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Gerichtsübersetzer/-dolmetscher

Malta

Malta verfügt nun über eine Datenbank der Gerichtsübersetzer und ‑dolmetscher.

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Für Strafsachen steht den Gerichten eine Liste von Übersetzern und Dolmetschern zur Verfügung. Die Liste wird von der Geschäftsstelle des Strafgerichts geführt. Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren wurde diese Liste kürzlich zu den online verfügbaren Gerichtsdiensten hinzugefügt.

https://justice.gov.mt/en/COJ/Pages/Interpreters_and_Translators.aspx

Wenn in einem Strafverfahren die Dienstleistungen eines Dolmetschers oder Übersetzers benötigt werden, wird ein solcher durch das Gericht bestellt. Das Gericht kann dafür eine Person aus der zuvor genannten Liste auswählen oder aber eine andere Person bestellen, die es für geeignet hält. Diese Person wird anschließend in die Liste aufgenommen. Weitere Auskünfte erteilt der Criminal Court Registrar, Courts of Justice, Valletta, Malta.

In Zivilsachen können die Parteien einen Übersetzer oder Dolmetscher ihrer Wahl beauftragen. Für die Kosten kommt die Partei auf, die die Dienstleistung anfordert. Dies geschieht ohne das Zutun der Gerichtsverwaltung. Das Zivilgericht kann jedoch auch die oben angegebene im Internet veröffentlichte Liste der Strafgerichte heranziehen.

Die Liste der Übersetzer und Dolmetscher in Malta ist auch im elektronischen Fall-Management-System der Gerichte (LECAM) gespeichert. Dieses steht normalerweise ausschließlich den Gerichtsbediensteten und Angehörigen der Rechtsberufe zur Verfügung. Die Öffentlichkeit hat jedoch über die Computer in den Geschäftsstellen der Gerichte Zugang zu den im LECAM-System erfassten Zivilsachen.

Die Gerichtsbeamten, die die Datenbank verwalten, tragen neue Übersetzer und Dolmetscher in die Liste ein. Die Einträge der einzelnen Übersetzer und Dolmetscher werden mit dem Fall verlinkt, bei dem sie übersetzt oder gedolmetscht haben.

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