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4 - Entschädigung

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Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen (z. B. in einem Gerichtsverfahren im Rahmen einer Adhäsions- oder Zivilklage?)

Sie können gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen, indem Sie im Strafverfahren als Zivilpartei auftreten. Dazu sollten Sie vor Beginn der Beweisaufnahme entsprechende Schritte einleiten. Die Justizbehörden sind verpflichtet, Sie über dieses Recht aufzuklären. Sie können auf mündlichem oder schriftlichem Wege im Strafverfahren als Zivilpartei auftreten. Dabei müssen Sie jedoch genau angeben, welchen Schaden Sie geltend machen, Ihren Anspruch begründen und Beweise dazu vorlegen.

Der Anspruch kann entweder bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht geltend gemacht werden, die bzw. das mit der Hauptsache befasst ist.

In seinem Urteil entscheidet das Gericht auch über den vom Täter zu leistenden Schadenersatz.

Wenn Sie nicht als Zivilpartei im Strafverfahren auftreten, können Sie dennoch eine separate Schadenersatzklage beim Zivilgericht einreichen.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Solange ein Urteil in Kraft ist, das den Täter zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet, muss er dieser Pflicht nachkommen, ohne dass Sie weiter tätig werden müssen. Sollte der Täter nicht zahlen, können Sie die Vollstreckung des Urteils beantragen.

Dazu müssen Sie das Urteil, mit dem Ihnen die Entschädigung zugesprochen wird, einem Gerichtsvollzieher vorlegen. Der Gerichtsvollzieher wird Maßnahmen zur Vollstreckung des Gerichtsurteils einleiten und Ihnen sagen, wie Sie anschließend vorgehen müssen.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Der Staat kann Ihnen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zahlen.

Falls der Täter insolvent oder nicht auffindbar ist, kann Ihnen der Staat eine Entschädigung zahlen, wenn Sie einen Antrag auf finanzielle Entschädigung stellen. Sie sollten den Antrag vor Ablauf eines Jahres stellen. Der Beginn der Frist hängt von der von den Justizbehörden angeordneten Lösung ab.

Wenn der Täter unbekannt ist, sollten Sie den Antrag auf finanzielle Entschädigung innerhalb von drei Jahren nach dem Tatzeitpunkt stellen, es sei denn, Sie haben die volle Entschädigung von einem Versicherer erhalten.

Sie können eine Vorauszahlung auf die finanzielle Entschädigung beantragen. Dazu müssen Sie zuerst den oben erwähnten Antrag auf finanzielle Entschädigung stellen. Die Vorauszahlung kann im Antrag auf finanzielle Entschädigung selbst oder innerhalb von 30 Tagen danach beantragt werden. Bedingung für Ihren Anspruch auf Vorauszahlung ist, dass Sie sich in einer prekären finanziellen Lage befinden.

Wenn Ihr Antrag auf Schadenersatz/Entschädigung abgelehnt wird, müssen Sie den erhaltenen Vorschuss zurückzahlen. Der Antrag auf finanzielle Entschädigung sollte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gericht eingereicht werden.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Ja. Eine finanzielle Entschädigung wird auf Antrag gewährt, wenn Sie Opfer von versuchtem Mord oder Totschlag, körperlichen Übergriffen, einer vorsätzlichen Straftat mit Körperverletzung, Vergewaltigung, einer sexueller Handlung mit Minderjährigen, sexuellen Übergriffen, Menschenhandel oder Menschenhandel mit Minderjährigen, einer terroristischen Straftat oder einer anderen mit Vorsatz begangenen Gewalttat sind.

Sie können eine finanzielle Entschädigung erhalten, wenn eine der oben genannten Straftaten auf rumänischem Hoheitsgebiet begangen wurde und Sie rumänische/r Staatsbürger/in, Ausländer/in oder Staatenlose/r mit rechtmäßigem Wohnsitz in Rumänien, Bürger/in eines Mitgliedstaats der Europäischen Union mit rechtmäßigem Aufenthalt in Rumänien zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat oder Ausländer/in oder Staatenlose/r mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und rechtmäßigem Aufenthalt in Rumänien zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat sind.

Eine Entschädigung wird nur gewährt, wenn Sie innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag, an dem die Straftat begangen wurde, die Strafermittlungsbehörden einschalten. War das Opfer physisch oder geistig nicht in der Lage, die Strafermittlungsbehörden einzuschalten, so wird die 60-Tage-Frist ab dem Tag berechnet, an dem diese Unfähigkeit nicht mehr besteht.

Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind, sind Sie nicht verpflichtet, die Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen; Ihr gesetzlicher Vertreter kann dies in Ihrem Namen tun. Hat Ihr gesetzlicher Vertreter nicht fristgerecht einen Antrag auf finanzielle Entschädigung gestellt, so beginnen die genannten Fristen mit dem Tag zu laufen, an dem Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ist der Täter bekannt, kann Ihnen eine finanzielle Entschädigung gewährt werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben innerhalb eines Jahres eine finanzielle Entschädigung beantragt.
  • Sie haben als Zivilpartei des Strafverfahrens eine Zivilklage erhoben, es sei denn, das Verfahren ist eingestellt worden.
  • Der Täter ist zahlungsunfähig ist oder nicht auffindbar.
  • Sie haben von einer Versicherungsgesellschaft keine vollständige Entschädigung für den entstandenen Schaden erhalten.

Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Antrag auf finanzielle Entschädigung zu stellen, beginnt die einjährige Frist ab dem Tag, an dem die Unfähigkeit endet.

Ist der Täter unbekannt, können Sie innerhalb von drei Jahren ab dem Tag, an dem die Straftat begangen wurde, eine finanzielle Entschädigung beantragen.

Sie haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die folgenden Kategorien von Schäden, die Sie durch die Straftat erlitten haben: Krankenhausaufenthalt und sonstige medizinische Kosten; materieller Schaden infolge der Zerstörung oder Beschädigung der Vermögensgegenstände des Opfers oder weil die Vermögensgegenstände unbrauchbar geworden sind oder das Opfer infolge der Straftat enteignet wurde; aufgrund der Straftat entgangene Gewinne.

Wenn Sie ein überlebender Ehegatte, ein Kind oder Unterhaltsgläubige/r eines verstorbenen Opfers sind, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung für Bestattungskosten und Unterhaltsansprüche, die dem Opfer aufgrund der Straftat entzogen wurden.

Sie haben zudem Anspruch auf finanzielle Entschädigung für infolge der Straftat erlittene psychische Schäden.

Zur Deckung von dringendem Bedarf können Sie einen Vorschuss auf die finanzielle Entschädigung in Form eines Gutscheins erhalten. Gutscheine werden im Wert von bis zu fünf nationalen Brutto-Mindestlöhnen für das Jahr, in dem Sie den Vorschuss beantragen, gewährt. Gutscheine können ausschließlich zur Deckung von Ausgaben für Lebensmittel, Unterbringung, Transport, Medikamente und medizinisches Material sowie für Hygieneartikel und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch verwendet werden und werden über die zuständigen öffentlichen Einrichtungen und Behörden sowie über Vereinigungen und Stiftungen, die im Bereich des Opferschutzes und der Sozialhilfe tätig sind, verteilt. Der Vorschuss auf die finanzielle Entschädigung in Form eines Gutscheins muss zurückgezahlt werden.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Sollte das Strafgericht der Zivilklage nicht stattgeben, können Sie eine separate Schadenersatzklage beim Zivilgericht einreichen.

Stellt das Strafgericht fest, dass keine Straftat vorliegt oder dass sie nicht von der Person begangen wurde, gegen die Sie Klage eingereicht haben, können Sie weder vor dem Strafgericht noch in einem separaten Zivilverfahren Schadenersatzzahlungen geltend machen, da die Entscheidung des Strafgerichts rechtskräftig ist.

Wenn Sie im Strafverfahren nicht als Zivilpartei aufgetreten sind, können Sie – unter Beachtung der allgemein geltenden Fristen – während der Strafgerichtsverhandlung oder auch noch nach deren Abschluss eine separate Klage beim Zivilgericht einreichen.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Ja, Sie können unter bestimmten Bedingungen eine Vorauszahlung auf die finanzielle Entschädigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage zu Vorauszahlungen.

Sie können zur Deckung von dringendem Bedarf auch einen Vorschuss auf die finanzielle Entschädigung in Form eines Gutscheins erhalten. Gutscheine werden im Wert von bis zu fünf nationalen Brutto-Mindestlöhnen für das Jahr, in dem Sie den Vorschuss beantragen, gewährt. Gutscheine können nur zur Deckung von Ausgaben für Lebensmittel, Unterkunft, Transport, Medikamente und medizinisches Material sowie für Hygieneartikel und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Gutscheine werden über die zuständigen öffentlichen Einrichtungen und Behörden sowie über Vereinigungen und Stiftungen verteilt, die im Bereich der Opferhilfe und des Opferschutzes und der Sozialhilfe tätig sind.

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