Allgemeine Beschreibung
Die Erstausbildung von Richtern (für ordentliche Gerichte sowie für Verwaltungs- und Finanzgerichte) und Staatsanwälten obliegt einer staatlichen Einrichtung, dem CEJ (Centro de Estudos Judiciários). Sie ist die alleinige Einrichtung mit diesem Auftrag. Neben anderen Zuständigkeiten ist das CEJ auch mit der Förderung der juristischen Ausbildung von Rechtsanwälten, Prozessanwälten und Vertretern aus anderen Zweigen der Gerichtsbarkeit betraut.
Für die Erstausbildung gibt es zwei Kategorien von Amtsanwärtern: Amtsanwärter, die Richter oder Staatsanwälte an ordentlichen Gerichten werden möchten, und Amtsanwärter, die Richter an Verwaltungs- und Finanzgerichten werden möchten. Die Inhalte und Verfahren für die Einstellung unterscheiden sich in diesen beiden Kategorien, im Allgemeinen jedoch finden die Auswahlverfahren gleichzeitig statt.
Die Amtsanwärter werden als auditores de justiça bezeichnet.
Die Erstausbildung ist obligatorisch.
Der obligatorische Charakter dieser Ausbildung ist sowohl in den Bestimmungen des Richterstatuts (vgl. Artikel 40 Buchstabe d des Estatuto dos Magistrados Judiciais (EMJ)) als auch im Statut der Staatsanwaltschaft (vgl. Artikel 146 Buchstabe d des Estatuto do Ministério Público (EMP)) festgelegt. In beiden Rechtsdokumenten ist festgelegt, dass die erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungskursen oder Praktika eine Voraussetzung für den Eintritt in das Richteramt oder die Staatsanwaltschaft ist.
Seit seiner Gründung im Jahr 1979 hat das CEJ bereits 4 891 Richter und Staatsanwälte ausgebildet. Derzeit befinden sich 135 Amtsanwärter (40 Richter und 65 Staatsanwälte für ordentliche Gerichte und 30 Richter für Verwaltungs- und Finanzgerichte) in der ersten Phase (erstes Jahr) der fast drei Jahre dauernden Ausbildung. Eine vergleichbare Zahl hat die zweite Phase erreicht.
Derzeit gibt es zwei Auswahlverfahren für die Zulassung von ca. 130 Amtsanwärtern zum CEJ (auditores de justiça). Die Auswahlverfahren sind auf Richter und Staatsanwälte für ordentliche Gerichte sowie auf Richter für Verwaltungs- und Finanzgerichte ausgerichtet.
Zugang zur Erstausbildung
Der Zugang zur Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung, die im Diário da República (DR) veröffentlicht wird und die verschiedene Auswahlmethoden umfasst.
Die öffentliche Ausschreibung wird vom Direktor des CEJ bekannt gegeben. Ziel ist es, freie Stellen an ordentlichen Gerichten (Richter und Staatsanwälte) oder freie Richterstellen an Verwaltungs- und Finanzgerichten zu besetzen.
Interessenten können sich auf zwei Arten bewerben:
Akademische Qualifikation – Der Bewerber muss über einen vor höchstens fünf Jahren abgelegten Abschluss in Rechtswissenschaften verfügen, der in diesem Fall durch einen an einer portugiesischen Universität erworbenen Master oder eine Promotion im Bereich Recht oder durch einen gleichwertigen, in Portugal anerkannten akademischen Grad ergänzt werden muss (Artikel 5 Buchstabe b des Gesetzes Nr.º 2/2008 vom 14. Januar 2008 in Verbindung mit Artikel 40 Buchstabe c des Estatuto dos Magistrados Judiciais (EMJ – Richterstatut) und Artikel 146 Buchstabe c des Estatuto do Ministério Público (EMP – Statut der Staatsanwaltschaft)),
Berufserfahrung – Der Bewerber muss die Anforderungen für die akademische Laufbahn erfüllen und eine mindestens fünfjährige effektive Berufserfahrung im forensischen Bereich oder in anderen verwandten Bereichen, die für die Ausübung der Aufgaben eines Richters oder Staatsanwalts relevant sind, aufweisen.
