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Über das Netz

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Malta
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

Derzeit bestehen in Malta drei (3) Kontaktstellen des EJN. Die Koordination zwischen diesen Kontaktstellen wird dadurch gewährleistet, dass sie im gleichen Büro arbeiten und sich in allen Belangen, die die Arbeit des Netzes in Malta betreffen, absprechen. Die Kontaktstellen haben bestimmte Formen der Zusammenarbeit untereinander entwickelt, die den Betrieb des Netzes effizienter machen. Dies erleichtert vor allem die Bearbeitung von Informationsanfragen von privaten Rechtsanwendern.

Das nationale Netz

  • Prozesskostenhilfe

Übermittlungs- und Empfangsstelle auf dem Gebiet der Prozesskostenhilfe ist ein Anwalt (Advocate for Legal Aid), der seine Tätigkeit in der Geschäftsstelle der Zivilgerichte (the Law Courts, Republic Street, Valletta, Malta) ausübt.

  • Zustellung von Schriftstücken

Das Büro des Generalstaatsanwalts mit Sitz in The Palace, St. George's Square, Valletta, erfüllt auf dem Gebiet der Zustellung von Schriftstücken als Zentralstelle sowohl die Aufgaben einer Übermittlungs- als auch einer Empfangsstelle. Die Stelle ist für die Versendung der Formblätter mit den Zustellungsanträgen zuständig und nimmt von ausländischen Übermittlungsstellen Schriftstücke zur Zustellung entgegen. Diese Schriftstücke werden anschließend im Einklang mit dem auf die Zustellung von Schriftstücken anwendbaren Verfahrensrecht Maltas an einen Zustellungsbeauftragten im Justizpalast (Law Courts) weitergleitet.

Im Rahmen seiner Zustellungstätigkeiten setzt sich das Büro des Generalstaatsanwalts in seiner Eigenschaft als Übermittlungs- bzw. Empfangsstelle bei anstehenden Zustellungen auch mit den Antragstellern bzw. deren gesetzlichen Vertretern in Verbindung.

  • Geringfügige Forderungen

Zuständig hierfür ist das Gericht für geringfügige Forderungen (Small Claims Tribunal), das seinen Sitz im Justizpalast (Law Courts) in Valletta hat. Gegen Entscheidungen dieses Gerichts eingelegte Rechtsbehelfe werden in der unteren Instanz des ebenfalls im Justizpalast in Valletta angesiedelten Berufungsgerichts verhandelt.

Welche Behörde jeweils zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Person ab, gegen die Vollstreckung beantragt wird. Vollstreckungssachen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Court of Magistrates von Malta bzw. Gozo. Gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Small Claims Tribunal Act (Kapitel 380 des Gesetzbuches von Malta) erstreckt sich ihre Zuständigkeit auch auf die Zwecke des Artikels 23.

  • Beweisaufnahme

Zentralstelle ist das Büro des Generalstaatsanwalts in Valletta.

An folgende Gerichte werden Ersuchen gerichtet:

  1. die Zivilgerichte erster Instanz – Civil Courts, First Hall
  2. das Zivilgericht (Abteilung für Familienrecht) – Civil Court (Family Section)
  3. das Amtsgericht Malta – Court of Magistrates (Malta)
  4. das Amtsgericht Gozo, obere Instanz oder untere Instanz –Court of Magistrates (Gozo) (Superior Jurisdiction ) oder (Inferior Jurisdiction)

Diese Gerichte sind für die Durchführung von Rechtshilfeersuchen zuständig, die im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen gestellt werden.

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