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Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Malta
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Sie gelten als Opfer einer Straftat, wenn Sie durch einen Vorfall, der nach nationalem Recht eine Straftat darstellt, zu Schaden gekommen sind, wenn Sie also beispielsweise eine Verletzung erlitten haben oder Ihr Eigentum beschädigt oder gestohlen worden ist. Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen nach dem Gesetz vor, während und nach dem Gerichtsverfahren (der Hauptverhandlung) bestimmte individuelle Rechte zu.

In Malta beginnt das Strafverfahren mit den Ermittlungen zu der Straftat. Je nach Straftat werden die Ermittlungen von der Polizei oder von einem Ermittlungsrichter durchgeführt.

Bei weniger schweren Straftaten (Delikten, die mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe unter sechs Monaten bestraft werden) führt ein Polizeibeamter die Ermittlungen durch. Liegen hinreichende Beweise gegen den Täter vor, bringt der ermittelnde Polizeibeamte den Fall zur Anklage vor dem Strafrichter („Court of Magistrates“) und verfährt vor diesem Gericht als Staatsanwalt. In der Hauptverhandlung prüft der Strafrichter („Magistrate“) die Beweislage und spricht den mutmaßlichen Täter ihr zufolge schuldig oder frei. Verurteilt er den Täter, setzt er auch die im Einzelfall zu verhängende Strafe fest.

Bei allen anderen Straftaten führt ein Ermittlungsrichter die Ermittlungen durch. Liegen zureichende Beweise gegen den Täter vor, bringt der Ermittlungsrichter den Fall vor den „Court of Magistrates“. Dieses Gericht führt die gerichtliche Voruntersuchung anhand der Beweislage durch und übergibt, wenn hinreichende Beweise vorliegen, den Fall dem Generalstaatsanwalt („Attorney General“). Der Generalstaatsanwalt bringt den Fall dann zur Anklage vor dem Schöffengericht („Criminal Court“). In der Hauptverhandlung vertritt dann ein Staatsanwalt die Anklage vor diesem Gericht (ein Vorsitzender Richter und neun Geschworene). Die Geschworenen befinden darüber, ob der Täter schuldig oder nicht schuldig ist. Sprechen sie den Täter schuldig, setzt der Richter die im Einzelfall zu verhängende Strafe fest.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 - Entschädigung

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

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