Ordentliche Gerichte sind die Gemeinde- und die Gespanschaftsgerichte.
Gemeindegerichte
- verhandeln streitige und nichtstreitige Rechtssachen sowie Vollstreckungssachen
- verhandeln Nachlasssachen und Grundbuchsachen und führen die Grundbücher
- verhandeln Strafsachen, soweit diese nicht nach dem Gesetz in die sachliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts fallen
- verhandeln Ordnungswidrigkeitssachen, soweit diese nicht nach dem Gesetz in die sachliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts fallen
- entscheiden über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsentscheidungen und Entscheidungen anderer Stellen, die im Land ihres Erlasses Gerichtsentscheidungen gleichgestellt sind
- nehmen in Verfahren, die in ihre Zuständigkeit fallen, Aufgaben der internationalen Rechtshilfe wahr
- führen in Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU durch
- nehmen im Gesetz vorgesehene weitere Aufgaben wahr
Gemeindegerichte in der Republik Kroatien
Gespanschaftsgerichte
- verhandeln Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gemeindegerichte, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist
- verhandeln Rechtssachen in erster Instanz, die nach dem Gesetz in ihre Zuständigkeit fallen
- führen Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren gegen Notare wegen Disziplinarvergehen durch und entscheiden über diese Verfehlungen, sofern dies im Gesetz vorgesehen ist
- entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen in Disziplinarverfahren wegen unprofessionellen Verhaltens eines Notars, sofern dies im Gesetz vorgesehen ist
- nehmen in Verfahren, die in ihre Zuständigkeit fallen, Aufgaben der internationalen Rechtshilfe wahr
- führen in Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, die internationale justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU durch, ausgenommen in Ordnungswidrigkeitssachen
- vollstrecken ausländische Strafurteile
- nehmen im Gesetz vorgesehene weitere Aufgaben wahr