Nationale Kontaktstellen des Netzes sind die beiden Berater in der Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit des Justizministeriums; sie fungieren beide zudem als Vertreter der zentralen Behörde. Die wichtigsten Aufgaben der Kontaktstelle bestehen darin,
- dafür zu sorgen, dass die örtlichen Justizbehörden allgemeine Informationen über EU-Rechtsakte und internationale Übereinkünfte zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen erhalten;
- den anderen Kontaktstellen und Behörden sowie den Justizbehörden im eigenen Land alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die reibungslose justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten notwendig sind, und ihnen dabei zu helfen, Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit ordnungsgemäß vorzubereiten und nützliche Direktkontakte herzustellen;
- Informationen zur Verfügung zu stellen, mit denen die Anwendung des im Rahmen eines EU-Rechtsakts oder internationalen Übereinkommens anzuwendenden Rechts eines anderen Mitgliedstaats erleichtert wird;
- Lösungen für Probleme zu finden, die sich im Zusammenhang mit einem Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit stellen können;
- die Koordinierung der Bearbeitung von Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit im betreffenden Mitgliedstaat zu erleichtern, insbesondere in Fällen, in denen mehrere Ersuchen der Justizbehörden dieses Mitgliedstaats zur Bearbeitung in einem anderen Mitgliedstaat anstehen;
- über die Website des Netzes die Öffentlichkeit über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union, einschlägige EU-Rechtsakte und internationale Übereinkünfte und über das nationale Recht der Mitgliedstaaten, vor allem in Fragen des Zugangs zum Recht, zu informieren;
- Treffen der Mitglieder des EJN-Netzes zu organisieren und an ihnen teilzunehmen;
- bei der Erstellung und Aktualisierung von Informationen für die Öffentlichkeit mitzuhelfen;
- die Koordination zwischen den Mitgliedern des Netzes auf nationaler Ebene sicherzustellen;
- alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, gegebenenfalls unter Hinweis auf empfehlenswerte Verfahren, der auf dem Netzwerktreffen vorgestellt wird, und Verbesserungen anzuregen.
Der Verbindungsrichter ist Richter am Landgericht Viru, der Estland auch in dem Gerichtsnetz vertritt, das im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingerichtet wurde. Die Aufgabe des Verbindungsrichters bzw. der Verbindungsrichterin besteht darin, Gerichtsbedienstete zu Fragen des Zivil- und Handelsrechts mit europäischem Bezug zu beraten und das Netz an den mit der Anwendung unterschiedlicher Rechtsvorschriften gesammelten Erfahrungen teilhaben zu lassen.
Nach 2011 traten mit dem Inkrafttreten der zweiten Entscheidung über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN-zivil), mit der die Tätigkeiten des Netzes auch auf Berufskammern ausgedehnt wurden, die folgenden Organisationen dem EJN-zivil in Estland bei:
- die estnische Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter, in der die Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter vertreten sind und die früher je nach Themenbereich an Treffen teilgenommen haben; eine spezielle Kontaktstelle, die im Jahr 2022 benannt wurde.
Die Vertreter/innen der Berufskammern sind zuständig für:
- den Austausch von Erfahrungen und Informationen im Hinblick auf eine effiziente praktische Anwendung von EU-Rechtsakten und internationalen Übereinkommen;
- die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung und Aktualisierung von Merkblättern;
- die Teilnahme an wichtigen Zusammenkünften.
Je nach Themenbereich lädt die Kontaktstelle weitere nationale Experten zum Erfahrungsaustausch zu den EJN-Mitgliedertreffen ein. So haben beispielsweise neben dem Verbindungsrichter unter anderem bereits mehrere andere Richter und Richterinnen sowie Vertreter anderer Ministerien und der Notarkammer, Berater des Obersten Gerichtshofs, Vertreter des Verbraucherschutzbundes und Mitglieder der juristischen Fakultät der Universität Tartu, Vertreter des Sozialversicherungsamtes usw. an den Treffen teilgenommen.