1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
Bei gesetzlichen Verzugszinsen handelt es sich um Schadensersatz, der aufgrund der „verspäteten Zahlung eines Geldbetrags“ fällig wird (Artikel 1231-6 des Zivilgesetzbuchs). Die Parteien können durch eine Vertragsklausel etwas anderes vereinbaren.
Der Zinssatz wird nach den gesetzlich bestimmten Bedingungen festgelegt.
Außerdem werden in jedem Bereich bei einer Verurteilung zu einer Entschädigung grundsätzlich von Rechts wegen Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz fällig (Artikel 1231-7 des Zivilgesetzbuchs).
2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
Der gesetzliche Zinssatz wird halbjährlich per Erlass des Wirtschaftsministers festgelegt. Er wird auf der Grundlage des Leitzinses der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte und der von Kreditinstituten und Finanzierungsgesellschaften angewandten Zinssätze berechnet.
Es gibt zwei gesetzliche Zinssätze:
- den Zinssatz, der auf den Gläubiger anwendbar ist, der eine natürliche Person ist und nicht zu beruflichen Zwecken handelt. Dieser Zinssatz berücksichtigt die durchschnittlichen Effektivzinsen für Kredite an Privatpersonen (Artikel L. 313-2 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs [code monétaire et financier]).
- den in allen anderen Fällen geltenden Zinssatz (insbesondere wenn der Gläubiger ein Gewerbetreibender ist).
3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
Neben dem sog. einfachen gesetzlichen Zinssatz (siehe Frage 2) kann der gesetzliche Zinssatz:
- im Falle einer Verurteilung durch eine Gerichtsentscheidung erhöht werden. Der gesetzliche Zinssatz wird nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag, an dem die Gerichtsentscheidung rechtskräftig geworden ist, um fünf Prozentpunkte erhöht (Artikel L. 313-3 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs).
- zusammengesetzt oder kapitalisiert werden. Gesetzliche Zinsen, die über mindestens ein volles Jahr fällig sind, können selbst Zinsen generieren (Artikel 1343-2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Voraussetzung ist, dass dies im Vertrag oder in einer Gerichtsentscheidung festgelegt wurde.
4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
Auf der Website Service-Public.fr finden Sie nützliche Informationen über die in Frankreich geltenden gesetzlichen Zinssätze (Was ist der gesetzliche Zinssatz? | Service-Public.fr).
Darüber hinaus können alle geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf der Website légifrance.gouv.fr eingesehen werden.