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Gesetzliche Zinssätze

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Niederlande
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European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?

In den Niederlanden gibt es einen gesetzlichen Zinssatz. Gesetzliche Zinsen sind die Zinsen, die ein Gläubiger von einem Schuldner verlangen kann, der ihm Geld schuldet.

Es wird zwischen gesetzlichen Zinsen für nicht handelsbezogene Geschäfte (Artikel 6:119 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte (Artikel 6:119a und 6:119b des Bürgerlichen Gesetzbuches) unterschieden.

Gesetzliche Zinsen für nicht handelsbezogene Geschäfte sind Zinsen betreffend Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern.

Gesetzliche Zinsen für Handelsgeschäfte sind Zinsen betreffend Verträge zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und staatlichen Organisationen.

2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?

Die gesetzlichen Zinsen für nicht handelsbezogene Geschäfte belaufen sich seit dem 1. Januar 2024 auf 7 %. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6:119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte belaufen sich seit dem 1. Januar 2024 auf 12,50 %. Rechtsgrundlage hierfür ist bei Geschäften zwischen Unternehmen Artikel 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Rechtsgrundlage für Geschäfte mit staatlichen Organisationen ist Artikel 6:119b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?

Der gesetzliche Zinssatz für nicht handelsbezogene Geschäfte wird gemäß Artikel 6:120 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Beschluss zur Festlegung des gesetzlichen Zinssatzes (Besluit vaststelling wettelijke rente) halbjährlich festgelegt. Der Zinssatz wird auf der Grundlage des von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatzes (Referenzzinssatz) zuzüglich 2,25 Prozentpunkten berechnet und auf das nächste halbe Prozent gerundet. Der gesetzliche Zinssatz wird erforderlichenfalls zweimal jährlich am 1. Januar bzw. am 1. Juli angepasst, wobei für den Referenzzinssatz der 31. Oktober bzw. der 30. April zugrunde gelegt wird.

Der gesetzliche Zinssatz für Handelsgeschäfte wird gemäß Artikel 6:120 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. Er kann am 1. Januar und am 1. Juli jedes Jahres angepasst werden. Der gesetzliche Zinssatz für Handelsgeschäfte entspricht dem Zinssatz, den die Europäische Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte am ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres anwendet, zuzüglich acht Prozentpunkten.

4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?

Ja. Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann hier eingesehen werden. Der Beschluss zur Festlegung des gesetzlichen Zinssatzes kann auch online eingesehen werden. Die halbjährliche Anpassung des gesetzlichen Zinssatzes für nicht handelsbezogene Geschäfte wird im Staatsgesetzblatt des Königreichs der Niederlande veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Regierungswebsite.

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