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Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Luxemburg
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Luxemburg
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Sie gelten als Opfer einer Straftat, wenn Sie durch einen Vorfall, der nach nationalem Recht eine Straftat darstellt, geschädigt worden sind, wenn Sie also beispielsweise eine Verletzung erlitten haben oder Ihr Eigentum beschädigt oder gestohlen worden ist. Als Opfer einer Straftat stehen ihnen vor, während und nach dem Gerichtsverfahren (der Hauptverhandlung) bestimmte individuelle Rechte zu.

Strafverfahren in Luxemburg bestehen aus zwei Stufen, dem Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung. Die Ermittlungen werden in der Regel von der Polizei und/oder einem Ermittlungsrichter durchgeführt. Nach dem Abschluss der Ermittlungen kommt der Fall vor eine Kammer (Chambre du Conseil), die entscheidet, ob er an ein Gericht übergeben oder ob das Verfahren eingestellt wird.

Wenn der Fall vor Gericht geht, findet eine Gerichtsverhandlung statt, in der die gesammelten Beweise geprüft werden und der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig gesprochen wird. Im Falle eines Schuldspruchs verurteilt das Gericht den Angeklagten und legt das Strafmaß fest. Reichen die gesammelten Beweise nicht aus, um den Angeklagten schuldig zu sprechen, spricht ihn das Gericht frei.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 - Entschädigung

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

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