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Über das Netz

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Rumänien
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European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

Das Netz örtlicher Korrespondenten für internationale Rechtshilfe (Rețeaua de corespondenți locali în domeniul asistenței judiciare internaționale) wurde 2001 gemäß Erlass des Justizministers nach dem Vorbild des Europäischen Justiziellen Netzes eingerichtet.

Im März 2004 wurde dieses Netz durch zwei Anordnungen des Justizministers in zwei spezialisierte Netze umstrukturiert: das Rumänische Justizielle Netz für Strafsachen (Rețeaua Judiciară Română în materie penală), das dem Europäischen Justiziellen Netz für Strafsachen entspricht, und das Rumänische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (Rețeaua Judiciară Română în materie civilă și comercială), das dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen entspricht.

In der Folge wurde das Rumänische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen nach Änderungen des einschlägigen EU-Rechts sowie personellen Veränderungen im nationalen Justizwesen mehrfach (2005, 2007, 2010, 2014, 2016, 2019, 2022 und 2024) umstrukturiert.

Die letzte Aktualisierung erfolgte mit Erlass Nr. 2656/C des Justizministers vom 6. November 2024 aus Anlass der Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001. Dem Erlass lag der Regierungserlass Nr. 123/2007 über bestimmte Maßnahmen zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der durch Gesetz Nr. 85/2008 mit Änderungen gebilligten Fassung zugrunde.

Rumänien hat drei nationale Kontaktstellen für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen benannt. Diese Kontaktstellen sind im Justizministerium angesiedelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Pflichten des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen ordnungsgemäß wahrgenommen werden.

Gemäß Artikel 6 des Erlasses Nr. 2656/C des Justizministers vom 6. November 2024 setzt sich das Rumänische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen aus einem Richter in seiner Eigenschaft als ordentliches Mitglied und einem Richter als stellvertretendes Mitglied aus jedem der folgenden Gerichte zusammen: dem Obersten Kassations- und Gerichtshof, den Berufungsgerichte und den Fachgerichten/Abteilungen für Minderjährige und Familien. Das Netz umfasst auch die Angehörigen der Rechtsberufe, die Richtern und Staatsanwälten gleichgestellt sind, sowie sonstige öffentliche Bedienstete der Direktion für Völkerrecht und justizielle Zusammenarbeit, die die Aufgaben wahrnimmt, die dem Justizministerium als zentrale Behörde für die internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen übertragen wurden. Das Netz umfasst ferner jeweils einen benannten Vertreter der rumänischen Berufskammern der Notare (notari publici), Gerichtsvollzieher (executori judecătoreşti), Rechtsanwälte (avocaţi) und Mediatoren (mediatori). Die nationalen Kontaktstellen für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen sind ordentliche Mitglieder des Rumänischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen.

Die Richterinnen und Richter, die dem Rumänischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen angehören, wurden durch Beschluss des Obersten Rats der Magistratur (Consiliul Superior al Magistraturii) berufen.

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