Um zum Verfahren zugelassen zu werden, muss der Bewerber außerdem
- portugiesischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines portugiesischsprachigen Staates mit ständigem Wohnsitz in Portugal sein und nach den gesetzlichen Bestimmungen und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit berechtigt sein, die Aufgaben eines Richters oder Staatsanwalts wahrzunehmen,
- die übrigen allgemeinen Anforderungen im Hinblick auf die Wahrnehmung öffentlicher Ämter erfüllen.
Bei den Auswahlverfahren zur Besetzung freier Stellen an den ordentlichen Gerichten ist für jedes Amt (Richter und Staatsanwaltschaft) für jeden der beiden Zugangswege eine Zulassungsquote von 25 % vorgesehen.
Bei den Auswahlverfahren zur Besetzung freier Richterstellen an den Verwaltungs- und Finanzgerichten ist für jeden der beiden Zugangswege eine Zulassungsquote von 25 % vorgesehen.
Die Bewerber werden mit folgenden Methoden ausgewählt, die alle zum Ausschluss führen können:
- schriftliche Prüfung
- mündliche Prüfung
- psychologische Auswahlprüfung
Format und Inhalt der Erstausbildung
Die Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten für alle Gerichte umfasst eine theoretisch-praktische Ausbildung in zwei aufeinanderfolgenden Zyklen und ein Praktikum (estágio).
Der erste Zyklus der theoretisch-praktischen Ausbildung findet in der Zentrale des CEJ statt, mit kurzen Zwischenpraktika an den Gerichten. Dieser Zyklus beginnt am 15. September nach der Aufnahmeprüfung und endet am 15. Juli des Folgejahres.
Der zweite Zyklus der theoretisch-praktischen Ausbildung findet im Bereich des gewählten Berufs (Richter oder Staatsanwalt) an den Gerichten bzw. für Staatsanwälte auch in den Staatsanwaltschaften statt. Er beginnt am 1. September nach Abschluss des ersten Zyklus und endet am 15. Juli des Folgejahres.
Das Praktikum (estágio) findet ebenfalls im Bereich des gewählten Amtes an den Gerichten statt. Es beginnt am 1. September nach Abschluss des zweiten Zyklus und endet am 15. Juli des Folgejahres.
Diese Fristen können per Gesetz geändert werden. Manchmal kommt dies vor, um dringenden Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Das grundlegende Ziel der theoretisch-praktischen Ausbildung besteht darin, den Amtsanwärtern die Entwicklung der Eigenschaften und den Erwerb der technischen Fähigkeiten für die Ausübung der Aufgaben eines Richters an ordentlichen, Verwaltungs- und Finanzgerichten sowie als Staatsanwalt zu ermöglichen.
Die Ausbildungsmaßnahmen des CEJ werden im ersten Zyklus am CEJ von Dozenten aus den Bereichen Zivil-, Straf-, Arbeits-, Familien-, Verwaltungs- und Steuerrecht sowie von externen Ausbildern durchgeführt.
Die Erstausbildungsmaßnahmen werden auf der Grundlage eines vom Direktor im Voraus erstellten Studienplans entwickelt und bedürfen der Genehmigung durch den Pädagogischen Rat des CEJ. Dieser Rat unter dem Vorsitz des Direktors des CEJ setzt sich aus Vertretern der Obersten Justizräte, der Staatsanwaltschaft, der Dozenten des CEJ, der Anwaltskammer und des Parlaments zusammen. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Genehmigung des Studienplans für theoretisch-praktische Ausbildungen.
In den theoretischen und praktischen Phasen erfolgt die Ausbildung mit Unterstützung einer Online-Plattform für E-Learning (Moodle). Über diese Plattform werden alle Ausbildungsunterlagen und Ausarbeitungen verwaltet.
