1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
Das nationale Recht Zyperns sieht keinen „gesetzlichen Zinssatz“ vor. Wird jedoch Klage vor einem Gericht erhoben, so ist der Richter befugt, die Zahlung von gesetzlichen Zinsen zu einem bestimmten Satz anzuordnen, und zwar vom Tag der Registrierung der Klage bis zum Tag der Verkündung des Urteils, wenn die einschlägigen Rechtsvorschriften keine Zinszahlung vorsehen oder wenn der besagte Vertrag bzw. die besagte Vereinbarung in Bezug auf Klagen wegen Verletzung des- bzw. derselben keine ausdrückliche Bestimmung über den Zinssatz enthält.
Aktuell wurde der Satz auf besondere Anordnung des zur Anpassung befugten Finanzministers auf 2 % festgesetzt.
2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
Siehe Antwort auf Frage 1. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2 %.
3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
Nicht zutreffend. Siehe Antwort auf Frage 1.
4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
Nicht zutreffend. Siehe Antwort auf Frage 1.
 
      