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Im Bereich der Ziviljustiz werden die einschlägigen Informationen über das Vereinigte Königreich auf dem Europäischen Justizportal im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2026 verfügbar bleiben.

Über das Netz

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Schottland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

Kontaktstellen

Für jede der vier Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs gibt es eine EJN-Kontaktstelle. Da diese Rechtsordnungen getrennt voneinander existieren, gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihrem Rechtskreis jeweils allein für das EJN-Netz zuständig sind. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für die betreffende Rechtsordnung zuständig ist.

Die Kontaktstelle für Schottland arbeitet im EU-Büro der schottischen Regierung in Brüssel. Sie kann sich in das EJN-Netz betreffenden Angelegenheiten auf eine Reihe von Kollegen stützen. Zusätzlich zu ihren Arbeiten im Rahmen des Netzes ist die Kontaktstelle noch mit anderen Aufgaben betraut.

Funktionsweise des EJN in Schottland

In Schottland gibt es kein formelles nationales Netz. Innerhalb des schottischen Justizministeriums ist jedoch ein Netz von Experten in bestimmten Politikbereichen entstanden. Die Kontaktstelle kann sich an diese Kollegen wenden, um spezifische Fragen zu beantworten.

Auch zu anderen Teilen der schottischen Regierung wurden Kontakte geknüpft. Die Kontaktstelle wendet sich an diese Personen mit der Bitte um Rat oder Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit deren Aufgabenbereich. Die Kontaktstelle arbeitet gegebenenfalls auch mit anderen Personen außerhalb der Regierung zusammen. Beispiele hierfür sind die Law Society of Scotland und die Faculty of Advocates, die Berufsverbände der Rechtsbeistände und Notare (solicitors) und der bei den höheren Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte (advocates). Die Kontaktstelle unterhält auch Verbindungen zum Vertretungsorgan der Gerichtsvollzieher, der Society of Messengers at Arms and Sheriff Officers (SMASO).

Informationen werden in der Regel per E-Mail eingeholt und ausgetauscht. Die Kontaktstelle nimmt auch an Sitzungen teil.

Die Kontaktstelle sorgt dafür, dass vor einer Sitzung des EJN-Netzes Experten aus Politik und Verwaltung oder sonstigen relevanten Bereichen konsultiert werden. Gegebenenfalls werden Sitzungsprotokolle und relevante Tagesordnungspunkte mitgeteilt.

Bereitstellung von Informationen

In Schottland gibt es keine nationale EJN-Website. Die Informationen werden über andere bestehende Websites bereitgestellt. Es wird zunehmend auf das E-Justiz-Portal verwiesen. Die Kontaktstelle arbeitet mit anderen Stellen zusammen, die Informationsquellen zur Verfügung stellen, darunter mit dem schottischen Gerichtsdienst (Scottish Courts and Tribunals Service (SCTS)). Die SCTS-Website bietet Bürgerinnen und Bürgern Orientierungshilfen bei grenzüberschreitenden Forderungen, insbesondere in Bezug auf den Europäischen Vollstreckungstitel, den Europäischen Zahlungsbefehl und die europäische Verordnung für geringfügige Forderungen. Bei Sitzungen und Konferenzen sowie in einschlägigen Veröffentlichungen wird auf das EJN und die Seiten des E-Justiz-Portals verwiesen, um deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

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