Der Studienplan umfasst folgende Stoffe:
- allgemeine Ausbildung (Grundrechte und Verfassungsrecht; ethische und standesrechtliche Regeln; Organisation des Justizwesens; Methodik und Rechtssprache; Informations- und Kommunikationstechnologien; Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu den Grundrechten; Organisation und Methoden der Fallbearbeitung; Fremdsprachen (rechtlicher Ansatz, die gewählte Sprache ist Englisch));
- Fachausbildung (Unions- und Völkerrecht; Wettbewerbsrecht; Rechnungsführung und Verwaltung; forensische Psychologie und forensische Soziologie; Umwelt- und Stadtplanungsrecht; Wahlrecht; Vergabe öffentlicher Aufträge; außervertragliche Haftung des Staates und von Amtsanwärtern an Verwaltungs- und Finanzgerichten; materielles und prozedurales Verwaltungsrechts; forensische Medizin; strafrechtliches Ermittlungs- und Untersuchungsmanagement); und
- berufliche Ausbildung für ordentliche Gerichte (Zivil- und Handelsrecht sowie Zivilverfahren; Strafrecht und Strafverfahren; Familien- und Kinderrechte; und Arbeitsrecht) sowie Verwaltungs- und Finanzgerichte (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren; Steuerrecht und Steuerverfahren; Zivilrecht und Zivilverfahren).
Ausbildungskurse und -aktivitäten werden in Arbeitsgruppen (jeweils etwa 15 Amtsanwärter) mit folgenden Methoden durchgeführt:
- Fallbesprechung,
- Erörterung der Rechtsprechung,
- Präsentationen der Amtsanwärter,
- Simulation von Prozessen,
- Studienbesuche (z. B. Oberste Gerichte, Generalstaatsanwaltschaft, Gefängnisse, Polizeidienststellen, Pflegeeinrichtungen usw.),
- Forschungstätigkeiten,
- Konferenzen und Workshops und
- „Zwischenpraktikum“ von bis zu vier Wochen (bei Gericht).
Im zweiten Zyklus und in der Praktikumsphase an den Gerichten werden die Ausbildungsmaßnahmen von regionalen Koordinatoren aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Verwaltungs- und Finanzgerichte sowie von Richtern und Staatsanwälten, die mit der Ausbildung der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Verwaltungs- und Finanzgerichte betraut sind, durchgeführt.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die Amtsanwärter werden beim Eintritt in das CEJ nach der Punktzahl bei der Aufnahmeprüfung in eine Rangfolge eingestuft.
Diese Rangfolge wird lediglich herangezogen, wenn bei der Zuordnung der Beurteilungsnoten am Ende der ersten und zweiten Phase eine Auswahlentscheidung erforderlich ist (Artikel 47 Absatz 1 Teil 1 und Artikel 57 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 2/2008 vom 14. Januar 2008 (konsolidierte Fassung).
Diese Bewertung der Amtsanwärter wird vom CEJ durchgeführt. Sie erfolgt nach dem Gesamtbewertungsmodell und unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Leistung während der ersten und zweiten Phase des Ausbildungszeitraums,
- alle durchgeführten Arbeiten,
- Leistung der Amtsanwärter,
- Entwicklung der Ausbildungsmaßnahmen.
Die Abschlussnote am Ende des zweiten Zyklus ergibt sich aus einer Gewichtung, wobei die Bewertung des ersten Zyklus 40 % und die des zweiten Zyklus 60 % ausmacht.
Amtsanwärter mit einer Punktzahl von mindestens 10 von 20 werden vom jeweiligen Obersten Justizrat zum Richter im Praktikum (juiz estagiário) oder zum Staatsanwalt im Praktikum (procurador da República estagiário) ernannt. Sie erhalten den beruflichen Status eines Richters oder Staatsanwalts mit den jeweiligen Rechten und Pflichten, werden jedoch während dieses Zeitraums von einem Tutor unterstützt.