende Erstausbildung anzubieten und ihnen dabei zu helfen, ihr Wissen in möglichst vielen Rechtsbereichen zu vertiefen. Das Ziel der Offenheit gegenüber dem Unions- und dem Völkerrecht wird kontinuierlich dadurch erreicht, dass Schulungen zum Unionsrecht, zur EMRK und zu europäischen Rechtsbegriffen abgehalten, neue Elemente der Rechtsvergleichung in den Lehrplan aufgenommen und Kooperationsprogramme mit den für die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zuständigen europäischen Einrichtungen und mit anderen europäischen Justizeinrichtungen ausgearbeitet werden.

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