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Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Rumänien
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Rumänien
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Sie gelten als Opfer einer Straftat, wenn Sie infolge einer Handlung, die nach geltendem nationalem Recht eine Straftat darstellt, körperlich, psychisch, emotional, finanziell oder anderweitig geschädigt wurden. Familienangehörige einer infolge einer Straftat verstorbenen Person, die durch den Tod dieser Person einen Schaden erlitten haben, gelten ebenfalls als Opfer einer Straftat.

Als Opfer einer Straftat haben Sie vor, während und nach dem Strafverfahren bestimmte gesetzliche Rechte.

Die Phasen des Strafverfahrens in Rumänien sind Strafverfolgung, Verfahren vor der Vorverfahrenskammer, Gerichtsverfahren und Vollstreckung rechtskräftiger strafrechtlicher Entscheidungen. Während der Ermittlungen prüfen die Strafverfolgungsbehörden unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft den Fall und sammeln Beweise, um den Täter ausfindig zu machen. Nach Abschluss der Ermittlungen übergibt die Polizei den Fall zusammen mit allen in der Akte gesammelten Daten und Beweisen der Staatsanwaltschaft. Wenn die Staatsanwaltschaft den Fall übernommen hat, prüft sie die Sache und entscheidet, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss oder ob das Verfahren einzustellen ist.

Sobald die Sache dem Gericht vorliegt, prüft das Richterkollegium den Sachverhalt und hört die Beteiligten, um die Schuld des Angeklagten festzustellen. Steht die Schuld des Angeklagten fest, wird er zu einer Strafe verurteilt. Befindet das Gericht den Angeklagten für unschuldig, wird er freigesprochen.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen. 

1  Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2  Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs oder Gerichtsverfahren

3  Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4  Entschädigung

5  Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

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