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Ordentliche Gerichte

Bulgarien
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Gerichtsorganisation

Erstinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen

Kreisgerichte

Das wichtigste Gericht erster Instanz ist das Kreisgericht (rayonen sad). Es ist für alle Rechtssachen zuständig, die nicht durch Gesetz einem anderen Gericht zugewiesen sind. Es verhandelt Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. Gegen Entscheidungen des Kreisgerichts kann ein Rechtsmittel beim zuständigen Bezirksgericht (okrazhen sad) eingelegt werden. Das Kreisgericht setzt sich aus Richtern zusammen und wird von einem Präsidenten geleitet.

Bezirksgerichte

Das Bezirksgericht ist in erster Instanz zuständig für:

  1. Klagen auf Feststellung oder Anfechtung der Abstammung, Beendigung eines Adoptionsverhältnisses, Entmündigung oder Aufhebung der Entmündigung
  2. Klagen auf Feststellung des Eigentums oder dinglicher Rechte an einer Sache, wenn der Streitwert mehr als 50 000 BGN beträgt
  3. zivil- oder handelsrechtliche Streitigkeiten über einen Betrag von mehr als 25 000 BGN (ausgenommen Unterhaltsansprüche, arbeitsrechtliche Ansprüche und die Einziehung nicht genehmigter Ausgaben)
  4. Klagen auf Feststellung der Unzulässigkeit, Nichtigkeit oder Unrichtigkeit der Eintragung eines Unternehmens, für die das Gesetz die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts vorsieht
  5. Forderungen, unabhängig von ihrem Wert, die in einem Antrag mit einer in die Zuständigkeit eines Bezirksgerichts fallenden Forderung verbunden sind und die innerhalb desselben Verfahrens verhandelt werden sollen
  6. Streitigkeiten, für die das Bezirksgericht nach anderen Rechtsvorschriften zuständig ist

Das Bezirksgericht ist in erster Instanz zudem für die Ahndung der Straftaten zuständig, die in den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs (nakazatelen kodeks) genannt sind: 115, 116, 118, 119, 123, 124, 131 Absatz 1 Unterabsatz 8 und Absatz 2 Unterabsätze 1 und 2, 142, 142а Absatz 2 zweite Option, 143 Absätze 2 und 4, 143а Absatz 3 zweite Option, 149 Absatz 5, 152 Absatz 4, 155 Absatz 5 Unterabsatz 1, 156 Absatz 3 Unterabsatz 1, 159 Absatz 5, 159d zweite Option, 162 Absatz 3 erste Option, 162 Absatz 4, 195 Absatz 1 Unterabsatz 9 zweite Option, 196а, 199, 203, 206 Absatz 4, 208 Absatz 5 erste Option, 212 Absatz 5, 213а Absatz 2 Unterabsatz 5 zweite Option, 213a Absätze 3 und 4, 214 Absatz 2, 219, 220, 224, 225b, 225c, 235 Absatz 4 erste Option, 242, 243 bis 246, 248 bis 250, 252 bis 260, 260а bis 260c, 277а bis 278e, 280 Absatz 2 Unterabsatz 5, 282 bis 283b, 287а, 301 bis 307, 319а bis 319f, 321, 321а, 330 Absätze 2 und 3, 333, 334, 340 bis 342, 343 Absatz 1 Buchstabe c, 343 Absatz 3 Buchstabe b, 343 Absatz 4, 346 Absatz 6 zweite Option, 349 Absätze 2 und 3, 350 Absatz 3, 354а Absätze 1 und 2, 354b, 354c Absätze 2 bis 4, 356b Absatz 2, 356f bis 356i, 357 bis 360 und 407 bis 419а.

Das Bezirksgericht ist in erster Instanz auch für die Ahndung der in den Artikeln 201 bis 205, Artikel 212 Absätze 1 bis 4 sowie den Artikeln 212а, 226, 251, 285, 287, 288 und 289 genannten Straftaten allgemeiner Art zuständig, die von den folgenden Personen begangen werden:

  1. stellvertretende Minister
  2. Vorsitzende von staatlichen Agenturen und staatlichen Ausschüssen, Exekutivdirektoren von Exekutivagenturen und ihre Stellvertreter
  3. Gouverneur des Staatlichen Instituts für soziale Sicherheit, Gouverneur der Staatlichen Krankenkasse, Exekutivdirektor und Direktoren der Gebietsdirektionen der Staatlichen Steuerverwaltung
  4. Direktor der Zollverwaltung, Leiter der Zolldirektionen, Zollämter und Zollstellen
  5. Mitglieder der Kommission für Korruptionsbekämpfung, der Kommission für die Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte und des Staatlichen Büros für die Kontrolle besonderer nachrichtendienstlicher Mittel
  6. Regionalgouverneure und stellvertretende Regionalgouverneure
  7. Mitglieder des Obersten Justizrats, Generalinspektor und Inspektoren der Aufsichtsstelle im Obersten Justizrat
  8. Bürgermeister und stellvertretende Bürgermeister von Gemeinden, Bürgermeister und stellvertretende Bürgermeister von Bezirken und Vorsitzende von Gemeinderäten

Das Stadtgericht Sofia (Sofiyski gradski sad) ist in erster Instanz für die Ahndung von Straftaten allgemeiner Art zuständig, die von Richtern, Staatsanwälten und Ermittlern, anderen Personen, die Immunität genießen, und Mitgliedern des Ministerrats begangen werden, sowie für die Ahndung von Straftaten, die unter Kapitel 1 des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs fallen, es sei denn, die besonderen Vorschriften des Kapitels 31 finden Anwendung.

Das Stadtgericht Sofia ist zudem für Rechtssachen zuständig, die in die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft fallen.

Zweitinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen

Das Bezirksgericht ist in zweiter Instanz für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Kreisgerichts zuständig.

Das Appellationsgericht (apelativen sad) prüft Appellationen und Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte ihres Zuständigkeitsbereichs.

Drittinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen

Das Oberste Kassationsgericht (varhoven kasatsionen sad) ist die dritte und letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien. Es hat seinen Sitz in Sofia. Das Oberste Kassationsgericht setzt sich aus Richtern zusammen und wird von einem Präsidenten geleitet. Beim Obersten Kassationsgericht bestehen Kammern für Zivil-, Straf- und Handelssachen.

Rechtsdatenbanken

Jedes Gericht in Bulgarien unterhält eine Website, die dem Bedarf von Bürgern, juristischen Personen und Verwaltungsbehörden entspricht. Diese Websites informieren über Aufbau und Tätigkeit der Gerichte sowie über anhängige und abgeschlossene Rechtssachen.

Name und URL der Datenbanken

Die Website des Obersten Justizrats (vissh sadeben savet) enthält eine detaillierte Liste der Gerichte in Bulgarien mit Anschriften und Websites.

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