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Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Belgien
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?

In der belgischen Gesetzgebung ist kein besonderes Verfahren für geringfügige Forderungen vorgesehen. Es gibt lediglich ein „summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl“. Siehe separate Erläuterungen.

Es gibt kein besonderes Verfahren für geringfügige Forderungen. Zur Anwendung gelangt ein gemeinrechtliches Verfahren, das sehr einfach strukturiert ist.

Das übliche Verfahren ist wie folgt gegliedert:

  • Zustellung der Ladung per Gerichtsvollzieherurkunde
  • Austausch von schriftlich formulierten Standpunkten (Schriftsätze)
  • Verhandlungstermin (Plädoyer) und Schließung der Verhandlung
  • Urteil

Im Prinzip gibt es keine Vereinfachungen. Manche Verfahren zur Eintreibung von Forderungen werden jedoch nicht durch eine Ladung, sondern durch einen kontradiktorischen Antrag eingeleitet (siehe die Artikel 1034bis bis 1034sexies des Gerichtsgesetzbuchs). Ein Beispiel für einen Rechtsstreit mittels eines kontradiktorischen Antrags ist die Mietrechtssache. In Artikel 1344bis des Gerichtsgesetzbuches (Gerechtelijk Wetboek) ist festgelegt, dass unter Vorbehalt der Bestimmungen bezüglich der Landpacht jedes Ersuchen in Bezug auf die Vermietung bzw. Verpachtung von Sachen anhand eines schriftlichen Antrags eingereicht werden kann, der bei der Kanzlei des Friedensgerichts hinterlegt wird.

1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert

1.2 Anwendung des Verfahrens

1.3 Vordrucke

1.4 Beistand

1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung

1.6 Schriftliches Verfahren

1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung

1.8 Übernahme der Prozesskosten

1.9 Möglichkeit der Anfechtung

Links

Die Gesetzgebung zum summarischen Verfahren zwecks Zahlungsbefehls kann eingesehen werden auf der Website des „Federale Overheidsdienst Justitie“/„Service public fédéral Justice“ (Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz):

  • “Geconsolideerde wetgeving”/“Législation consolidée“ unter der Rubrik “Rechtsbronnen”/“Sources de droit“ anklicken.
  • „Gerechtelijk Wetboek“/„Code judiciaire“ unter der Rubrik „Juridische aard“/„Nature juridique“ auswählen.
  • „664“ unter der Rubrik „Woord(en)“/„Mot(s)“ eingeben.
  • Auf „Opzoeking“/„Recherche“ und dann auf „Lijst“/„Liste“ klicken.
  • „Detail“/„Détail“ anklicken.

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