Richter
Allgemeine Beschreibung
Dänemark bietet für in der Ausbildung befindliche beigeordnete Richter eine Erstausbildung an. Diese Erstausbildung besteht aus neun Modulen, mit denen die verschiedenen Bereiche an Gerichten abgedeckt werden. Die Ausbildung ist mit wenigen Ausnahmen verpflichtend. Beigeordnete Richter in der Ausbildung arbeiten drei Jahre lang an einem Gericht. Begleitend dazu absolvieren sie in dieser Zeit neun Module und legen am Ende eine mündliche Prüfung ab.
Zugang zur Erstausbildung
Die Direktion für Personalwesen der dänischen Gerichtsverwaltung beaufsichtigt die Einstellung von beigeordneten Richtern für Stellen im ganzen Land.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Die neun Module in den verschiedenen Rechtsbereichen machen insgesamt 32 Tage der von der dänischen Gerichtsverwaltung organisierten Ausbildung aus. Bei den Ausbildern handelt es sich in erster Linie um benannte Richter oder Gerichtspräsidenten. Bei einigen Modulen gehören auch externe Fachleute zum Ausbilderteam.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
Die Abschlussprüfung besteht aus einem Bericht, den der in der Ausbildung befindliche beigeordnete Richter verfassen muss, um seine Kenntnisse und Überlegungen im Hinblick auf die eigene Praxis darzulegen, sowie aus einer mündlichen Prüfung zu diesem Bericht.
Staatsanwälte
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