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Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

Malta

Diese Seite informiert über die maltesische Rechtsprechung.

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Malta
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Rechtsprechung

Aufmachung der Entscheidungen / Leitsätze

Stichwörter oder Leitsätze gehören nicht zum Aufbau gerichtlicher Entscheidungen. Bestimmte, als wichtig eingestufte nationale Urteile werden aber im Rahmen des von den Gerichten genutzten juristischen Fall-Management-Systems indexiert. Dabei wird z. B. eine Stichwortliste erstellt, die zusammen mit einer Zusammenfassung des Urteils mit der Rechtssache verlinkt wird.

Für alle Gerichtsentscheidungen wird eine besondere Dokumentvorlage verwendet, auf der das Staatswappen, das Gericht, der Name des Richters, das Sitzungsdatum, das Aktenzeichen, die Beteiligten des Rechtsstreits (A gegen B) und der Text des Gerichtsurteils angegeben sind. Schrift, Kopfzeile und Fußzeile sind in der Dokumentvorlage vorgegeben.

Format

Gerichtliche Entscheidungen liegen im PDF-Format vor.

Weitere Verfahren

Oberste Gerichtshöfe

Sonstige Gerichte

Gibt es Informationen:

  • zu Rechtsmitteln?

Ja

Ja

  • darüber, ob ein Fall noch anhängig ist?

Ja

Ja

  • über das Ergebnis von Rechtsmittelverfahren?

Ja

Ja

  • über die Rechtskraft der Entscheidung?

Ja

Ja

  • über weitere Verfahren vor

- einem anderen innerstaatlichen Gericht (Verfassungsgericht…)?

- dem Europäischen Gerichtshof?

- dem Gerichtshof für Menschenrechte?



Ja

Nein

Nein



Ja

Nein

Nein



Bekanntmachungsvorschriften

Auf nationaler Ebene?

Auf Gerichtsebene?

Gibt es zwingende Vorschriften für die Bekanntmachung der Rechtsprechung

Ja

Ja


Urteile müssen veröffentlicht werden, in welcher Form ist jedoch nicht festgelegt.

In Malta wird die gesamte Rechtsprechung veröffentlicht.

Familiensachen werden grundsätzlich ohne Namensangaben veröffentlicht. Der vorsitzende Richter kann anordnen, dass in einem Urteil die Namen der Verfahrensparteien nicht genannt werden.

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