Ordentliche Gerichtsbarkeit – Einführung
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für Straf- und Zivilsachen zuständig. Sie ist dreistufig:
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung zuständig. Sie ist ebenfalls dreistufig:
- Verwaltungsgerichte (Förvaltningsrätt)
- Oberverwaltungsgerichte (Kammarrätt)
- Oberster Verwaltungsgerichtshof (Högsta förvaltningsdomstolen)
Außerdem wurden noch einige Fachgerichte für besondere Zuständigkeiten eingerichtet wie z.B. das Arbeitsgericht (Arbetsdomstolen) und das Gericht für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten (Marknadsdomstolen).